(openPR) Würdiges Sterben mit palliativmedizinischer Versorgung - Windhorst: Ärzte sind keine Selbstmord-Gehilfen, so die Überschriftenzeile der aktuellen Pressemitteilung der ÄK v. 10.03.09 und der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe verschafft sich mit starken Worten entsprechendes Gehör in der Öffentlichkeit.
“Mit Vehemenz stellt sich der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. med. Theodor Windhorst, gegen aktuelle Vorschläge, das ärztliche Betätigungsfeld um eine so genannte Suizidbeihilfe zu erweitern. „Ich dachte, dieses unsägliche Thema der Sterbehilfe hätten wir hinter uns. Aber wenn der eine Hardliner aus Hamburg endlich schweigt, kommt von irgendwo ein anderer her.“ Windhorst kritisiert die neuerliche Diskussion, die der Mannheimer Medizinrechtler Dr. Taupitz mit seiner Forderung nach ärztlicher Sterbehilfe aufgebracht hat: „Wir Ärzte sind keine Selbstmord-Gehilfen. Das widerspricht unserem ärztlichen Ethos und unserem humanistischen Selbstverständnis.“
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Den Präsidenten oder Präsidentinnen der Landesärztekammern bleibt es freilich vorbehalten, sich in der aufkommenden neuen Debatte um den Grund und die Grenzen der ärztliche Assistenz beim Suizid zu Wort zu melden.
Höchst ärgerlich erscheint mir indes zu sein, wenn von „Hardliner“ die Rede ist. Mit Verlaub, ich selbst trete seit Monaten mit Vehemenz für eine solide und fachlich fundierte Debatte ein, ohne mich allerdings als „Hardliner“ zu bezeichnen, mal ganz davon abgesehen, dass ich dies auch für ungehörig empfinde.
Ob Herr Kusch „schweigt“, steht eher nicht zu erwarten an so wie wohl eine Diskussion nicht schon dadurch im Keim erstickt werden kann, wenn hier Assoziationen ganz bewusst geweckt werden, die die Diskustanten in eine bestimmte „Ecke“ stellen.
Die völlig überzogenen – man/frau könnte gar meinen hysterischen – Reaktionen lassen darauf schließen, dass die Debatte die verfasste Ärzteschaft bis ins Mark erschüttern lässt. Darf daran erinnert werden, dass ein nicht unbeachtlicher Teil eben dieser verfassten Ärzteschaft sich vorstellen kann, in bestimmten Situationen „Sterbehilfe“ zu leisten und dies u.a. auch schon praktiziert hat?
Das vermeintlich „unsägliche Thema“ der Sterbehilfe ist eben nicht beendet, sehr verehrter Herr Windhorst, sondern bekommt nunmehr eine völlig andere Qualität. Dass hierbei zugleich auch die Rolle der Kammern zu diskutieren sein wird, drängt sich von selbst auf und wenn ansonsten die Ärzteschaft meint, das Recht (hier speziell das Arztstrafrecht) treibe gelegentlich seltsam hässliche Blüten, so werden sich die Kammern in der Folge die Frage stellen lassen müssen, worin die Legitimation des ethischen und moralischen Sendungsauftrages der Kammern begründet liegt, zumal gewichtige Gründe dafür streiten, dass hier die Standesethik in empfindlicher Weise in die Grundrechte auch der Ärzte und Ärztinnen eingreift.
Die Frage also ist: Kommt dem Arztethos alten Zuschnitts noch eine integrierende Kraft zu? Von einem Grundkonsens in der Frage der ärztlichen Assistenz beim Suizid scheint mir die Ärzteschaft jedenfalls weiter entfernt zu sein, als die Präsidenten und Präsidentinnen erahnen oder – was freilich gravierender wäre – schlicht wahr haben wollen.
Von daher muss die Debatte unverändert fortgeführt werden; ein moralisches Werturteil über sog. „Hardliner“ zu diesem frühen Zeitpunkt zu fällen, dürfte also nicht nur verfrüht sein, sondern vor allem auch zu weiterem Argwohn führen, warum jedenfalls die Kammern es bis heute nicht verstanden haben, dieses Thema offensiv an ihrer Basis zu diskutieren.
Unter Strich dürfen wir Juristen uns daher wohl glücklich schätzen, dass wir nicht der „Kammergewalt“ in einer solchen Masse überantwortet sind, die uns daran hindern würde, uns an einem Wertediskurs zu beteiligen!
Lutz Barth













