openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Ärztliche Suizidassistenz – zur Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts gibt es keine Alternative

12.01.201109:03 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Ärztliche Suizidassistenz – zur Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts gibt es keine Alternative
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Das IQB – Internetportal scheut sich nicht, auch unbequeme Themen in der Öffentlichkeit präsent zu machen.

Der BLOG zur „Ärztlichen Assistenz beim Suizid – Wege aus der Tabuisierung“ ist nach seiner Eröffnung im März 2009 mittlerweile von mehr als 51 600 Besuchern aufgesucht und gelesen worden (Stand: 12.01.11 – 06.30 Uhr).



Der Moderator Lutz Barth trägt mit seinen teilweisen provozierenden Beiträgen dazu bei, dass der Wertediskurs dauerhaft belebt wird. Er plädiert für die Liberalisierung der ärztlichen Suizidassistenz bei schwersterkrankten und sterbenden Patienten und geht zuweilen mit der standesethischen Position insbesondere namhafter Ärztefunktionäre und Medizinethiker „hart ins Gericht“.

Der streitbare Jurist rügt hierbei insbesondere den Versuch der von ihm zuweilen als „Hobbyphilosophen“, „Sendboten“ oder „Missionare“ bezeichneten federführenden Ärztefunktionäre und Ethiker , das Selbstbestimmungsrecht der schwersterkrankten Patienten, aber auch die Freiheit zur Gewissensentscheidung der bundesdeutschen Ärzteschaft zur „kleinen Münze“ schlagen zu wollen.

Verfassungsinterpretation ist eben keine Philosophie und wahrlich nicht mit einem ethischen Oberseminar zu verwechseln, in dem die Normexegeten vielfach nur in die „ethische und transzendente Glaskugel“ schauen.

Barth tritt vielmehr für einen konsequenten Grundrechtsschutz ein, der letztlich auch dazu führt, dass dem ärztlichen Berufs- und Standesrecht deutliche Grenzen gezogen werden. Das ärztliche Standesrecht oder die ethischen Grundsatzproklamationen „brechen“ nicht das Verfassungsrecht und es ist hohe Zeit, in der aktuellen Debatte dies auch deutlich zum Ausdruck zu bringen.

Anlass dazu besteht allemal: Derzeit formiert sich der ethische Widerstand gegen die angekündigte Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts. Einige meinen gar, dem „Konkurs des ärztlichen Ethos“ das Wort reden zu müssen, ohne sich allerdings im Klaren darüber zu sein, dass hier das ärztliche Berufsrecht über Gebühr in die Grundrechte der verfassten Ärzteschaft eingreift.

Die Grundrechtskonflikte zwischen Kammer und Berufsangehörigen einerseits und deren faktische Ausstrahlungswirkung auf das Arzt-Patienten-Verhältnis andererseits können nicht einfach „ausgesessen“ werden., in dem die namhaften Kritiker meinen, sich einer qualifizierten Argumentation verschließen zu können, denn schließlich geht es um Grundrechtsverletzungen. Eine geradezu laienhafte Vorstellung über den Sinn und Zweck von Grundrechten kann nicht ernsthaft dazu führen, dass auf Dauer Grundrechtseingriffe von der verfassten Ärzteschaft hingenommen werden müssen und dies auch noch unverhohlen in der Öffentlichkeit eingefordert wird. Nicht vor der Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts ist zu warnen, sondern vielmehr vor den „Warnungen“ und „Protesten“ der ethischen Oberlehrer, die ihre jeweiligen Botschaften jedenfalls nicht aus der Verfassung generieren.

Die „Ethik als Wissenschaft“ bedeutet mehr, als nur immer wieder gebetsmühlenartig die sattsam bekannten „Argumente“ vorzutragen: „Dammbruch“, „Last-Argumente“ und zuletzt der stets behauptete Widerspruch zwischen Palliativmedizin und Sterbehilfe.

Auch die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass im Interesse sowohl der Ärzteschaft als auch der Patienten auf eine Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts zu drängen ist.

Wir werden weiterhin dafür Sorge tragen, dass das Thema „lebendig“ bleibt, auch wenn wir dadurch den berufsethischen Seelenfrieden so mancher Ärztefunktionäre und Ethiker ins Wanken bringen sollten.

Freilich werden wir es nicht schaffen, den einen oder anderen Kritiker „milde zu stimmen“. Gegenüber der BÄK allerdings mehr oder minder direkt den Vorwurf zu erheben, die „Aktion sei ohnehin gut vorbereitet worden“, in dem diese wiederholt Daten zur Verfügung gestellt haben, nach denen rund 1/3 der Ärzteschaft für eine Liberalisierung der Suizidbeihilfe eintreten, ist allerdings schon abenteuerlich und verschlägt einem geradezu die Sprache.

„Flugs wurde daraus geschlossen, dass man angesichts einer solchen Vielzahl nicht länger auf dem Standpunkt beharren könne, dass Beihilfe zum Suizid als unärztlich zu brandmarken sei“, ärgert sich Student und gibt zu bedenken: „Wenn eine qualifizierte Minderheit bereit ist, Unrecht zu tun, wird so auf wundersame Weise daraus Recht? Welch eine Logik!“ (vgl. dazu Pressemitteilung der Freiburger Professoren Klie/Student v. 04.01.11).

Was will man/frau darauf hin noch entgegnen?

Vielleicht den Hinweis darauf, dass eine Minderheit von Neopaternalisten nicht dazu legitimiert ist, aus ihre Botschaften „Recht“ zu generieren, dass unmittelbar dazu dient, bedeutsame Grundrechte ad absurdum zu führen. Welch eine Logik verbirgt sich hinter einem solchen Ansinnen, wenn aus der „Ethik“ Grundrechtsbeeinträchtigungen im ganz großen Stile folgen und so unmittelbar in „Unrecht“ führen? Nicht nach der „Logik“ ist zu fragen, sondern vielmehr nach dem Motiv der Kritiker, die mit einer beängstigenden Leichtigkeit über die Grundrechtsstellung der verfassten Ärzteschaft hinwegfegen!

Der kommende Deutsche Ärztetag wird zeigen müssen, ob die verfasste Ärzteschaft in die wohlverstandene „Freiheit“ entlassen wird oder ob die Delegierten den fragwürdigen Botschaften namhafter Kritiker aufsitzen und so bedeutsame Grundrechte ihrer Kolleginnen und Kollegen nicht nur marginalisieren, sondern schlicht ihres wesentlichen Kerns „berauben“, so dass diese gleich aus dem Grundrechtskatalog jedenfalls für die Ärzteschaft „gestrichen“ werden können. Alternativ dazu könnten allerdings die Ärztinnen und Ärzte auch bei ihrem Gelöbnis einen „Grundrechtsverzicht“ erklären und so sich ganz den Oberlehrern anvertrauen.

Nicht der „Konkurs des Arztethos“ steht zu befürchten an, sondern vielmehr die „Insolvenz einiger bedeutsamer Grundrechte“ für einen „hoch stehenden“ Berufsstand, der scheinbar „moralisch zu verrohen“ droht und demzufolge der ethischen und moralischen Unterweisung bedarf.

„Du sollst eben keine Ethiker neben mir haben“ und dort, wo das Gewissen der Ärzteschaft noch nicht so recht ausgebildet ist, ist diese verpflichtet, die Werte für ihre Gewissensentscheidung aus der individuellen Gewissensentscheidung der ethischen Oberlehrer zu beziehen und entsprechend zu internalisieren.

Na dann…

Lutz Barth

Der nachfolgende Link führt Sie zum BLOG „Ärztliche Assistenz beim Suizid?“ >>> http://aerztliche-assistenz-beim-suizid.nursing-health-events.de/2009/03/06/

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 500196
 108

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Ärztliche Suizidassistenz – zur Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts gibt es keine Alternative“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth

Bild: Wir sollen nicht sterben wollenBild: Wir sollen nicht sterben wollen
Wir sollen nicht sterben wollen
Der „Diskurs“ (?) über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist nach wie vor nicht nur soziologisch unterbelichtet, sondern zeichnet sich insbesondere durch Glaubensbotschaften der selbsternannten „Oberethiker“ und deren „Geschwätzigkeit“ aus. „Lebensschützer“ meinen zu wissen, was die Schwersterkrankten und Sterbenden wünschen und welcher Hilfe diese am Ende ihres sich neigenden Lebens bedürfen. Mit Verlaub: Es reicht nicht zu, stets die Meinungsumfragen zu kritisieren, in denen die Mehrheit der…
Bild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubarBild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Es scheint an der Zeit, in einer hoch emotionalisierten Debatte „Ross und Reiter“ zu benennen, die sich fortwährend um den „Lebensschutz“ scheinbar verdienstbar gemacht haben und unbeirrt auf ihrer selbst auferlegten Mission fortschreiten. Einige politisch Verantwortlichen sind gewillt, die „Sterbehilfe“ gesetzlich zu regeln und wie es scheint, besteht das Ziel in einer strikten Verbotsregelung. Auffällig ist, dass es sich um eine handverlesene Schar von Ethiker, Ärztefunktionären, freilich auch Theologen und Mediziner handelt, bei denen ber…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Diskussion über Sterbebegleitung spitzt sich zuBild: Diskussion über Sterbebegleitung spitzt sich zu
Diskussion über Sterbebegleitung spitzt sich zu
… ein Konsens innerhalb der bundesdeutschen Ärzteschaft nicht zu erwarten ansteht, im Übrigen aber auch mit Blick auf die mögliche Mitwirkung der ärztlichen Suizidassistenz entbehrlich ist. Ärztefunktionäre besitzen im Vergleich zu ihren ärztlichen Kollegen beileibe nicht ein „besser ausgeprägtes moralisches Gewissen“, sondern nehmen lediglich ein Amt …
Bild: Allianz gegen den neopaternalistischen Kurs der BÄK gefordertBild: Allianz gegen den neopaternalistischen Kurs der BÄK gefordert
Allianz gegen den neopaternalistischen Kurs der BÄK gefordert
… kann, die nicht in seinem Zuständigkeitsbereich liegen! Alle Ärztinnen und Ärzte, die bisher für eine Liberalisierung eingetreten sind, aber auch andere Befürworter der ärztlichen Suizidassistenz aus Verbänden und Organisationen sind daher aufgerufen, ihren Protest zu erklären und zwar ungeachtet der Tatsache, dass offensichtlich sich die BÄK mit der …
Bild: Sterbehilfe-Debatte: "Kontaktaufnahme nicht gewünscht"?Bild: Sterbehilfe-Debatte: "Kontaktaufnahme nicht gewünscht"?
Sterbehilfe-Debatte: "Kontaktaufnahme nicht gewünscht"?
… http://www.iqb-info.de/literaturauswertung.htm) setzt zuvörderst voraus, sich auch auf Gegenargumente einzulassen und da dieses nicht gewünscht wird, verdient die Debatte um die ärztliche Suizidassistenz nicht das Prädikat „Diskurs“. Vielmehr werden „Bergpredigten“ gehalten und diese tunlichst gebetsmühlenartig immer mal wieder, obgleich die Debatte vorangeschritten ist …
Bild: Ärztefunktionäre verfolgen ihre „Mission“ unbeeindruckt weiter!Bild: Ärztefunktionäre verfolgen ihre „Mission“ unbeeindruckt weiter!
Ärztefunktionäre verfolgen ihre „Mission“ unbeeindruckt weiter!
… sich in der Öffentlichkeit als die moralisch integeren Ärzte präsentieren und so der Eindruck bewusst geschürt wird, als seien all diejenigen, die für eine Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts eintreten, einstweilen „moralisch verwirrt“ und auf dem besten Wege, dass „Arztethos“ zu Grabe zu tragen. Das ärztliche Berufsrecht dient nicht (!) der …
Bild: Auf dem Weg zur „Tötung ohne Verlangen“?Bild: Auf dem Weg zur „Tötung ohne Verlangen“?
Auf dem Weg zur „Tötung ohne Verlangen“?
… müssen; die ärztliche Suizidleistung wird mit einer Gebührenziffer zu versehen sein und wäre dann ggf. als Kassenleistung abrechenbar. Alternativ dazu könnte die ärztliche Suizidassistenz als eine IGeL-Leistung ausgewiesen werden, die dann in der Folge vom Patienten selbst zu zahlen wäre. Dass die Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts kommt, dürfte …
Bild: Neue berufsrechtliche Regeln für SuizidbeihilfeBild: Neue berufsrechtliche Regeln für Suizidbeihilfe
Neue berufsrechtliche Regeln für Suizidbeihilfe
… werden. Dies würde freilich voraussetzen, dass die Charta-Initiatoren sich in Teilen von ihren bisherigen Botschaften verabschieden würden. Ob dann in der Folge die ärztliche Suizidassistenz als eine „ärztliche Aufgabe“ begriffen werden kann oder nicht, mag im interprofessionellen Raum entschieden werden. Aus diesseitiger Warte ist dies sehr wohl der …
Bild: Ärztliche Suizidbeihilfe - „Hardliner“ sind im Zweifel keine guten fachlichen BeraterBild: Ärztliche Suizidbeihilfe - „Hardliner“ sind im Zweifel keine guten fachlichen Berater
Ärztliche Suizidbeihilfe - „Hardliner“ sind im Zweifel keine guten fachlichen Berater
… zu beachten. Dass hier in einem gewissen Maße "Freiräume" bestehen, soll nicht bezweifelt werden, wenngleich es meiner festen Überzeugung entspricht, dass jedenfalls die Suizidassistenz durch die einzelnen Ärzte nicht berufsrechtlich verboten und damit geahndet werden kann. Insofern ist es bedauerlich, dass der Präsident der ÄK Westfalen-Lippe meint, …
Bild: Fraktionszwang für Ärzte?Bild: Fraktionszwang für Ärzte?
Fraktionszwang für Ärzte?
… die da meinen, in Anbetracht einer ethischen Grundsatzfrage moralischen „Druck“ auf die Ärztinnen und Ärzte aufbauen zu können. Mit Blick auf die Liberalisierung der ärztlichen Suizidassistenz steht die These eines namhaften Mediziners zur Beantwortung an, ob ggf. die ärztliche Suizidbeihilfe auch eine ethische Option (im Zweifel ein „Gebot“) auch der …
Sterbehilfe - Ethische „Basta-Politik“ der BÄK gibt Anlass zu größter Sorge
Sterbehilfe - Ethische „Basta-Politik“ der BÄK gibt Anlass zu größter Sorge
… Zurückhaltung geboten: Es ist keineswegs ausgemacht, dass sich die liberalen Verfassungsrechtler mit ihrer Position und der damit verbundenen Liberalisierung der ärztlichen Suizidassistenz durchsetzen werden. Der Präsident der BÄK hofft in dem Diskurs auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und wie es scheint, nähren einige Rechtswissenschaftler …
Bild: Lutz Barth vom IQB-Internetportal übt scharfe Kritik an Deutsche Hospiz StiftungBild: Lutz Barth vom IQB-Internetportal übt scharfe Kritik an Deutsche Hospiz Stiftung
Lutz Barth vom IQB-Internetportal übt scharfe Kritik an Deutsche Hospiz Stiftung
… Deutsche Hospiz Stiftung vor offenen Türen für die gewerbsmäßige Suizidvermittlung warnen, so ist indes der nunmehr von der BÄK eingeschlagene Weg zur Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts mit Blick auf die Liberalisierung der ärztlichen Assistenz bei einem frei verantwortlichen Suizid der einzig verfassungskonforme! Nicht vor der Liberalisierung …
Sie lesen gerade: Ärztliche Suizidassistenz – zur Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts gibt es keine Alternative