(openPR) Die Debatte um das Rauchverbot ist schärfer geworden, nachdem einige Verfassungsgerichte der Länder einstweilen einige Ausnahmen zugelassen haben und demnächst das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit hat, über drei Verfassungsbeschwerden zu entscheiden.
Das aktuelle Thema ist von der Zeitschrift Ärztliche Praxis in Form einer Umfrage aufgenommen worden und wenn Sie mögen, können auch Sie Ihre Stimme hierzu abgegeben.
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Das derzeitige Zwischenergebnis überrascht nicht, da mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen (insgesamt derzeit 932: Stand heute – 7.00 Uhr) Ausnahmen erlauben würden. Interessant freilich ist, dass es sich bei der Ärztlichen Praxis um eine medizinische Fachzeitschrift handelt und die berechtigte Vermutung besteht, dass in erster Linie wohl Ärzte Ihr Votum abgegeben haben.
Das Zwischenergennis überrascht ein wenig, weil in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen könnte, dass die Ärzteschaft im Allgemeinen keine Ausnahmen zulassen würden. Nun – ich denke, dass die Ärzte und Ärztinnen offensichtlich ein wenig mehr Gespür für das Selbstbestimmungsrecht der Bürger (und auch Patienten) haben, wie vielleicht von den Funktionären der ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften angenommen.
Lutz Barth











