(openPR) Erinnern wir uns: Der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Christoph Fuchs, hat den sog. Lahrer Kodex für überflüssig erachtet. "Es bedarf keines weiteren Kodexes, um Grundsätze ärztlicher Sterbebegleitung zu verdeutlichen", so Fuchs. Wir haben hier bei openPR darüber mehrfach berichtet.
Der „Lahrer Kodex“ ist eine Selbstverpflichtungserklärung von Ärzten und die Verfasser des Kodex sind Mediziner und nicht-medizinische Experten zum Thema Patientenrecht, die sich zum Lahrer Kreis zusammengeschlossen haben. In dem Kodex verpflichten sich die Ärztinnen und Ärzte insbesondere dazu, die Patientenverfügungen für verbindlich zu erachten.
Wir vom IQB führen dazu derzeit eine Umfrage durch und fragen bei der Ärzteschaft nach, ob diese den Lahrer Kodex für überflüssig erachtet.
Das Zwischenergebnis dürfte ein deutliches Signal setzen: Von den bis dato abgegebenen 116 Stimmen halten derzeit 78% (= 91 Stimmen) den Lahrer Kodex nicht für überflüssig. Hier fragt sich, ob die Lesart der berufsständischen Bundesärztekammer immer die Meinung der Basis widerspiegelt. Es steht vielmehr zu vermuten an, dass hier nicht selten der „Wunsch des Vater“ des Gedankens ist und den Ärztekammern aufgegeben ist, gerade im Hinblick auf den ethischen Diskurs über die Patientenverfügung und Sterbehilfe-Debatte ihre ethischen Grundsatzproklamationen zumindest auch am Willen ihrer Mitglieder auszurichten. Mit der Zwangsmitgliedschaft in den entsprechenden Landesärztekammern hat freilich die Ärzteschaft ihr Gewissen nicht „draussen vor der Tür an den Nagel gehängt“ und es mutet seltsam an, dass hier einzelne Funktionärsträger sich zum allgemeinen Sprachrohr einer gesamten Berufsgruppe aufschwingen und hierbei offensichtlich nicht bereit sind, die Einstellung ihrer Mitglieder hierzu näher zu eruieren. Es verfestigt sich zunehmend der Eindruck, dass die Kammern einschließlich der Bundesärztekammer sich davor scheuen, eine offensiv geführte Diskussion mit ihren Mitglieder an der Basis zu führen. Dies sind beileibe keine gute Aussichten.
Die Umfrage hierzu finden Sie auf den Seiten des IQB - Internetportal und wir dürfen Sie bitten, Ihre Stimme hierzu abzugeben.
Lutz Barth













