(openPR) „Ist Sterbehilfe ein Gnadenakt - oder zynische Geschäftemacherei? Diese Frage versuchte Anne Will am Sonntag in ihrer Talkshow zu beantworten. Mit dabei: der umstrittene Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli. Für bewegende Momente sorgten jedoch andere. Eine TV-Kritik von Malte Arnsperger“
Quelle: Stern.de >>> http://www.stern.de/politik/panorama/:Anne-Will-Talkshow-Lebenswichtige-Fragen/603540.html
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Über die Kritik v. M. Arnsperger hinaus ist die Frage, ob die Sterbehilfe ein Gnadenakt oder eine zynische Geschäftsmacherei sei, letztlich nicht beantwortet worden. Nach diesseitigem Verständnis ist beides nachhaltig zu verneinen, geht es doch schließlich bei dem selbstverantworteten Abschied aus dem Leben ausnahmslos um eine vom Patientenwillen selbst getragene Entscheidung, zumal wenn diese in einer Patientenverfügung nachhaltig dokumentiert wurde. Auch wenn derzeit einzelne Politiker, aber auch Ärzteorganisationen die Organisation Dignitas auf das Heftigste kritisieren, sollten wir uns in der Debatte auf das konzentrieren, was geboten ist: die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten auch mit Blick auf seine selbstbestimmte Entscheidung für seinen Tod. Die alles entscheidende Frage ist und bleibt, ob der Staat verpflichtet ist, dem Patienten diese Handlungsoption zu eröffnen und ggf. den Weg für einen ärztlich begleiteten Suizid zu ebnen. Dies hätte zur Konsequenz, dass zwar das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nicht zur Fremdbestimmung der Ärzte führt, aber eben letztere nicht durch ein berufsständisches Unwerturteil mit den möglicherweise sich abzeichnenden berufsrechtlichen Sanktionen erfahren, wenn einzelne Ärzte es mit ihrem Gewissen vereinbaren können, in bestimmte Situationen einen vom Patienten gewollten Suizid zu begleiten. Insofern bedarf es klarer rechtlicher Regelungen, vermögedessen kein Raum mehr für berufsständische Glaubensbekenntnisse der Ärzteorganisationen verbleibt, die mit ihren Statements den Eindruck in der Öffentlichkeit erwecken, als sei die deutsche Ärzteschaft ganz überwiegend gegen einen ärztlich begleiteten Suizid, mal ganz abgesehen davon, dass hier die Kammern ganz empfindlich in die Grundrechtssphäre der Ärzte eingreifen. Die Gewissensentscheidung des Arztes ist frei von standesethischen Proklamationen.
Vgl. dazu den weiterführenden und im Übrigen kritischen Beitrag v. L. Barth, Sterbewille, Patientenverfügung und assistierter Suizid - Grenzen eines drohenden (palliativ)medizinethischen Paternalismus! >>> http://www.iqb-info.de/Patientenverfuegung_und_ethischer_Paternalismus.pdf













