… häufig aufgrund der Verneinung der niedrigen Beweggründe und mangels eines anderen Mordmerkmals wegen Totschlags verurteilt."
1994 räumte der Bundesgerichtshof mit dieser Praxis auf und entschied: "Der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes ist den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen - und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt."
Das bedeutet konkret: "Tötung aus Blutrache, bei der sich der Täter seiner ´persönlichen …
… Staat einen Straftäter faktisch belohnt, er hat den Eingriff aber weder gemeinsam mit dem Informanten begangen, noch ihn dazu angestiftet. Insbesondere stellt das Gebot der gleichmäßigen Besteuerung und das Interesse des Staates und der Rechtsgemeinschaft an der Aufklärung schwerwiegender Straftaten, zu denen auch massive Steuerhinterziehungen durch Verbringung von Vermögen ins Ausland gehören, ein gewichtiges Rechtsgut dar.
Diesem Rechtsgut konnte mangels erfolgversprechender Handlungsalternativen bislang nur durch den Ankauf der Steuerdaten Rechnung …
… oder der die Untersuchung führende Staatsanwalt Wissensdefizite offenbart, die den Rechtssuchenden in die nächst höhere Instanz treiben, ohne hier Willkür unterstellen zu können, wobei auch hier die Grenze fließend zu sein scheint.
Was also dürfen wir als Rechtsgemeinschaft von der Zunft der Juristen erwarten?
In erster Linie eine solide formelle und materielle Qualifikation. Hier unterscheidet sich der Jurist nicht von den ärztlichen und nichtärztlichen Heilberufen. Allerdings dürfte eine ständige Fortbildungspflicht anzumahnen sein und dies …
… Diese Gesamtwürdigung umfasst zunächst neben den Umständen der Tat auch die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit. Nach der schon früher vertretenen Auffassung des Senats ist jedoch der Maßstab für die objektive Bewertung eines Beweggrunds den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen, in der der Angeklagte lebt und vor deren Gericht er sich zu verantworten hat, und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die sich den sittlichen und rechtlichen Werten dieser Rechtsgemeinschaft nicht in vollem …
… auch die Möglichkeit durch Scheidung die Freiheit zur (neuen) Eheschließung wiederzuerlangen.
Weiter führt der Senat aus, dass der Begriff des ordre public nicht statisch sei, sondern folge dem Wandel der elementaren Wertvorstellung der deutschen und zunehmend auch der europäischen Rechtsgemeinschaft. Nach Ansicht des Senates zeigt sich dieser Wandel darin, dass es in Europa, soweit ersichtlich, von staatlichen Gerichten unscheidbare Ehen inzwischen nur noch in Andorra, Malta und dem Vatikanstaat gebe.
Der Senat kommt daher zu dem Ergebnis, dass …
31.10.2006
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