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Klagewut gegen Gastro-Rauchverbot

09.01.200811:51 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Klagewut gegen Gastro-Rauchverbot

(openPR) hotelier.com: Bereits vier Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht – Entscheidung offen

Hamburg, 09. Januar 2007 - Seit Jahresanfang herrscht in nunmehr elf Bundesländern das Rauchverbot in der Gastronomie. Acht weitere Bundesländer ließen entsprechende Gesetze in Kraft treten. Gegen die Einschränkungen gehen nun mehrere Gastronomen vor. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind bereits vier Anträge auf Verfassungsbeschwerde eingegangen, berichtet hotelier.com, das internationale Onlinemagazin für Hotellerie und Touristik (http://magazine.hotelier.com).



Die erste Klageschrift zum Gastro-Rauchverbot ließ die Münchner Wirtin Birgit Netzle („Asam Schlössle“) noch vor Weihnachten einreichen, im Alleingang. Die Vollblut-Gastronomin wird dabei keineswegs vom Bayerischen Gaststätten-Verband unterstützt, dessen Präsident sich für ein generelles Rauchverbot (ohne Ausnahmen) ausgesprochen hatte. Netzle, die im Vorstand des Münchner BGH-Ortsverbandes mitwirkt, hat dafür kein Verständnis und befürchtet für ihren Betrieb, eine beliebte historische Gaststätte am Rand von München, und zahlreiche andere Kneipen erhebliche Umsatzverluste – ebenso für mittelständische Brauereien und Getränkehändler.

Der zweite Klageantrag wird von dem Tübinger Kneipier Uli Neu („Pfauen“) erhoben. In enger Zusammenarbeit mit dem Dehoga-Bundesverband und unter Mitwirkung der renommierten Staatsrechtler Prof.- Rupert Schulz und Prof. Christoph Mönchen (Kanzlei GleissLutz, Berlin) wurde ein umfangreicher Klagetext ausgearbeitet. Neu, dessen Stammgäste zu 70 Prozent Raucher sind, hat von August bis November 2007 über 30 Prozent weniger umgesetzt als im Vorjahreszeitraum. Er macht die Verletzung seiner im Grundgesetz geschützten Rechte auf freie Berufsausübung und Eigentumsrecht geltend.

Zudem sind zwei weitere Verfassungsbeschwerden aus Baden-Wüttemberg und Hessen am BGV eingetroffen. Wann und ob diese zugelassen werden, ist noch offen. Auch seit erst im Laufe dieses Jahres mit einer Entscheidung zu rechnen, sagte eine Sprecherin gegenüber hotelier.com; Eilanträge wurden nicht gestellt.

Dass die Umsatzverluste durch ein Gastro-Rauchverbot zum Teil erheblich ausfallen, wurde durch eine Studie des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert nachgewiesen: Bei einer Befragung von 500 Gastronomen Ende Oktober in Niedersachsen und Baden-Württemberg (dort gilt das Rauchverbot seit Anfang August 2007) stellte sich heraus, dass jeder vierte Gastronomie-Betrieb, darunter vor allem Einraumkneipen, zu diesem Zeitpunkt einen Gästerückgang von über zehn Prozent verzeichnete.

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