(openPR) Nationaler Drogen- und Suchtrat unterstützt Bätzing bei Forderung nach einem umfassenden Rauchverbot in der Gastronomie – Freiwillige Regelungen führen nicht zum Ziel. In seiner heutigen Sitzung hat der Drogen- und Suchtrat einen umfassenden Nichtraucherschutz gefordert. Der Drogen- und Suchtrat spricht sich insbesondere für bundesweit einheitliche Regelungen in den Ländern für ein Rauchverbot in allen Gaststätten und Restaurants sowie den Schutz vor Passivrauchen für alle Beschäftigten aus. Unterschiedliche Regelungen in einzelnen Bundesländern mit weitgehenden Ausnahmen reichen für den Gesundheitsschutz vor Passivrauchen nicht aus und sollten unbedingt vermieden werden.
Quelle: PR-Mitteilung v. 05.03.07 >>>
http://www.bmg.bund.de/cln_040/nn_604814/DE/Presse/Pressemitteilungen/Presse-Drogenbeauftragte/pm-5-3-07,param=.html
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Das Engagement unserer Drogenbeauftragten in allen Ehren, aber die u.a. von den Bundesländern Niedersachsen und NRW geplanten Ausnahmen erscheinen verfassungsrechtlich geboten zu sein. Die Entscheidung über ein Raucherlokal ist den Wirten zu überlassen und den künftigen Gästen ist die Möglichkeit eröffnet, selbst darüber zu entscheiden, ob sie ein Raucherlokal, dass entsprechend gekennzeichnet ist, aufzusuchen oder nicht.











