(openPR) Vorsorglich Meldepflicht für alle Geflügelbestände in Deutschland erlassen
Mit Eilverordnung des Bundes wird zum Schutz gegen die Asien grassierende Vogelgrippe zusätzlich zu der für Hühner und Truthühner nach der Viehverkehrsverordnung ohnehin geltenden Pflicht eine Meldepflicht auch für alle Enten-, Gänse-, Fasanen-, Rebhühner-, Wachtel-, und Taubenhaltungen in Deutschland angeordnet. Die Meldepflicht tritt ab Sonntag in Kraft. Die Maßnahme hat vorsorglichen Charakter. Es gibt derzeit keinerlei Anzeichen einer Einschleppung der Vogelgrippe nach Europa.
Nach der Verordnung müssen ab Sonntag alle Geflügelbestände den zuständigen Veterinärbehörden angezeigt werden. Für Bayern sind das die Veterinärbehörden der Landratsämter und kreisfreien Städte. Sollten in Geflügelbeständen innerhalb von 24 Stunden erhöhte Verluste auftreten, sind die Tierhalter ebenfalls zur Anzeige verpflichtet. Dies gilt bei Beständen bis zu 100 Stück Geflügel bereits bei drei Tieren, bei größeren Beständen wenn mehr als 2 Prozent betroffen sind.
Geflügelhalter müssen darüber hinaus Aufzeichnungen führen, in denen Zu- und Abgänge mit Namen und Anschrift des Transportunternehmers, des bisherigen Besitzers sowie des Erwerbers ersichtlich sind.
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