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Vogelgrippe H5N2 lässt Enten und Gänse gesund – Doch kranke Geflügelpest-Verordnung vernichtet 17 000 Tiere

15.11.201008:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Erreicht die Lobby der Geflügelwirtschaft nun ihr Ziel, mit Hilfe harmloser Viren, die bei gesundem Freilandgeflügel im Kreis Parchim gefunden wurden, die Freilandhaltung als Konkurrenz der Massentierhaltung weiter abzuwürgen?
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft reagierte jedenfalls auf den Fund niedrig pathogener H5N2-Viren prompt mit der Forderung, die Geflügelpest-Verordnung nicht zu lockern. Sie drehte ganz einfach den Spieß im Sinne ihrer Interessen um. Wir halten das für einen unakzeptablen Versuch der Einflussnahme auf die gegenwärtigen Bestrebungen des Landwirtschaftsministeriums, diese Verordnung den Erfahrungen der letzten Jahre anzupassen.


Es ist völlig ausgeschlossen, dass der harmlose Influenza-Typ H5N2, der im Kreis Parchim bei gesunden Enten und Gänsen gefunden wurde, zu H5N1 mutiert. Gesunde Freilandtiere mit intaktem Immunsystem bilden gegen H5N2 schützende Antikörper. Durch diesen natürlichen Vorgang verschwinden die Viren nach kurzer Zeit aus dem Bestand.
In Massentierhaltungen jedoch kann es eventuell durch zahlreiche Tierpassagen zu Krankheitssymptomen führen. Denn Massentierhaltungen sind explosive Brutstätten für Krankheitskeime, in denen selbst harmlose Keime ein Problem werden können: Die enge Aufstallung Tausender kränkelnder und dauerhaft gestresster, überzüchteter Tiere, deren Immunsystem neben den üblen Haltungsbedingungen auch noch durch massive Antibiotika-Gaben geschwächt ist, macht die Tiere äußerst empfänglich für jede Infektion.

Leider ermöglicht die gegenwärtige Geflügelpest-Verordnung, ganz im Sinne der Geflügelwirtschaft, das Keulen gesunder Bestände, selbst wenn eine Untersuchung auf einen Kontakt nur mit niedrig-pathogenen Viren schließen lässt. Diese Möglichkeit kann dazu genutzt werden, Freilandhaltungen als Konkurrenz auszumerzen, bzw. auf Kosten der Seuchenkasse bei einem Überangebot "Marktreinigung" zu betreiben - so allem Anschein nach geschehen im Süd-Oldenburger Land im Winter 08 / 09: Dieser eiskalten Kalkulation fielen damals 600 000 Puten zum Opfer, ebenfalls symptomlose bzw. symptomarme Tiere (Ein Behördensprecher erklärte der Presse, einige Tiere seien etwas müde gewesen - das war alles!).
Die Geflügelpestausbrüche der vergangenen Jahre mit dem hoch pathogenen H5N1-Viren hatten stets ihren Ursprung in Massentierhaltungen, sofern die Ausbreitungswege abgeklärt wurden.

„Tier & Mensch e.V.“ fordert nachdrücklich, die Geflügelpest-Verordnung so abzuändern, dass der Schwerpunkt von Routinekontrollen auf die geschlossenen Stallhaltungen gelegt wird. Tierärztin Karin Ulich, Vorsitzende des Vereins betont: „Es ist dringend geboten, vor jeder Aus- und Einstallung das Geflügel in reiner Stallhaltung, also bei den Massentierhaltungen, auf hoch pathogene Vogelgrippe zu untersuchen. Das gilt explizit auch für Geflügel, das in Schlachtstätten geliefert werden soll. Die niedrig-pathogenen aviären Influenzaviren dürfen keine Keulaktionen nach sich ziehen – hier wäre zu überlegen, eventuell eine Wiederholungsuntersuchung nach einigen Tagen vorzuschreiben, sollten Ortswechsel der betroffenen Tiere geplant sein. Bei Freilandhaltungen sind meiner Einschätzung nach niedrig pathogene Keime bedeutungslos und können vernachlässigt werden.“
Karin Ulich

Informationsquellen: www.WAI.netzwerk-phoenix.net
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