(openPR) Dosenpfand
Ziel: Mehrweganteil sichern
Vollzug der Verpackungsverordnung durch Kreisverwaltungsbehörden
30. Dezember 2002
(München) Ab 1. Januar 2003 gilt in den Geschäften die Pfandpflicht auf bestimmte Einwegverpackungen. Darauf hat Umweltminister Werner Schnappauf hingewiesen. Alle Landratsämter und kreisfreien Städte sind aufgefordert, den Vollzug der Verpackungsverordnung sicherzustellen. Dabei werden sie zwar konsequent, aber auch mit Augenmaß vorgehen. Schnappauf begrüßt, dass sich Vertreter des Einzelhandels und das Bundesumweltministerium am 20. Dezember bereits auf ein bundesweites Rücknahmesystem ab 1. Oktober 2003 geeinigt haben.
Bayern hatte mit einer Mehrheit der deutschen Länder einen einfacheren und zielführenderen Weg vorgeschlagen, den Mehrweganteil zu stabilisieren. Mit dem jetzt vom Bund durchgesetzten Vollzug der Verpackungsverordnung aus dem Jahr 1991 sind zahlreiche Ungereimtheiten verbunden. Denn die Bepfandung orientiert sich nicht an der Verpackung, sondern am Inhalt der Einweggefäße. So ist zum Beispiel eine Dose mit Radler pfandpflichtig, die Dose mit Cola-Rum aber nicht. Schnappauf bekräftigte deshalb die Forderung Bayerns, dass die Verpackungsverordnung dringend novelliert werden muss. Oberstes Ziel ist und bleibt der Erhalt des umweltfreundlichen Mehrwegverpackungssystems für Getränke.
Redaktioneller Hinweis:
Antworten zu wichtigen Fragen zum Thema Dosenpfand finden sich im Internet unter www.umweltministerium.bayern.de .
Beispiele für Bepfandung:
Bier, alkoholfrei Pfand
Bier, alkoholhaltig Pfand
Biermischgetränke (z. B. Radler, Bier mit Cola) Pfand
Bittergetränke Pfand
Cola Pfand
Cola-Barcadi, Cola-Rum Kein Pfand
Energydrinks mit Kohlensäure Pfand
Engerydrinks ohne Kohlensäure Kein Pfand
Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure Kein Pfand
Fruchtschorlen mit Kohlensäure Pfand
Fruchtschorlen ohne Kohlensäure Kein Pfand
Joghurt-Getränke Kein Pfand
Limonaden Pfand
Milch und Milchmixgetränke Kein Pfand
Mineralwasser Pfand
Radler Pfand
Säfte (Gemüse, Frucht) Kein Pfand
Schaumweine, Sekt Kein Pfand
Spirituosen Kein Pfand
Teegetränke mit Kohlensäure Pfand
Teegetränke ohne Kohlensäure Kein Pfand
Wein Kein Pfand

