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Pflegeversicherungsreform stellt ersten Schritt gegen organisierte Suizidhilfe dar

28.02.200818:15 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Wunstorf im Februar 2008. Eine leidenschaftliche Diskussion entbrannte Ende vergangenen Jahres, als der Schweizer Verein Dignitas ankündigte, eine Legalisierung aktiver Sterbehilfe in Deutschland vor Gericht zu erstreiten. Bereits die Eröffnung der ersten Deutschen Zweigstelle in Hannover hatte für umfangreiche Proteste gesorgt. Als Reaktion auf diese Ereignisse beschloss die Bundesregierung eine strukturelle Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, um kranken Menschen eine bessere Versorgung in ihrem letzten Lebensabschnitt zu ermöglichen und somit Gedanken an Selbsttötung im besten Fall überflüssig zu machen.



„In erster Linie resultiert der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe aus schlechten Lebensbedingungen Pflegebedürftiger“, erklärt Reinhard Zoske, Hospizbeauftragter der Schaumburg-Lippischen Landeskirche, der täglich mit schwerkranken Menschen arbeitet. Angst vor Schmerzen und Befürchtungen, der Familie zur Last zu fallen, bestimmen das Denken vieler Patienten. Schnell scheint in dieser belastenden Situation die Suizidhilfe einer Organisation als letzter Ausweg. Doch soweit muss es nicht kommen: Betroffene, die sich am Lebensende von Palliativmedizin und Hospizangeboten aufgefangen fühlen, kommen erst gar nicht auf den Gedanken der Selbsttötung. Erreicht wird dies durch eine Vernetzung der Fachkräfte. Medizinische Therapien nehmen Schmerzen und ambulante Hospizgruppen unterstützen Patienten und Angehörige in dieser schweren Zeit. Im Vordergrund einer professionellen Begleitung steht die weitgehende Erhaltung der Lebensqualität Schwerkranker. Je nach persönlichen Bedürfnissen und Wünschen gilt es, sowohl eine ambulante Palliativversorgung in gewohnter Umgebung als auch in stationären Pflegeeinrichtungen sicherzustellen. „Mit der geplanten Reform bewegt sich die Bundesregierung in die richtige Richtung, denn Ziel dieser Veränderung stellt eine bessere Versorgung Pflegebedürftiger dar“, freut sich Reinhard Zoske. Auch eine flexible Zusammenarbeit von Palliativ-Care-Teams in Kooperation mit Hausärzten sowie ambulanten Pflege- und Hospizdiensten wäre durch die geplante Gesetzesänderung gewährleistet und würde bestehende Lücken zwischen stationärer und ambulanter Betreuung schließen. Bereits während des Krankenhausaufenthaltes beginnen Palliativ-Care-Teams mit einer optimalen palliativ-medizinischen Unterstützung und bieten nach Entlassung des Patienten weiterhin eine engmaschige Begleitung an. Auch nachts und am Wochenende stehen sie zur Krisenintervention und Schmerzlinderung zur Verfügung und ersparen Betroffenen oftmals eine Einweisung ins Krankenhaus. „Bisher steht diese Entwicklung noch am Anfang – die Zeit wird zeigen, ob es dem Staat durch die geplante Reform gelingt, bestehende Möglichkeiten auszubauen und organisierter Sterbehilfe so die Bedeutung zu nehmen“, so Reinhard Zoske.

Buchtipp
Dr. med. Erika Mendoza, Reinhard Zoske: „Palliativmedizin – Ein Ratgeber für Patienten mit unheilbaren Krankheiten“
Verlag Arrien GmbH, ISBN: 3-9808990-3-9, € 12,45

Dr. med. Erika Mendoza, Reinhard Zoske: Leitfaden für Pflegende Zugehörige
Verlag Arrien GmbH, ISBN: 3-9808990-2-0, € 12,45

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