(openPR) Berlin - "Die heutige Entscheidung der EU-Kommission, der Bundesregierung drei Monate Zeit für die Einschränkung der Insellösungen zu geben, ist eine salomonische Lösung", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH). Nach der Entscheidung des Bundesrates am vergangenen Freitag zur Vereinfachung des Pflichtpfandes bestätigt die heutige Entscheidung der EU-Kommission die Richtigkeit der Novelle. Für die angemahnte Nachbesserung bei den sogenannten "Insellösungen" zeichnet sich zudem nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe eine Kompromissformel ab. "Mit der Entscheidung des Bundesrates am 15.10. und der EU-Kommission von heute besteht Planungssicherheit für alle Beteiligte", so Resch.
Die EU-Klage sei auch nach Auffassung des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) eine gute Grundlage, gegen den Boykott von Großkonzernen des Handels beim Aufbau eines einheitlichen Rücknahmesystems für Einweggetränkeverpackungen vorzugehen. "Die Bundesregierung hat jetzt drei Monate Zeit, die sogenannten Insellösungen bei der Einweg-Rücknahme zu verbieten und den Handel zu verpflichten, ein verbraucherfreundliches einheitliches Rücknahme- und Clearingsystem zu schaffen", so BVMW-Präsident Mario Ohoven. Es könne nicht sein, dass der Dosenpfand-Boykott von Großkonzernen des Handels auf dem Rücken der Verbraucher und der mittelständischen Konsumgüterindustrie weiter ausgetragen werde. "Die EU-Kommission geht deshalb maßvoll vor und hat erkannt, dass nicht das Dosenpfand im Ganzen gegen EU-Recht verstößt, sondern die unlautere Vorgehensweise des Handels bei der Umsetzung gesetzlicher Vorschriften", sagt Ohoven.










