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In den Niederlanden, Schweiz und Belgien ist Sterbehilfe gesetzlich geregelt und straffrei

04.09.201809:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: In den Niederlanden, Schweiz und Belgien ist Sterbehilfe gesetzlich geregelt und straffrei
Pressebericht Nr. 656
Pressebericht Nr. 656

(openPR) Warum die Schweiz eine Sterbehilfe-Hochburg ist: Die Exit-Forderung, den begleiteten Suizid für gesunde Alte zu öffnen, befeuert die Sterbehilfe-Debatte. Antworten auf die zehn zentralen Fragen.

Lehrte, 04.09.2018. Agenda 2011-2012 veröffentlicht nachfolgend einen Bericht von Seelsorge-Zentrum: 1. Wie ist die Sterbehilfe in der Schweiz gesetzlich geregelt? Explizit gar nicht. Als Eveline Widmer-Schlumpf Justizministerin war, wollte sie eine gesetzliche Regelung einführen. Doch ihre Nachfolgerin, SPS-Bundesrätin Simonetta Sommaruga, verkündete 2011 das Ende des Projekts. Die Vernehmlassung hatte gezeigt, dass ein politischer Konsens darüber, wie eine solche Regelung im Detail aussehen sollte, kaum zu erreichen wäre.



2. Welche Form der Sterbehilfe ist denn hierzulande legal? Erlaubt ist der assistierte Freitod. Suizidwillige Personen erhalten von einem Arzt eine tödliche Dosis eines Medikaments – normalerweise Natrium-Pentobarbital (NaP) –, sie müssen das Mittel aber selber einnehmen. Voraussetzung für die Beihilfe zum Freitod ist, dass die Person urteilsfähig und ausreichend informiert ist. Der Sterbewunsch muss wohlerwogen, ohne äußeren Druck geäußert und dauerhaft sein.

3. Was ist verboten? Nicht erlaubt ist die aktive Sterbehilfe, bei der eine andere Person dem Sterbewilligen das tödliche Mittel verabreicht. Die – erlaubte – Beihilfe zum Suizid darf zudem nicht aus selbstsüchtigen Motiven oder aus Geldgier erfolgen.

4. Wie viele Leute nehmen Sterbehilfe in Anspruch? Die Zahl der assistierten Suizide in der Schweiz steigt seit Jahren stark an. Die neueste Statistik stammt von 2015, damals nahmen sich mindestens 999 Personen auf diese Weise das Leben – dies entspricht 1,5 Prozent aller Todesfälle. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber dem Jahr 2014 (742 Personen) und erst recht gegenüber dem Beginn der 2000er Jahre, als es noch weniger als 200 Fälle gab.

Experten gehen davon aus, dass das Phänomen noch größere Ausmaße annehmen wird, gerade weil die Babyboomer, die jetzt im Seniorenalter sind, viel Wert auf Selbstbestimmung legen. Die Exit-Organisationen in der Romandie und der Deutschschweiz zählen bereits rund 130 000 Mitglieder. Die Zahl der Todesfälle durch den begleiteten Freitod nähert sich immer mehr jener der übrigen Suizide an (wobei bei diesen das Durchschnittsalter deutlich tiefer liegt).

5. Was sind die Gründe für den begleiteten Suizid? This Jenny schied mithilfe von Exit aus dem Leben. Rund die Hälfte der Verstorbenen litt laut Bundesamt für Statistik an Krebs. Einer der bekanntesten Fälle der letzten Jahre war der mithilfe der Organisation Exit verübte Suizid von This Jenny im Jahr 2014. Der SVP-Politiker hatte Magenkrebs. In den darauffolgenden Tagen nahmen die Anfragen für Exit-Mitgliedschaften sprunghaft zu. Weitere häufige Gründe sind neurodegenerative Krankheiten (14 Prozent), Herz-Kreislauf-Erkrankungen (11 Prozent) und Krankheiten des Bewegungsapparats (10 Prozent).

6. Was ist mit Demenz? Sterbehilfe bei Demenz ist ein großes Thema in der Öffentlichkeit, weil viele Menschen Angst davor haben, wegen der Krankheit «dahinvegetieren» zu müssen. Doch weil bei einer vorangeschrittenen Demenzerkrankung die Urteilsfähigkeit nicht mehr vorhanden ist, ist ein begleiteter Suizid – und erst recht aktive Sterbehilfe – nicht erlaubt. Entsprechend machen Demenzkranke nicht einmal ein Prozent der Sterbehilfefälle aus. Als Alternative wird das sogenannte Sterbefasten diskutiert.

7. Was sind die umstrittensten Fragen in der gegenwärtigen politischen Debatte? Sorgte vor einigen Jahren vor allem die Organisation Dignitas von Ludwig A. Minelli für Schlagzeilen, weil sie immer wieder neue Räumlichkeiten suchen musste, dominiert derzeit der Verein Exit die Debatte. Exit-Aktivisten wollen erreichen, dass künftig auch gesunde, aber lebensmüde Senioren eine Freitodbegleitung durch Exit erhalten. Eine offene Frage ist jedoch, inwiefern ein solches Vorgehen überhaupt mit geltendem Recht vereinbar wäre.

8. Was hat es mit dem «Sterbetourismus» auf sich? Die Schweiz hat europaweit eine der liberalsten Gesetzgebungen in Bezug auf die Sterbehilfe; lediglich die Niederlande und Belgien gehen noch weiter, dort ist gar die aktive Sterbehilfe gestattet. Die Schweiz ist deshalb zu einer beliebten Destination für Sterbewillige aus dem Ausland geworden. Laut einer Studie von 2014 hat sich die Zahl der «Sterbehilfe-Touristen» zwischen 2008 und 2012 verdoppelt. In diesem Zeitraum nahmen sich 611 Ausländer in der Schweiz das Leben. Der Großteil stammt aus Deutschland (268) und Großbritannien (126). Dignitas spricht auf der eigenen Webseite denn auch gezielt Briten an. Aus Frankreich (66), Italien (44), den USA (21) und Österreich (14) reisten ebenfalls Menschen zum Sterben in die Schweiz.

9. Wer sind die größten Kritiker der Sterbehilfe? Die Akzeptanz des begleiteten Freitods nimmt in der Schweiz zu, doch die Kirchen haben schon vor langem den Mahnfinger gehoben. So schreibt die Schweizer Bischofskonferenz in einem weiterhin gültigen Pastoralschreiben aus dem Jahr 2002: «Der Versuch, das Sterben mit einem selbst bestimmten und möglichst schmerzlosen AFreitod zu bewältigen, beraubt den Menschen der Spannung, die durch den unberechenbaren Tod in sein Leben tritt, verkennt die sozialen Auswirkungen des Sterbens und verweigert das Vertrauen darauf, dass ein Größerer Leben und Sterben in der Hand hält.

Natrium-Pentobarbital ist das Mittel, das in der Schweiz im Normalfall für den begleiteten Freitod verwendet wird.

Dieter Neumann

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