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Assistierter Suizid - Delegierte auf dem Ärztetag sagen Nein

26.05.200911:29 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Assistierter Suizid - Delegierte auf dem Ärztetag sagen Nein
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Der 112. Ärztetag hat sich einstimmig gegen den ärztlich assistierten Suizid gestellt, so eine Mitteilung in der Ärzte Zeitung v. 25.05.09.

Dies ist insofern bedauerlich, weil es anders lautende Stimmen an der Basis gibt, die sich in bestimmten Situationen vorstellen können, bei einem freien Suizid zu assistieren.



Andererseits kommt diesem Beschluss keine weitergehende Bedeutung als die einer allgemeinen Werthaltung der Delegierten zu. Problematisch freilich wäre, wenn mit diesem Beschluss zugleich die Vorstellung verbunden wird, als sei er im Sinne eines strikten moralischen resp. ethischen Befehls verbindlich. Dem ist nicht so, da auch der Deutsche Ärztetag als sog. Ärzteparlament nicht zu einer ethischen Normsetzung in dieser Frage legitimiert ist.

Ungeachtet dessen darf darauf hingewiesen werden, dass es zwingend erforderlich ist, die Palliativ- und Hospizversorgung weiter auszubauen. Allerdings geht nicht selten mit dieser Forderung die nicht gerechtfertigte These einher, als seien sowohl die ärztliche Assistenz und ggf. gar die Patientenverfügung kontraproduktiv und widersprüchlich. Dem ist nicht so, wie sich im Übrigen auch letztlich aus der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen (Stand: 03.09.08) der DGP & DHPV & BÄK ergibt.

Im Interesse der Weiterentwicklung der Palliativversorgung wurden in der Charta Kernaussagen zur Diskussion gestellt, zu denen u.a. die folgende unter Ziff. 9 zählt:

"Komplexe ethische und rechtliche Fragen am Lebensende bedingen sowohl einen ausführlichen gesellschaftlichen Dialog, als auch eine intensive Kommunikation aller Beteiligten im Einzelfall.

• Ethische Fragen zu Therapieentscheidungen am Lebensende, Konsile
• Rechtliche Fragen am Lebensende, Selbstbestimmung und Autonomie, Patientenverfügungen
• Gesellschaftlicher Konsens gegen aktive Sterbehilfe, Schutz und
Unterstützung dieses Konsens` durch Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung"

Gerade mit dieser Ziffer 9 aus dem Thesenpapier wird hinreichend klar, dass ein ausführlicher gesellschaftlicher Dialog wohl gerade nicht (!) gewünscht ist, denn wie ließe sich ansonsten erklären, dass bereits als Zielvorgabe ein gesellschaftlicher Konsens gegen aktive Sterbehilfe benannt wird, der gemäß der Präambel der Charta „im Interesse der Weiterentwicklung der Palliativmedizin“ zur vermeintlichen Diskussion gestellt wird.
Gerade hierüber wird aber zu diskutieren sein und zwar „ergebnisoffen“!

Das „Interesse an der Weiterentwicklung der Palliativmedizin“ sollte nach diesseitigem Verständnis nicht dazu führen, dass der Patient in die Rolle eines Objektes einer nicht-kurativen Therapie „gedrängt“ wird.

Auch die palliativmedizinischen Bemühungen bedürfen der Einwilligung des Patienten und sofern dieser sich gegen eine palliativmedizinische Versorgung ausspricht, hat diese selbstverständlich zu unterbleiben.

Insofern hat sich der Patient nicht in den Dienst der Forschung resp. des weiteren Ausbaus einer Palliativ- oder Hospizversorgung zu stellen, mal ganz davon abgesehen, dass es weder einen gesellschaftlichen noch einen spezifisch ärztlichen Konsens gegen die aktive Sterbehilfe gibt, zu der letztlich auch die ärztliche Assistenz beim Suizid zu zählen ist.

Lutz Barth, 26.05.09

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