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Altenpflegerecht – Aktuelle Info zum Stand des Projekts

05.06.200811:04 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Altenpflegerecht – Aktuelle Info zum Stand des Projekts
Zeitschrift zum Altenpflegerecht
Zeitschrift zum Altenpflegerecht

(openPR) Wir sind über die Nachfrage und die Besucherzahlen unserer Homepage zur Online-Zeitschrift zum Altenpflegerecht hoch erfreut. Zahlreiche Zuschriften haben uns erreicht und uns hilfreiche Anregungen erteilt.

Wir werden nunmehr Ihre Anregungen aufnehmen und unser Online-Portal entsprechend fortentwickeln. Vielfach wurde an uns der Wunsch herangetragen, ggf. über den thematischen Schwerpunkt zum Altenpflegerecht hinaus auch Rechtsfragen zum allgemeinen Pflegerecht zu problematisieren. Auch wenn diesbezüglich noch keine letzte Entscheidung gefällt worden ist, möchten wir darauf hinweisen, dass zumindest ein Kompromiss in Aussicht genommen worden ist.



Über die pflegerechtsrelevanten Informationen – insbesondere auf unserer Homepage IQB – Internetportal – hinausgehend werden wir eine weitere Sparte in der Online-Zeitschrift zum Altenpflegerecht einrichten, die sich ausgewählten Problemen aus dem gesamten Pflegerecht widmen soll. Wir hoffen, hiermit einstweilen Ihren Interessen gerecht werden zu können.

Besonders dankbar sind wir überdies für den Hinweis, dass offensichtlich ein erhebliches Interesse daran besteht, sich im Rahmen einer Online-Zeitschrift von einer turnusmäßig erscheinenden Ausgabe zu verabschieden und fortlaufend einzelne Beiträge oder Urteilsrezensionen einzustellen. Hierüber werden wir uns intensiv Gedanken machen müssen, zumal wir es nach wie vor für sinnvoll erachten, dass die Abonnenten jeweils die „Ausgaben“ im Pdf. – Format erhalten.

Freilich wollen wir unseren „Wettbewerbsvorteil“ gegenüber anderen Anbietern für uns und damit letztlich auch für Sie als Kunden fruchtbar machen, in dem wir unseren Ruf, höchst aktuell zu sein, auch mit dem Produkt einer Online-Zeitschrift nachhaltig dokumentieren.

Nicht ausgeschlossen ist, dass wir Ihre Anregungen in einem erweiterten Online-Projekt einfließen lassen werden. Diesbezüglich bereiten wir Sondierungsgespräche mit einigen Experten sowohl aus der Praxis als auch dem Verlagswesen vor.

Zielvorgabe hierbei ist jedoch, dass unsere Preiskonditionen (Jahresabo 60.-- €) unverändert bleiben. Auf diesbezügliche Nachfragen möchten wir mitteilen, dass es unserer Philosophie entspricht, keine gesonderten Entgelte für reine Informationen im Zeitalter des www zu erheben. Dies gilt auch und vielleicht gerade besonders im Recht, wo die Urteile „im Namen des Volkes“ ergehen und demzufolge die Interessierten einen berechtigten Anspruch darauf haben, dass ihnen diese Informationen zuteil werden.

Hierbei ist uns klar, dass dies differenziert zu betrachten ist, zumal Autoren nicht selten die Urteile kommentieren und wir mit dem IQB- Internetportal unsere Zeit investieren. Aber wir begeben uns nichts, wenn wir Sie an unserer Recherchearbeit teilhaben lassen, zumal wir daneben den ehrgeizigen Anspruch erheben, etwas in der Theorie und Praxis bewirken zu wollen. Dies Umsetzung unserer Idee und dem damit verbundenen Abschied von einer „Ideen-Plagiat-Kultur“ im Pflegerecht (hier aber speziell auch zum Altenpflegerecht) erfolgt dann in der Online-Zeitschrift zu – wie wir meinen – durchaus angemessenen Konditionen.

Wir hoffen auf weitere Anregungen und selbstverständlich auch Kritik von Ihnen. Die Online-Zeitschrift firmiert nicht umsonst derzeit noch unter dem Tenor eines Projektes, so dass wir die Möglichkeit haben, auf konstruktive Vorschläge und Kritik einzugehen.

Aus diesem Grunde haben wir uns auch dazu entschlossen, die Präsentationsphase der Online-Zeitschrift zum Altenpflegerecht zu verlängern.
>>> http://www.apflr-zeitschrift.iqb-info.de/

Wenn Sie mögen, können Sie ab sofort (!) eine kostenlose Benutzerkennung bei uns durch eine einfache Email anfordern, so dass Sie einstweilen im künftig „geschlossenen Bereich“ probeweise recherchieren und „surfen“ können.

Der offizielle Start der Online-Zeitschrift wird voraussichtlich zum 01. August 2008 erfolgen. Unter diesem Zeitpunkt erlischt dann automatisch der kostenlose Zugang zur Zeitschrift zum Altenpflegerecht, es sei denn, es wird etwas Anderes bekannt gegeben.

Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit!

Lutz Barth

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