(openPR) Der „Lahrer Kodex“ ist eine Selbstverpflichtungserklärung von Ärzten und die Verfasser des Kodex sind Mediziner und nicht-medizinische Experten zum Thema Patientenrecht, die sich zum Lahrer Kreis zusammengeschlossen haben. In dem Kodex verpflichten sich die Ärztinnen und Ärzte insbesondere dazu, die Patientenverfügungen für verbindlich zu erachten.
Quelle: Lahrer Kodex >>> http://www.lahrer-kodex.de/lahrer-kodex.html
Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, hält diese Selbstverpflichtung jedoch für überflüssig: "Es bedarf keines weiteren Kodexes, um Grundsätze ärztlicher Sterbebegleitung zu verdeutlichen". Die BÄK verweist darauf, dass sie Ärzten mit den "Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung" und den "Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis" wesentliche Orientierungshilfen an die Hand gegeben habe.
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>>> zur Online-Umfrage >>> (html) >>> http://www.pflegerecht-national.de/tinc?key=152BGoG8
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Lutz Barth













