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Sterbehilfe-Debatte: "Kontaktaufnahme nicht gewünscht"?

19.01.201108:09 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth

(openPR) Die Szenerie um Dr. Roger Kusch hat sich beruhigt; die immer mal wieder zu vernehmende Botschaft, ihm keine „öffentliche Plattform“ zu bieten, ist offensichtlich erhört worden und es steht zu befürchten an, dass die führenden Diskutanten in einem bedeutsamen Wertediskurs, der alle Bürgerinnen und Bürger betrifft, auch nach wie vor nicht willens sind, sich einem wahrhaftigen Diskurs zu stellen, gleichwohl es aber diese verstehen, zu Zwecken ihrer Mission die Öffentlichkeit als „Plattform“ zu nutzen: welche Ironie, wenn dann gelegentlich die Beiträge sich auch noch als zu „platt“ erweisen.



Die mangelnde Bereitschaft, über den ethischen Diskurs hinaus auch die anderen Teildiskurse in den Disziplinen des Straf-, Berufs- und Verfassungsrechts hinreichend zu „würdigen“, ist in erster Linie eine Insolvenzerklärung aller ersten Ranges.

Die Apologeten einer wohlmeinenden Sterbekultur „schweigen“ beharrlich auf Anfragen anderer Wissenschaftsdisziplinen und da stellt sich schon die Frage, ob es insbesondere der Zunft der Ethiker überhaupt daran gelegen ist, sich auf einen Wettbewerb um das bessere Argument einzulassen, zumal die „Ethik“ als Disziplin weit davon entfernt ist, als „Grundrechtsschranken“ akzeptiert, geschweige denn anerkannt zu werden.

Was darf davon gehalten werden, wenn jemand auf eine unverfängliche Anfrage hin meint, dass die diesseitigen Beiträge zur „ärztlichen Suizidbeihilfe“ bestens bekannt seien und aus diesem Grunde nachdrücklich darum gebeten wird, eine Kontaktaufnahme zu unterlassen?

Freilich – ich werde an dieser Stelle nicht „Roß und Reiter“ benennen; dies gebietet nicht nur meine Erziehung, sondern vor allem auch der von mir gewonnene Eindruck, dass wir weit davon entfernt sind, eine „offene und ehrliche“ Debatte zu führen.

Eine „offene und ehrliche“ Debatte, die auch zwischenzeitlich immer mal wieder von anderen Kolleginnen und Kollegen angemahnt wird, so etwa die Autorin Susanne Niemz in ihrem instruktiven Buch „Sozialverträgliches Sterben – Die Debatte um assistierten Suizid und Sterbehilfe (2010) (vgl. dazu die kurze Rezension v. L. Barth unter >>> http://www.iqb-info.de/literaturauswertung.htm)

setzt zuvörderst voraus, sich auch auf Gegenargumente einzulassen und da dieses nicht gewünscht wird, verdient die Debatte um die ärztliche Suizidassistenz nicht das Prädikat „Diskurs“.

Vielmehr werden „Bergpredigten“ gehalten und diese tunlichst gebetsmühlenartig immer mal wieder, obgleich die Debatte vorangeschritten ist und sich ein Spektrum an Teildiskursen eröffnet hat, die um Gehör bitten.

Den Leserinnen und Lesern der Beiträge hier im BLOG wird nicht entgangen sein, dass mehr und mehr Argumente in die „Debatte geworfen werden“, die in erster Linie einem liberalen Verfassungsverständnis geschuldet sind und erkennen lassen, dass es angesichts der beabsichtigten Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts und des bevorstehenden Deutschen Ärztetages Ende Mai 2011 als vordringlich erscheint, den Fokus primär auf den bisweilen eher am Rande geführten verfassungsrechtlichen Teildiskurs zu legen.

Denn gerade in diesem m.E. alles entscheidenden Teildiskurs wird sich die Spreu vom Weizen trennen und zwar nicht zuletzt in dem Sinne, dass Verfassungsinterpretation keine Philosophie und eben auch keine „Ethik“ ist.

Meine Kernthesen, die sich – mal mehr, mal weniger – aus meinen Beiträgen ergeben, sind hinreichend klar:

• Das derzeitige Berufsrecht der Ärzte verstößt gegen zentrale Grundrechte der Ärztinnen und Ärzte: Art. 12 GG und Art. 4 GG werden in einem unzulässigen Maße eingeschränkt.

• Mit dem derzeitigen ärztlichen Berufsrecht werden zudem Belange der Öffentlichkeit berührt, die nicht zuletzt auch in unmittelbare Wirkungen auf die verfassungsrechtlich verbürgten Grundfreiheiten der Bürgerinnen und Bürger, aber eben auch der Patientinnen und Patienten zeitigen. Eine solche Kompetenz kommt den Ärztekammern nicht zu!

Kurzum: Es steht nicht zu befürchten an, dass sich im Zweifel durch die Rechtssetzung der Ärztekammern als Berufsverbände besondere Gefahren ergeben können, sondern es ist vielmehr davon auszugehen, dass sich die Gefahren im Berufsrecht mit Wirkungen für die Patientenschaft bereits hinreichend konkretisiert haben.

Mag auch die „Kontaktaufnahme“ nicht gewünscht sein, so werde ich gleichwohl nicht in meinem Bemühen nachlassen, für eine Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts und damit für die Zulassung der ärztlichen Suizidassistenz einzutreten.

Nun verstehe ich mich zwar nicht als „Anwalt der Ärzteschaft“, wohl aber als „Anwalt in eigener Sache“: Es kann und darf nicht sein, dass immerhin ein Drittel der bundesdeutschen Ärzteschaft sich zu einer Liberalisierung bekennt und einige Oberethiker es verstehen, diese im Zweifel auf „Kurs“ zu halten, so dass wir uns alle ernsthaft fragen müssen, ob die Oberethiker in unserem Lande letztlich wollen, dass der „Sterbetourismus“ ausgebaut wird.

Freilich – ich möchte die anderen Teildiskurse keineswegs als gering einschätzen, aber es ist nach meiner festen Überzeugung der Zeitpunkt gekommen, endlich einmal die „Kirche im Dorf zu lassen“ und sich den wichtigen Fragen in einem eminent wichtigen Teildiskurs zu stellen – einem verfassungsrechtlichen Teildiskurs (in dem dann im Übrigen die besondere Rolle der Kirchen gewürdigt werden kann und muss).

Wir sollten uns davor hüten, im „Eifer der Diskussion“ den Blick für das Wesentliche und Gebotene zu verlieren und im Zweifel „nur“ eine Gesinnungsethik frönen – manche sprechen gar von einem „Gesinnungsterror“ und da darf denn auch an dieser Stelle folgende Überschriftenzeile einer überregionalen deutschen Wochenzeitung auf ihrem Online-Portal in Erinnerung gerufen werden:


Helga Keßler
Gesinnungsterror
Der Rechtsphilosoph Norbert Hoerster wird wegen seiner Thesen zur Sterbehilfe am Reden gehindert

Quelle: Zeit online (1999) >>> http://www.zeit.de/1999/03/199903.hoerster_.xml >

Vgl. hierzu auch

Dr. Hans-Joachim Niemann (Bamberg)
Ein unruhiger Mensch
Eine Abschiedsrede
zu Norbert Hoersters Emeritierung
in Aufklärung und Kritik, 02/1998, S. 140 ff; online unter GKPN >>> http://www.gkpn.de/Niemann_1998_Hoerster.pdf

Nun will ich an dieser Stelle nicht über den Grund einer Tabuisierung bioethischer Themen „philosophieren“, wohl aber darauf hinweisen, dass jedenfalls die Debatte über die Liberalisierung der ärztlichen Suizidassistenz längst in der Öffentlichkeit und letztlich auch im Deutschen Ethikrat angekommen ist.

In diesem Sinne käme wohl auch keiner auf die Idee, den Mitgliedern des Deutschen Ethikrats ein „Redeverbot“ zu erteilen – weder in den Sitzungen noch in der Öffentlichkeit, auch wenn gelegentlich der Eindruck entstehen könnte, dass die eine oder andere Diskussion dann in der Tagespresse oder in den einschlägigen Feuilletons fortgeführt wird, ohne sich gleichsam den bewährten Konventionen eines Expertengremiums unterwerfen zu müssen, will heißen: die immer wieder gepriesene Toleranz wird an den Nagel gehängt und die Mission wird unbeirrbar fortgesetzt.

Sei es drum. Auch ich werde meine „Mission“ fortsetzen, mag auch der eine oder andere Berührungsängste haben, mit mir in „Kontakt zu treten“ oder gewillt sein, eine „Kontaktsperre“ zu verhängen.

Es wird die Zeit zeigen, wer sich mit seinen Argumenten dauerhaft durchsetzen wird und da ist es natürlich nicht ausgeschlossen, dass zu einem späteren Zeitpunkt dann hieran auch zu erinnern sein wird – nicht um der „Rechthaberei willen“, sondern um der Toleranz willen, die in unserer Gesellschaft in einem besonderen Maße bedroht zu sein scheint – besser: ist!

Gleichwohl blicke ich optimistisch in die nähere Zukunft: Wenn mir bedeutet wird, dass meine „Beiträge zur ärztlichen Suizidbeihilfe bestens bekannt seien“, dann hege ich zugleich auch die Hoffnung, dass dann im Zweifel in einer stillen Stunde über die Argumente nachgedacht werde möge, zumindest aber die Literaturquellen sorgsam gelesen werden, denn so ungewöhnlich oder gar neu ist die diesseitige Position nicht, in der für ein liberales Berufsrecht geworben wird und im Übrigen dafür auch gute (verfassungs-!)rechtliche Argumente streiten, mal ganz davon abgesehen, dass es auch gute ethische Gründe gibt, die bereits im Diskurs vorgetragen worden sind und nunmehr aber sich mehr und mehr in „Luft“ auflösen, denn wie ist es zu erklären, dass gerade in neueren Publikationen oder Beiträgen die eine oder andere Position noch nicht einmal mehr eine Erwähnung in einer Fußnote findet?

Mal ehrlich hier bekannt: Wenn dies die Zukunft der Ethik als Wissenschaft ist, dann scheint es um eine Wissenschaft wahrlich nicht gut bestellt zu sein oder?

Lutz Barth

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