… finden, da diese Vorschriften nach dem Willen des Gesetzgebers ausdrücklich nur für die europäische Ausschreibung Anwendung finden.
Diese Trennung zwischen europaweiter Ausschreibung und nationaler Ausschreibung ist sowohl nach europäischem Recht als auch nach dem deutschen Verfassungsrecht nicht zu beanstanden (Anmerkung des Autors, vgl. EUGH, Urteil vom 23.12.2009 Rs. C-376/08, Serrantoni; Urteil des BVerfG abgedruckt in Vergabe 2006, 871).
Schließlich stellt der BGH fest, dass diese Trennung auch auf der Basis grenzüberschreitender Interessen …
… sich aus der Verfassung heraus gegeben und zwar unter Einschluss der Frage der Normsetzungskompetenz und deren Reichweite!
Ob nun die eine oder der andere Philosoph(in) diesbezüglich eine andere Auffassung hegt, ist – mit Verlaub – lediglich von untergeordneter Bedeutung, da Verfassungsrecht nicht mit Philosophie zu verwechseln ist!
Es ist hohe Zeit, dass der Gesetzgeber dem Rat der Juristen folgt und hier ein Regelung auf den Weg bringt, der die Ärztefunktionäre von ihrer selbst auferlegten Aufgabe entbindet, „moralischen Druck“ auf ihre ärztliche …
… als „Plattform“ zu nutzen: welche Ironie, wenn dann gelegentlich die Beiträge sich auch noch als zu „platt“ erweisen.
Die mangelnde Bereitschaft, über den ethischen Diskurs hinaus auch die anderen Teildiskurse in den Disziplinen des Straf-, Berufs- und Verfassungsrechts hinreichend zu „würdigen“, ist in erster Linie eine Insolvenzerklärung aller ersten Ranges.
Die Apologeten einer wohlmeinenden Sterbekultur „schweigen“ beharrlich auf Anfragen anderer Wissenschaftsdisziplinen und da stellt sich schon die Frage, ob es insbesondere der Zunft der Ethiker …
… Glaskugel“ schauen.
Barth tritt vielmehr für einen konsequenten Grundrechtsschutz ein, der letztlich auch dazu führt, dass dem ärztlichen Berufs- und Standesrecht deutliche Grenzen gezogen werden. Das ärztliche Standesrecht oder die ethischen Grundsatzproklamationen „brechen“ nicht das Verfassungsrecht und es ist hohe Zeit, in der aktuellen Debatte dies auch deutlich zum Ausdruck zu bringen.
Anlass dazu besteht allemal: Derzeit formiert sich der ethische Widerstand gegen die angekündigte Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts. Einige meinen …
… solches Leben ohne rechtfertigenden Grund zu vernichten.
Diese Grundentscheidung der Verfassung bestimmt Gestaltung und Auslegung der gesamten Rechtsordnung. Auch der Gesetzgeber ist ihr gegenüber nicht frei; gesellschaftspolitische Zweckmäßigkeitserwägungen, ja staatspolitische Notwendigkeiten können diese verfassungsrechtliche Schranke nicht überwinden (BVerfGE 1, 14 [36]). Auch ein allgemeiner Wandel der hierüber in der Bevölkerung herrschenden Anschauungen - falls er überhaupt festzustellen wäre - würde daran nichts ändern können.
Das Bundesverfassungsgericht, …
… ethischen Grundsatzdebatten mehr denn je „Glaubensbekenntnisse“ zu verkünden denn sich auf eine rational gebotene Diskussion einzulassen.
Dies provoziert nachhaltige und zuweilen auch harsche Kritik nach sich, weil die angestrebte Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts aus verfassungsrechtlichen Gründen zwingend geboten ist. Ein Blick in die Judikatur des BVerfG erleichtert hier den Neopaternalisten die „Rechtsfindung“. Es besteht kein Zweifel daran, dass neben der „Ethik“ insbesondere die Grundrechte der verfassten Ärzteschaft insbesondere …
… aufbauen zu wollen, dem diese sich nicht ohne weiteres entziehen können. Der Versuch, über den ohne Frage schillernden Begriff einer „Charta“ einen ethischen Grundkonsens „zwangsweise“ zu verordnen, konnte nicht von Erfolg gekrönt sein, bricht doch auch die „Charta“ nicht geltendes Verfassungsrecht. In diesem Sinne ist die Charta ein „Glaubensbekenntnis besonderer Art“, in dem kein Platz für Toleranz und für eine plurale Wertekultur ist. Wir können den Kernbotschaften der Charta „Glauben schenken oder nicht“ – entscheidend ist, dass die „Charta“ mit …
… offen zu legen. Nur wenn dies geschieht, können wir in der manchmal unsäglichen Debatte um die (aktive) ärztliche Suizidbeihilfe die Spreu vom Weizen trennen und dem „Diskurs“ vielleicht die Konturen geben, die wir mit der Person Habermas gleichsam verbinden: ein „herrschaftsfreier Diskurs“. Dass dieser nicht unbedingt eine Illusion bleiben muss, eröffnet uns ein unverkrampfter Blick in das Verfassungsrecht, in dem ganz überwiegend „Herrschaftsfragen“ geregelt sind, mögen diese auch einer rechtsethischen Interpretation zugänglich sein.
Lutz Barth
… und Verhandlungsgeschick. Überprüfungen von Mietverträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur zwei weitere mögliche Streitfelder, die Rechtsanwalt Rath kompetent betreut und klärt.
Das Bau- und Immobilienrecht ist für Laien oftmals ebenso wenig durchschaubar, wie das Verfassungsrecht. Es bedarf fundierter Kenntnisse und Fähigkeiten, um sich auf diesen Gebieten rechtssicher zu bewegen. Gerade die Schwerpunkte Mängelbeseitigung, Verjährung und Garantie sind im privaten Baurecht regelmäßige Stolperfallen. Diese können üblicherweise nur mit …
… hinaus besitzt der Akademiker ebenfalls Fachwissen im Immobilienrecht. Im Arbeitsrecht berät Marco Rath sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Weiter kann die Kanzlei Rath durch eine Anwendung des Vertragsrechts Schadensersatzforderungen und Gewährleistungsansprüche geltend machen. Das Verfassungsrecht ermöglicht es dem Mandanten, sich gegen Fehler deutscher Gerichte und Behörden zur Wehr zu setzen. Hier kann Rechtsanwalt Rath unter Umständen sogar eine Verfassungsbeschwerde anstreben und die Grundrechte seines Mandanten bis zum Verfassungsgericht …
… ihren Beiträgen – die nicht selten mehr die Qualität von Botschaften denn eines wissenschaftlichen Beitrags besitzen – ggf. auf abweichende Positionen ihrer Kollegen einzugehen.
Zuweilen würde ich mir persönlich auch ein stückweit mehr Engagement so mancher Verfassungsrechtler wünschen, an deren wissenschaftliche Reputation kein Zweifel besteht und diese jedenfalls den Versuch unternehmen sollten, speziell die BÄK von ihrem Irrweg abzuhalten.
Das ärztliche Standesrecht wird nicht durch einige wenige Ärztefunktionäre geschrieben, die uns fortwährend …
… unwesentliche Rollen.
3. Rechtlich beherrscht der am besten den Streit, der nicht nur unter die Anspruchsgrundlage subsumiert, sondern zusätzlich umliegende Rechtsfelder strategisch einbezieht - also neben Medienrecht oder Urheberrecht beispielsweise auch Zivilprozessrecht, Strafprozessrecht, Verfassungsrecht, Datenschutzrecht, Kirchenrecht, Schadensrecht, Kostenrecht etc. berücksichtigt.
4. Und schließlich gilt immer wieder: Einen Fall über den juristischen Tellerrand hinaus zu betrachten und zu analysieren, schadet nie und hilft oft bei der berechtigten …
… der Abhol- und Bereitstellungsverpflichtung der Klägerin gegen die Vorschriften des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Das Bundesverwaltungsgericht hat ebenfalls die Vereinbarkeit der streitigen Vorschriften des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes mit übergeordnetem Gemeinschafts- und Verfassungsrecht bejaht. Das gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Verursacherprinzip gestatte es, einem Hersteller auch die Entsorgungskosten für fremde Altgeräte aufzuerlegen. Das sei auch mit dem Grundgesetz vereinbar, weil nur so der Gesetzeszweck einer aus …
… Ländern aus funf Kontinenten in Frankfurt getroffen und ihre Rechtssysteme in Bezug auf deren religiöse/ weltanschauliche Kultur dargelegt.
Am letzten Tag der Konferenz stehen im Workshop das deutsche Verhältnis von Staat und Recht in verfassungsrechtlicher, strafrechtlicher und arbeitsrechtlicher Perspektive im Vordergrund.
Unter der moderierenden Leitung vom Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Frankfurt und Fachanwalt Prof. Dr. Lutz Eiding, Nickel Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft, und dem Richter am Landgericht Frankfurt am …
… zwischen staatlichen Institutionen wie etwa Stadtverordneten und Bürgermeistern untereinander geht. Zum Öffentlichen Recht zählen Verwaltungsrecht, Baurecht, Kommunalrecht, öffentliches Dienstrecht, Beamtenrecht, Arbeitsrecht des Öffentlichen Dienstes, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Staats- und Verfassungsrecht.
Der in Trier geborene 52jährige Rommelfanger bringt für seine neue Aufgabe beste Voraussetzungen mit. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, Trier und an der renommierten Ecole Nationale d'Administration …
… Medien und zur Fachliteratur abgeschnitten war, wenngleich doch ein solches durchaus in Anbetracht dieser absurden Behauptung nicht ausgeschlossen werden kann. Gerade die Fachdiskussion lässt keinen (!) Zweifel offen, dass eine gesetzliche Regelung nicht nur wünschenswert, sondern auch verfassungsrechtlich geboten ist.
Hier offenbart sich nicht nur Unwissenheit, sondern vor allem auch eine kaum zu überbietende Ignoranz gegenüber einer seit Jahren lebhaft geführten Debatte und da darf denn schon einmal daran erinnert werden, dass bereits mit dem …
… (29) die Bedeutung der Kölner Entscheidung. So wären immer mehr Kommunen dazu übergegangen pauschal politische Werbung zu verhindern. "Was gut gemeint war, um Dauerwahlkämpfe zu verhindern, ist im Ergebnis oft schlecht gemacht, weil eben auch Verfassungsrechte der Bürger beschnitten werden."
So sehe auch die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes bislang nur Sonderregelungen zu Wahlkampfzeiten vor. Ein Verweis auf Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden fehle. Gleiches gelte für einen Runderlass des Landesverkehrsministeriums aus …
… ist ferner, dass nur ein winziger Teil der Kinderpornographie über das world wide web zugänglich gemacht wird. Der Löwenanteil wird über peer-to-peer-Netzwerke oder Handys getauscht. (...)
Rechtlich einwandfrei sind Maßnahmen nur, wenn sie mit dem Verfassungsrecht in Einklang stehen. Datenspeicherungen ohne konkreten Verdacht und andere Verstöße gegen das Fernmeldegeheimnis müssen vermieden werden. (...)
Kritisch sehen wir auch die Maßnahme, einen „roten Knopf“ einzuführen, dessen Aktivierung unverzüglich und ohne menschliche Prüfung zur Sperrung …
… obgleich doch die „Sterbekultur“ stets eine individuelle ist! Es bedarf keines gesellschaftlichen Konsens über ein annehmbares Sterben – sondern vielmehr nur einen Konsens in der Frage, ob wir bereit sind, endlich dem Selbstbestimmungsrecht den hohen Rang einzuräumen, dem es ihm qua Verfassungsrecht zukommt.
Ich mache keine Hehl daraus: mir sträuben sich bei soviel phantasievoll zelebriertem Paternalismus die „Nackenhaare“ auf und von daher muss das Patientenverfügungsgesetzt endlich auf den „Weg“ gebracht und nicht wieder „vertagt“ werden!
Lutz Barth
… scheint sich ein besonderer Diskussionsbedarf gerade innerhalb der Ärzteschaft aufgetan zu haben, der in erster Linie auch von den Ärzten selber im intraprofessionellen Raum zu klären sein wird. Allein derartige ethische und moralische Botschaften dokumentieren nachhaltig, dass das Verfassungsrecht gut beraten ist, nicht das weithin als Recht zu übernehmen, was die Ärzteschaft für sich als ethisch verbindlich erachtet!
Vielerorts werden „Botschaften“ verbreitet und es ist keine Frage, auch die Stimme eines Herrn Kusch sollte in der Debatte gehört …
… wurde dort zum Präsidenten der Fachzeitschrift Harvard Law Review gewählt. Er gilt als der erste Afroamerikaner in diesem Amt. 1991 machte Obama seinen J.D.-Abschluss mit der Gesamtbewertung magna cum laude.
Obama kehrte 1992 nach Chicago zurück und arbeitete ab 1993 in der auf Bürgerrechte spezialisierten Anwaltssozietät Miner, Barnhill and Galland. Außerdem lehrte er bis zu seiner Wahl in den US-Senat 2004 Verfassungsrecht an der University of Chicago.
Barack Obama: Yes, we can. Biographie und Reden eines Präsidenten, Norderstedt 2008, 19,95 EUR
… mit Blick auf das Sterben eine absolute Priorität genießt. Moralische Wertvorstellungen – von wem auch immer vertreten und vorgetragen – binden uns als Träger von höchst subjektiven Grundrechten nicht, soweit es um unser ureigenes Sterben geht. Über diesen verfassungsrechtlichen Befund gibt es für mich keinen Zweifel und da die Selbstbestimmung des Patienten aus guten Gründen nicht zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft führt, wird letztere auch nicht durch den Patientenwillen instrumentalisiert.
In diesem Sinne ist weder ein „Kreuzzug“ gegen …
… Abgeordneten des Deutschen Bundestages, eine verfassungskonforme Regelung der Rechtsfragen rund um die Patientenverfügung gesetzlich auf den Weg zu bringen und den Gegner der Patientenverfügung sei eindringlich empfohlen, sich dem Lesestudium der allgemein zugänglichen verfassungsrechtlichen Literatur zu widmen, da diesseits nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese hierzu zu neuen Einsichten gelangen. Es ist beängstigend, mit welcher Leichtig- und Beharrlichkeit verfassungsrechtliche Selbstverständlichkeiten in der Debatte negiert werden und …
… namhafte Personen schwingen sich dazu auf, uns an ihren individuellen Moralvorstellungen teilhaben zu lassen. In dem Diskurs wird nichts unversucht gelassen, vor der „Patientenverfügung“ zu warnen und da kann es auch schon mal Sinn machen, statt in das Verfassungsrecht in die „Glaskugel“ zu schauen, die offensichtlich an ganz zentraler Stelle auf den Schreibtischen so mancher „Sendboten“ platziert ist, damit letztere sich gleichsam an den selbst auferlegten missionarischen Auftrag erinnern, um stetig auf die „richtige Gewissensentscheidung“ der künftigen …
… der erhaltenen Datensammlungen weicht jedoch nach Ansicht der Piratenpartei Köln das im Grundgesetz festgeschriebene Gebot der Trennung von Polizeibehörden und Geheimdiensten weiter auf. Dieser Grundsatz wurde als Präventivmaßnahme bei der Begründung des bundesdeutschen Verfassungsrechtes als Reaktion auf die innere Struktur der Polizei und Geheimdienste während des Nationalsozialismus eingeführt.
„Das mittlerweile schal gewordene Argument der Terrorabwehr ist für einige Mitglieder der Bundesregierung offensichtlich immer wieder Grund genug, die …
… Freiheit aus der Kirche auszutreten - tritt im gegebenen Fall die Verfassungsgarantie des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV) in Widerstreit. Entscheidend bei der daher vorzunehmenden Güterabwägung, in dessen Rahmen sich beide Verfassungsrechte gegenüberstehen, ist nach Überzeugung der Berufungskammer, dass die Klägerin bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses sich der Rechtsfolgen bewusst sein musste, die ein Kirchenaustritt nach Art. 5 Abs. 5 Grundordnung nach sich zieht. Durch die Aufnahme der Arbeit bei …
… Nichtraucherschutz gilt hier indes deutlich festzuhalten: Auch die Urteile des BVerfG sind durchaus kritisch zu reflektieren und es gehört zu einer wissenschaftlichen Streitkultur, ggf. auch darauf hinweisen zu dürfen, dass in manchen Fragen die Senatsmitglieder des BVerfG eine verfassungsrechtliche Lösung anbieten, die nicht immer verfassungsrechtlich geboten erscheint und noch weniger sich zwingend anbietet! Es ist also keine Frage des „mangelnden Respekts“ vor dem höchsten deutschen Gericht, wenn und soweit auch die Judikate des BVerfG kritisiert werden, …
… einiger potenten Lobbygruppen“ und damit um „Begehrlichkeiten“. Bei dem Präsidenten der BLÄK scheint in Vergessenheit geraten zu sein, dass immerhin einige Verfassungsgerichte der Länder Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der Nichtraucher-Schutzgesetze angemeldet haben. Dass die Richter zu irgendeiner „potenten Lobbygruppe“ zählen, ist diesseits nicht bekannt – im Übrigen aber auch völlig ohne Belang. Sie judizieren über geltendes Verfassungsrecht und es bleibt nach alledem abzuwarten, wie sich das BVerfG in dieser Frage positioniert.
Lutz Barth
ungsverfahren für Vertreter der Parteien sowie ihre Rechte und Pflichten geregelt.
Ein ähnliches Herangehen zur Teilnahme von politischen Parteien an den Parlamentswahlen ist im Wahlrecht von vielen Ländern enthalten und steht in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Prinzipien und Bestimmungen des Völkerrechts auf dem Gebiet der Organisierung des Wahlprozesses.
Nach Meinung von Experten, wird die Verabschiedung dieses Dekrets der vollständigen Realisierung durch politische Parteien ihres Verfassungsrechts auf Wahlbeteiligung dienen.
… perfides Machwerk“ des Gesetzgebers? Welche Orientierung bietet hier dem „kleinen Ferkel“ der beschworene „Geist“ der Verfassung? Nicht die unionspolitische, gleichsam von vielerlei Ängsten geplagte Seele hilft ihm hier weiter, sondern der Blick in das Verfassungsrecht und im Zweifel korrespondierend hierzu in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Kritische Kinderbücher haben keine „bildungsfeindliche Wirkung“, solange diese sich im Wertediskurs positionieren und in erster Linie ein in der Moderne vielfach vergessenes Prinzip in Erinnerung …
… der Fall.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erfasse die Unverhältnismäßigkeit des staatlichen Wettmonopols auch den Ausschluss der Vermittlung privater Wetten. Durch den Hinweis der Bundesverfassungsgerichts auf die Parallelität der Anforderungen des Verfassungsrechts zu den europarechtlichen Vorgaben ergebe sich zwingend, dass das Sportwettenmonopol auch gegen die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verstoße (Art. 43 und 49 EG-Vertrag).
Die rein tatsächlichen Änderungen der Sportwettenpraxis der staatlichen Wettunternehmen …
… bekanntlich von der aktiven Mitgestaltung durch ihre Bürger. Doch welcher interessierte Staatsbürger mit oder ohne Uniform weiß auf Anhieb, wie die gesellschaftlichen und politischen Prozesse in unserem Staat funktionieren? Dieses Grundwissen um unser umfassendes Staats- und Verfassungsrecht verständlich, nachvollziehbar und unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen aufzuzeigen, hat sich Staatssekretär a. D. Helmut Dohr mit seinem Buch Staat – Verfassung – Politik zum Ziel gesetzt. Äußerst erfolgreich, wie sich jetzt wieder zeigt: Erscheint das …
… und zudem gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz. „Dass bereits tatsächliche Anhaltspunkte, die auf bestimmte Bestrebungen oder Tätigkeiten hinweisen, für einen entsprechenden Eingriff genügen sollen, erweisen sich als eklatanter Verstoß gegen Grundprinzipien des deutschen Verfassungsrechts“, erklärt Huber. Es seien tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich, um den Eingriff in die Grundrechte der Bürger zu rechtfertigen.
Besonders kritisch ist laut Chaos Computer Club e.V. (CCC), dass eine solche Online-Durchsuchung auch das Anlegen und Verändern …
… Diese Maßnahme wird zu einer stärkeren Verantwortung der Ermittlungsbeamten und Staatsanwälte bei der Wahl der Unterbindungsmaßnahme in Form von Freiheitsstrafe, zur Erhöhung der Autorität und Unabhängigkeit der Judikative, zur Gewährleistung des zuverlässigen Schutzes des Verfassungsrechts des Menschen auf Freiheit führen.
Eine offene starke Zivilgesellschaft ist heute unvorstellbar ohne ein entwickeltes System eigenständiger, stabiler, die Interessen unterschiedlicher sozialer Gruppen und breiter Schichten der Bevölkerung vertretenden nichtstaatlichen, …
… RU zurückgreifen“, rät Projektleiter Broszio. Die Reisemobil Union geht davon aus, dass die Prozesse durch drei Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht geführt werden müssen - um hierbei erfolgreich zu sein, sind Fachanwälte in Steuer- und Verfassungsrecht erforderlich.
Reisemobil Union unterstützt Wohnmobileigner aktiv
Die von der RU organisierte Musterklage wurde am 8. August 2007 eingelegt, am 16. August 2007 teilte das Finanzgericht des Saarlandes das Aktenzeichen mit. Das Verfahren beanstandet die grundgesetzwidrige steuerliche Rückwirkung …
… D.,Prof. Dr. Jürgen Kühling, sondern erreicht mittlerweile eine „Qualität“, die m.E. deutlicher als bisher zu sanktionieren ist. Die Ursachen für derartige massiven Grundrechtsverletzungen liegen auf der Hand, wobei echte Defizite mit Blick auf das Verfassungsrecht nicht ausgeschlossen sein dürften. Die Visionen von der vermeintlich unausweichlichen (inneren und äußeren) Sicherheitspolitik durch die politisch Verantwortlichen werden perspektivisch zu einem echten Boom an Verfassungsbeschwerden führen, denn bereits gegenwärtig registrieren wir einen …
… Fundstellen OLG Bamberg (DAR 2007, Heft 6) und OLG Celle (Az. 322 Ss 46/07) zu merken, wonach Barfußfahren nicht ordnungswidrig ist.
Das Team von RECHTLEGAL hat hierzu weder eigene Flip-Flops noch eine eigene Meinung.Verfassungsrecht - Illegale Fahndungen von Handwerkskammern
Es gibt bei Handwerkskammern die weitverbreitete Praxis, mittels Betriebsbesichtigungen nach Schwarzarbeitern zu fahnden oder illegale Gewerbebetriebe aufzuspüren. Dieser Vorgehensweise der Handwerkskammern hat das Bundesverfassungsgericht mit einer Grundsatz-Entscheidung zum …
… praktizieren, so wie dem Philosophen die Freiheit seines Geistes zu konzedieren ist, seine gedanklichen Konstruktionen einem interessierten Publikum nahe zu bringen. Sofern allerdings der Philosoph sich auf fremdes Terrain bewegt, in dem er gleichsam die Deutungsmacht über das Verfassungsrecht für sich reklamiert, mag er sich ein wenig bescheiden. Aus guten Gründen ist die Auslegung unserer Verfassung nicht mit der Philosophie gleichzusetzen, so dass die Sendboten eines evolutionären Humanismus zwar gehört werden, aber keinesfalls einen Anspruch darauf …
… Bürgerrechte während der vorgerichtlichen Untersuchung, und vor allem die Übergabe des Rechtes auf Haftsanktion von der Staatsanwaltschaft den Gerichten.
Entsprechend dem anderen Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan wird den Gerichten das Recht auf die Haftsanktion gegenüber Personen, die verdächtigt oder der Begehung eines Verbrechens beschuldigt sind, gewährt. Die erwähnte Maßnahme wird ermöglichen, die Effektivität der Verteidigung der Verfassungsrechte der Bürger auf die Freiheit und auf die persönliche Unantastbarkeit wesentlich zu steigern.
… Kindern der volle Grundrechtsschutz zuteil wird. Es ist offensichtlich dem Unvermögen der Verantwortlichen geschuldet, dass sie ihren grundrechtlichen Schutzpflichten gegenüber den Kindern in unserer Gesellschaft nicht nachkommen und die erforderliche Sensibilität im Umgang mit dem positiven Verfassungsrecht vermissen lassen.
Es steht zu befürchten an, dass allein mit der positiven Aufnahme von Kinderrechten in unserer Verfassung nicht die hinreichende Gewähr dafür geboten wird, dass die Rechte eben unserer Kinder gewahrt werden, zumal ihnen bereits …
… Veranstaltung findet am Mittwoch, dem 15. November 2006 um 19.30 Uhr, in den Räumlichkeiten des Institutes statt.
Frau Jedrzejczak wird die Ratifikation der EU-Verfassung in den Transformationsstaaten Polen und Tschechien vorstellen. Außerdem wird auf Referenden gemäß des polnischen Verfassungsrecht aus juristischer und sozialwissenschaftlicher Perspektive ein Blick geworfen.
Im Anschluss an den Vortrag sind die Gäste zur Nachfrage und Diskussion und ebenso herzlich zum persönlichen Gespräch bei einem Glas Wein eingeladen. Der Eintritt ist frei.
… zu einem Mangel an Arbeitskräften in Deutschland führen. Berufliche Höchstaltersgrenzen sind nach einem von der Senioren Union http://www.senioren-union.de in Auftrag gegebenen Gutachten von Professor Thomas Mann nicht mehr zeitgemäß. „Richtet man den Blick auf das deutsche Verfassungsrecht, so wird schnell klar, dass der oftmals gelobte Grundrechtsschutz in Bezug auf das Alter eklatante Lücken aufweist. Das liegt nicht unbedingt an dem Verfassungstext selbst, sondern vor allem an dessen Interpretation durch die Rechtssprechung“, kritisiert Mann …
… gewonnen hat.
Es scheint sich in allen Professionen ein Paradigmenwechsel anzubahnen, der zu heftigen Fehden nicht nur zwischen den Juristen, Theologen, Mediziner und Soziologen führt, sondern vielmehr auch innerhalb der einzelnen Wissenschaften.
M. Herdegen hat die verfassungsrechtliche Debatte spätestens mit der Neukommentierung des Art. 1 Grundgesetzes in dem renommierten Großkommentar zum Grundgesetz Maunz/Dürig (2003) erneut eröffnet. Ein „Altmeister“ des Staats- und Verfassungsrechts, namentlich E.W. Böckenförde ließ sich nicht lange „bitten“, …
… gegen die Blockadehaltung der Länder sind die Sportverbände, denn auch sie fürchten längerfristig um den Fortfall der Fördermittel. Da wird das Recht scheinbar zum Nebenschauplatz, auf dem sich die privaten Anbieter zu Recht mit dem Hinweis auf Europarecht und Verfassungsrecht verteidigen. Doch auch auf diesem Feld haben die privaten Anbieter in letzter Zeit einige Erfolge erzielt: Neben zahlreichen erfolgreichen Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz und im Strafrecht hat das Verwaltungsgericht München – unter anderem im Fall eines von der Kanzlei …
… Möglichkeit, zur Partizipation am Verfassungskonvent.
Gesucht werden zur Mitwirkung auf dieser Plattform Menschen, die sich sorgfältig und aufmerksam mit unserer Verfassung befasst haben. Dies können zum Beispiel Menschen aus den Bereichen: Verfassungsrecht, Öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte, Soziologie, Politologie sein.
Der Verfassungskonvent ist offen für Experten, interessierter Laien, versierte Demokraten und weltoffenen Menschen.
Der Verfassungskonvent ist eine Initiative politisch aktiver Bürgerinnen und Bürger. Ausgend von einer …
… dass die Landesverfassung in ihrem Artikel 59 ein gebührenfreies Studium vorschreibt, ohne dies auf hessische, deutsche oder europäische Studenten zu beschränken.
Die Hu fordert die hessische Landesregierung auf, sich strikt an das geltende Verfassungsrecht zu halten. Die Medien - insbesondere den Hessischen Rundfunk (HR) - fordert die HU auf, über die Thematik wahrheitsgemäss, unparteiisch und umfassend zu informieren.
Dragan Pavlovic
(Pressesprecher des HU-Ortsverbands Marburg)
Tel. 06421-66616
Humanistische Union Marburg
Dragan Pavlovic
Tel …
… sie allein zu dem Zweck, die klare Verfassungsbestimmung zu umgehen", kritisierte Hanke. Der HU-Landessprecher fragt sich nun, wie die hessische Landesregierung vom Bürger noch Rechtstreue erwartet, wenn sie selber beim "großzügigen" Umgang mit dem Verfassungsrecht ein derart schlimmes Beispiel abgebe.
Zusätzlich sei die Entscheidung des Ministers aber auch kontraproduktiv, da sie den Zugang zu Bildung weiter erschwert. Anstelle von Studiengebühren benötige das Land dringend Maßnahmen zur Verbesserung des Bildungs-Niveaus.
Dem Ministerpräsidenten …
… ein Verbot der Wettvermittlung an einen in der EU staatlich konzessionierten Buchmacher europarechtswidrig ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber eine Frist zur Beseitigung dieses Zustandes bis zum 31.12.2007 gesetzt.
Somit hat das Bundesverfassungsgericht deutsches Verfassungsrecht bis zu diesem Zeitpunkt suspendiert.
EU - Recht hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu suspendieren und kann es nicht suspendieren.
Es gilt der unbeschränkbare Grundsatz des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts.
Das heißt, dass nunmehr, da …
… Bestätigung ihrer bisherigen Politik verstehen. Das Gegenteil ist vielmehr der Fall.
Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich festgestellt, dass das derzeitige Wettmonopol der Länder verfassungs- und europarechtswidrig ist. Es hat weiterhin klargestellt, dass es ausschließlich nach deutschen Verfassungsrecht und nicht über europarechtliche Fragen entschieden hat. Somit kann der Satz, auf denen sich derzeit die Länder stützen, dass „die gewerbliche Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht …