(openPR) „Die Palliativmedizin muss fester Bestandteil der heutigen Medizin werden“, forderte Klaschik im Hinblick auf die Diskussion der vergangenen Jahre zum Thema aktive Sterbehilfe. Palliativ¬medizin habe sich zum Ziel gesetzt, Menschen in ihrer Ganzheit¬lichkeit zu betreuen, d.h. in ihrer physischen, psychischen, sozialen und spirituellen Dimension, um so Leiden umfassend zu lindern und dabei die Würde und Autonomie des Menschen zu achten. „Der Unterschied zwischen der aktiven Sterbehilfe und der Palliativmedizin liegt darin, dass nicht der Leidende, sondern die Symptome des Leids wie Schmerz und Einsamkeit beseitigt werden“, so Klaschik.
Quelle: BÄK >>> Mitteilung v. 10.01.08
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Dass die Zahl der Palliativstationen und Hospize weiter erhöht werden muss, steht im Rahmen der allgemeinen Debatte um die Sterbehilfe und der Patientenverfügung nicht in Abrede. Dies ist ausdrücklich zu fordern. Entgegen der Auffassung von Eberhard Klaschik vom Malteser Krankenhaus Bonn/Rhein-Sieg besteht allerdings der behauptete Unterschied zwischen aktiver Sterbehilfe und der Palliativmedizin nicht darin, dass mit Blick auf erster der Leidende „beseitigt“ wird. Es geht hier nicht um die „Entsorgung“ von Patienten, sondern um den Respekt vor einer selbstautonomen Entscheidung des Patienten, der in voller Verantwortung für sich selbst aus dem Leben zu scheiden gedenkt. Der Patient selbst kann darüber entscheiden, wie er seinem individuellen Leid zu begegnen gedenkt und insofern ist der Patient im Zweifel dankbar, wenn ihm die Hilfe durch einen Arzt zuteil wird, der ihm hierbei ärztlich assistiert, wenn er nicht mehr alleine dazu in der Lage sein sollte. Die palliativmedizinische Therapie, Betreuung und Begleitung steht nicht im direkten Widerspruch zur aktiven Sterbehilfe.







