(openPR) 10.02.2003 - Ab sofort kann Schweizer Rindersamen wieder nach Österreich exportiert werden. Damit sind jahrelange Bemühungen der Bundesämter für Veterinärwesen und für Landwirtschaft von Erfolg gekrönt worden.
Mit Datum vom 7. Februar 2003 hat die österreichische Regierung nach langen Verhandlungen und verschiedenen Interventionen das Importverbot für Schweizer Rindersamen aufgehoben. Ab sofort kann Rindersamen wieder nach Österreich exportiert werden, wenn in einer Bescheinigung bestätigt wird, dass der Samen nicht von Tieren stammt, bei denen BSE festgestellt wurde. Weiter wird zur Bedingung gemacht, dass die Stiere, von denen der Samen gewonnen wurde, nicht von Kühen abstammen, bei denen BSE festgestellt wurde und ihrerseits keine Nachkommen mit BSE haben. In Bezug auf andere Krankheiten muss der Samen selbstverständlich auch die allgemeinen Anforderungen erfüllen, die das bilaterale Veterinärabkommen zwischen der Schweiz und der EU verlangt.
Die österreichische Importsperre aus dem Jahre 1996 war seinerzeit als BSE-Schutzmassnahme deklariert worden. Österreich war das einzige EU-Land, das entsprechende Exportrestriktionen bis jetzt aufrecht erhielt. Das Importverbot für Schweizer Rindvieh nach Österreich bleibt allerdings weiter bestehen.
Die Öffnung des Exports nach Österreich bietet den Schweizer Viehproduzenten neue Absatzmöglichkeiten. Im Übrigen erhofft sich die Schweiz von diesem Schritt Österreichs eine Signalwirkung. Die Bundesbehörden werden weiterhin alles unternehmen, damit die verbleibenden Importverbote für Schweizer Rindvieh aufgehoben werden können.
BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
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