(openPR) Nachdem dem Sturm der „moralischen Entrüstung“ über die Entwicklung in der Schweiz („Züricher Vereinbarung“) ist auch hierzulande eine offene Debatte über die ärztliche Assistenz beim Suizid anzumahnen.
Die unsägliche Kritik der Deutschen Hospiz Stiftung an der „Züricher Vereinbarung“ steht paradigmatisch für eine Tabuisierung der ärztlichen Assistenz beim Suizid mit alten Argumentationsmustern, wonach die „Entsolidarisierung“ mit den sterbenden und schwerstkranken Menschen vorangetrieben werde, die davor Angst haben, anderen zur Last zu fallen.
Unsere Gesellschaft wird eine solche Diskussion aushalten müssen, zumal auch diesbezüglich ein Wertewandel festzustellen ist, der ganz entscheidend auf die subjektiven Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger zurückgeführt werden kann.
Ungeachtet dessen verbleibt es im Übrigen auch bei der nüchternen Feststellung, dass ein
Jeder für sich selbst entscheiden kann, ob er „jemanden“ zur Last fallen möchte oder nicht. Eine Verpflichtung zum Sterben wird es nicht geben, während demgegenüber aber der selbstbestimmte Patient für sich durchaus die Entscheidung treffen kann, dass er sein Leben nicht fortzuführen gedenkt und sofern er sich bei seiner Entscheidung auch davon leiten lässt, dass er z.B. seiner Familie nicht „zur Last fallen“ will, haben wir diese Entscheidung zu akzeptieren.
Der einzelne Patient ist nicht verpflichtet, sich mit einer „Sterbekultur“ zu solidarisieren und insofern bestimmt er individuell, ob und mit welchen Motiven er sich von dieser Sterbekultur abzugrenzen gedenkt. Die denkbar schlechteste Alternative wäre wohl darin zu erblicken, dass der Patient buchstäblich eine „Fahrkarte ins Jenseits“ zu lösen hätte, um in unseren europäischen Nachbarländern selbstbestimmt sterben zu können.
Aber vielleicht denken die Kritiker bereits über ein „Ausreiseverbot“ nach …
Lutz Barth











