(openPR) Mag auch die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung vor offenen Türen für die gewerbsmäßige Suizidvermittlung warnen, so ist indes der nunmehr von der BÄK eingeschlagene Weg zur Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts mit Blick auf die Liberalisierung der ärztlichen Assistenz bei einem frei verantwortlichen Suizid der einzig verfassungskonforme!
Nicht vor der Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts ist zu warnen, sondern vielmehr vor den unsäglichen Botschaften des geschäftsführenden Vorstands der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, zumal dieser meint, die Praxis in der Schweiz rügen zu müssen.
Um es deutlich zu sagen: Wir benötigen keine Predigten von namhaften Oberethikern, die da meinen, uns ihre Visionen von einem vermeintlich würdevollen Sterben nahe bringen zu wollen, mal ganz davon abgesehen, dass schwersterkrankte und sterbende Menschen geradezu dazu genötigt werden, bei Aufrechterhaltung des moralisch inspirierten Widerstandes ins europäische Ausland zu reisen, um dort selbstbestimmt sterben zu können.
Es geht zuvörderst um den Schutz des Selbstbestimmungsrechts und nicht um die Verfolgung einer Leitidee, die sich kaum durch Toleranz auszeichnet und im Übrigen einer Machbarkeitsideologie Vorschub leistet, die weder die Hospizidee noch die Palliativmedizin einzulösen vermag. Punkt um!
Die Bundesärztekammer sollte sich nicht von den Botschaften der Deutschen Hospiz Stiftung beirren lassen; die Zeit ist vielmehr reif für eine Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts und nicht für die Zementierung einer verfassungsrechtlich mehr als bedenklichen Position, nach der das Selbstbestimmungsrecht nachhaltig verkannt wird.













