(openPR) Geflügelpest-Krise beendet - BVET startet Risikoanalyse
30. Juli 2003
Vögel aus den Niederlanden und Belgien dürfen wieder eingeführt werden. Nachdem in den Ländern seit Anfang Mai kein Tier mehr an Geflügelpest erkrankt ist, hebt das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) die geltende Importsperre am 1. August nach gut drei Monaten auf. Die Krankheit hat zu keinem Zeitpunkt auf die Schweiz übergegriffen. Zur Planung künftiger Schutzmassnahmen gegen Geflügelseuchen prüft das BVET nun die Handelsströme sämtlicher Produkte der Hühnerhaltung.
Die Klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza) war Ende Februar in den Niederlanden ausgebrochen und griff Mitte April auf Belgien über. Um einer Einschleppung der Seuche in die Schweiz vorzubeugen, verbot das BVET mittels einer Verordnung am 23. April den Import aller Vogelarten aus den betroffenen Ländern. Für Geflügel und Bruteier hat das Amt bereits seit dem 3. März keine Einfuhrbewilligungen mehr erteilt.
Inzwischen ist der Seuchenzug gestoppt - um das Ziel zu erreichen, mussten über 30 Millionen Geflügeltiere getötet werden. Insgesamt waren 252 Betriebe in den Niederlanden, 8 in Belgien und 1 in Deutschland betroffen. Am 11. Juli hob die EU die Beschränkungen für die Niederlanden, Ende Juni für Belgien und Deutschland, auf. Die Schweiz normalisiert den Vogel- und Geflügelhandel mit den Ländern ab dem 1. August. Einfuhrbewilligungen sind generell für Papageien, Sittiche, Hühner, Gänse, Enten und Tauben nötig.
Mit Risikoanalyse Geflügelseuchen noch effektiver vorbeugen