openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Rauchverbot: Nur Umsatzdelle oder existenzielle Herausforderung für Gastronomen?

Bild: Rauchverbot: Nur Umsatzdelle oder existenzielle Herausforderung für Gastronomen?
Raucher raus! – Gastro-Rauchverbot in elf Bundesländern beschert der Gastronomie Verluste
Raucher raus! – Gastro-Rauchverbot in elf Bundesländern beschert der Gastronomie Verluste

(openPR) In elf Bundesländern werden rauchwillige Gäste vor die Tür gesetzt – Aktualisierte Studie von CHD Expert über wirtschaftliche Folgen der Nichtraucherschutzgesetze in der Gastronomie erscheint Ende Februar – Bereits mehrere Klagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht



Hamburg, 09. Januar 2008 - Für zahlreiche Gastronomen beginnt das neue Jahr mit einem Dämpfer. Acht weitere Bundesländern haben das Rauchverbot in der Gastronomie eingeführt. Die Folge: Besonders Einraumkneipen haben schon in den ersten Tagen einen zum Teil erheblichen Rückgang an Gästen und Umsatz zu verzeichnen. Dies geht aus Stichprobenerhebungen und Presseveröffentlichungen hervor. Handelt es sich dabei um eine vorübergehende Umsatzdelle oder um einen langfristigen Trend? Diese Frage wird mit den Ergebnissen der aktualisierten Studie von CHD Expert über die wirtschaftlichen Folgen des Gastro-Rauchverbotes beantwortet; die Studie erscheint Ende Februar*. Das internationale Marktforschungsinstitut hatte Ende November in einer Studie in Niedersachsen und Baden-Württemberg (dort gilt das Rauchverbot seit Anfang August 2007) zum Teil erhebliche Umsatzverluste in der Gastronomie nachgewiesen. Jeder vierte Gastronomie-Betrieb, darunter vor allem Einraumkneipen, hatte zu diesem Zeitpunkt einen Gästerückgang von über zehn Prozent verzeichnet.

„Die vom Rauchverbot betroffenen Einraum-Betriebe verlieren ihre Stammgäste vor allem an Großgastronomen, die Platz für einen abgetrennten Raucherraum haben“, resümiert Thilo Lambracht, Geschäftsführer von CHD Expert / Marktplatz Hotel. „Damit gehören vor allem Kleinunternehmer zu den Verlierern und viele stehen vor dem wirtschaftlichen Aus.“ Die gesamtwirtschaftlichen Folgen, u.a. auch für mittelständische Brauereien, den Getränke-Fachgroßhandel und die Tabakwirtschaft, seien noch nicht absehbar.

Mittlerweile sind beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mehrere Verfassungsbeschwerden von Wirten gegen das Gastro-Rauchverbot eingegangen. Noch vor Weihnachten brachte die Münchner Wirtin Birgit Netzle („Asam Schlössle“) ihre Klage im Alleingang auf den Weg. Kurz vor Jahresende folgte der Tübinger Gastronom Uli Neu („Pfauen“), der seine Klage in enger Zusammenarbeit dem Dehoga-Bundesverband und unter der Mitwirkung der renommierten Staatsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz und Prof. Christoph Moench (Kanzlei GleissLutz, Berlin) formulierte.

Der Mannheimer Gastronom Wolfgang Stengel ("Catweazle" in Mannheim-Neckerau) hatte bereits im August 2007 eine besondere Aktion gestartet. Über die Homepage www.sammelklage-rauchverbot.de sammelten er und seine Lebensgefährtin Brigitte Defiebre sowie der Schwetzinger Kneipier Franco Miesauer ("Murphy's Pub") bis heute rund 45.000 Euro, um eine eigene Verfassungsbeschwerde (RA Chsitoph Kremer, Fachanwalt für Verfassungsrecht) in Gang zu setzen. Der Überschuss aus der Sammelaktion, derzeit mindestens 15.000 Euro soll leukämiekranken Kindern zugute kommen.

Zudem ist eine weitere Verfassungsbeschwerden aus Hessen am BGV eingetroffen. Mit einer Entscheidung sei erst im Laufe dieses Jahres zu rechnen, sagte eine Sprecherin; Eilanträge zu den bisherigen Verfassungsbeschwerden sollen noch gestellt werden.

In der aktualisierten Studie wird auch der Frage nachgegangen, mit welchen Konzepten die Gastronomen den massiven Veränderungen bei Gästeanzahl und –verweildauer entgegen gewirkt werden kann. Die repräsentative Befragung der Gastronomen wird unabhängig von CHD Expert durchgeführt. Die Ergebnisse sind ab dem 27. Februar erhältlich*.

* Die Studie „Auswirkungen des Nichtraucherschutzes in der Gastronomie 2008 – erweiterte und aktualisierte Fassung“ ist zum Subskriptionspreis von 2.650 Euro zzgl. MwSt. erhältlich bei: CHD Expert / Marktplatz Hotel GmbH, Tel. (04263) 301 300, E-Mail. (Subskriptionsende: 15. Februar 2008)


Rauchverbot in elf Bundesländern
Seit Jahresbeginn ist in acht weiteren Bundesländern das Rauchverbot in der Gastronomie ausgesprochen. Damit gilt die Regelung, dass entweder nur in getrennten Raucherzimmern oder vor der Tür gequalmt werden darf, in elf Bundesländern. Ab Anfang bzw. Mitte Februar wird das Gastro-Rauchverbot auch in Sachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, ab Juli auch in Thüringen und Nordrhein-Westfalen gelten. Die Regelungen im Überblick (Quelle: www.polixea-portal.de):

Baden-Württemberg
Das Rauchverbot ist seit dem 01. August 2007 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In Straßencafes, Festzelten und Biergärten darf weiterhin geraucht werden. Diskotheken sind rauchfrei. Geschlossene Gesellschaften dürfen nur dann rauchen, wenn sie sich auch tatsächlich in abgeschlossenen Nebenräumen aufhalten. Krankenhäuser, Pflegeheime, Berufsschulen und Gymnasien (für volljährige Schüler) dürfen Rauchbereiche ausweisen. Geldstrafen: 150 Euro für den Raucher, Gastwirte können die Konzession verlieren.

Bayern
Das Rauchverbot ist ab dem 01. Januar 2008 in Kraft. In Straßencafes und Biergärten darf weiterhin geraucht werden. Geschlossene Gesellschaften dürfen ebenfalls rauchen. Ansonsten gibt es keine Ausnahmen. Geldstrafen: zwischen fünf und 1.000 Euro.

Berlin
Das Rauchverbot ist ab dem 01. Januar 2008 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In Straßencafes darf weiterhin geraucht werden. Geldstrafen: ab dem 01.07.2008 100 Euro für den Raucher, Gastwirte bis 1.000 Euro.

Brandenburg
Das Rauchverbot ist ab dem 01. Januar 2008 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: zwischen fünf und 100 Euro für den Raucher, Gastwirte zwischen zehn und 1.000 Euro.

Bremen
Das Rauchverbot ist seit dem 01. August 2007 in Kraft. Gaststätten müssen ab dem 01. Januar 2008 abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In Festzelten darf weiterhin geraucht werden. Diskotheken sind rauchfrei. Geldstrafen: bis zu 500 Euro.

Hamburg
Das Rauchverbot ist seit dem 01. Januar 2008 in Kraft. In öffentlichen Gebäuden können Raucherräume eingerichtet werden. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In Spielcasinos darf geraucht werden, wenn dort keine Speisen serviert werden. In Festzelten darf weiterhin geraucht werden. Ebenso in Vereinsheimen, wenn sie nur Vereinsmitgliedern zugänglich sind. Geldstrafen: bis zu 200 Euro für den Raucher, Gastwirte bis zu 500 Euro.

Hessen
Das Rauchverbot ist seit dem 01. Oktober 2007 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In Festzelten darf nur geraucht werden, wenn sie weniger als 21 Tage stehen. Geldstrafen: bis zu 200 Euro für den Raucher, Gastwirte bis zu 2.500 Euro.

Mecklenburg-Vorpommern
Das Rauchverbot ist seit dem 01. Januar 2008 in Kraft. In öffentlichen Gebäuden können Raucherräume eingerichtet werden. Gaststätten, Hotels und Diskotheken können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: ab 01. August 2008 bis zu 500 Euro für den Raucher.

Niedersachsen
Das Rauchverbot ist seit dem 01. August 2007 in Kraft. In öffentlichen Gebäuden können Raucherräume eingerichtet werden (gilt nicht für Schulen, Heimen und Sportstätten). Gaststätten und Diskotheken können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: Gastwirte sind für die Umsetzung des Gesetzes verantwortlich.

Nordrhein-Westfalen
Das Rauchverbot sollte zum Jahresanfang 2008 in Kraft treten. Bisher ist kein Gesetz verabschiedet; in Kraft treten könnte dies zum 1. Juli 2008. Vorgesehen ist, in öffentlichen Gebäuden (Ausnahme: Gesundheitseinrichtungen und Schulen) Raucherräume zuzulassen. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In Festzelten, Rauchclubs und geschlossenen Gesellschaften darf weiterhin geraucht werden.

Rheinland-Pfalz
Das Rauchverbot tritt zum 15. Februar 2008 in Kraft. Gaststätten, Diskotheken, Festzelte, Clubs und Straßenkneipen können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: bis zu 500 Euro für den Raucher, Gastwirte bis zu 1.000 Euro.

Saarland
Das Rauchverbot ist ab dem 01. Januar 2008 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. In inhabergeführten Gaststätten und Festzelten darf weiterhin geraucht werden. Geldstrafen: bis zu 1.000 Euro.

Sachsen
Das Rauchverbot tritt zum 1. Februar 2008 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: bis zu 5.000 Euro für Raucher und Gastwirte.

Sachsen-Anhalt
Das Rauchverbot ist ab dem 01. Januar 2008 in Kraft. Gaststätten mit mehreren Räumen können eine davon zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: ab Juli 2009.

Schleswig-Holstein
Das Rauchverbot ist ab dem 01. Januar 2008 in Kraft. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geschlossene Gesellschaften dürfen nur dann rauchen, wenn sie sich auch tatsächlich in abgeschlossenen Nebenräumen aufhalten. Geldstrafen: bis zu 1.000 Euro.

Thüringen
Das Rauchverbot tritt zum 01. Juli 2008 in Kraft. In Behörden können Raucherräume eingerichtet werden. Gaststätten können abgetrennte Nebenräume zum Rauchen zur Verfügung stellen. Geldstrafen: fünf bis 500 Euro für Raucher und Gastwirte.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 180826
 2045

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Rauchverbot: Nur Umsatzdelle oder existenzielle Herausforderung für Gastronomen?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von CHD Expert Marktplatz Hotel

Bild: Traditioneller Lunch im Restaurant zu teuer für französische ArbeitnehmerBild: Traditioneller Lunch im Restaurant zu teuer für französische Arbeitnehmer
Traditioneller Lunch im Restaurant zu teuer für französische Arbeitnehmer
Studie von CHD Expert: Über 50% der Berufstätigen bringen Mittagessen mit an den Arbeitsplatz oder essen zu Hause Zeit ist Geld: Lediglich 33 Prozent der Berufstätigen in Frankreich nehmen sich mittags Zeit für einen Restaurantbesuch. Über 60 Prozent der Angestellten und Arbeiter essen dagegen mitgebrachte Gerichte oder speisen in Werkseinrichtungen wie Kantinen und Cafeterias. Dies geht aus der Studie „Panorama de la restauration: La pause déjeuner 2008“ des internationalen Marktforschungsinstitutes CHD Expert hervor. Für die Untersuchung w…
Tophotelprojects.com: 12 neue Tophotels in Frankfurt/Main bis 2011
Tophotelprojects.com: 12 neue Tophotels in Frankfurt/Main bis 2011
Vier- und Fünf-Sterne-Hotelmarkt wächst um über 2.500 Zimmer Hamburg, 07. Februar 2008 - Mit dem Start für das Grand Hyatt im Europaviertel erhält der Hotelmarkt Frankfurt/Main ein neues Musterprojekt. Das 405-Zimmer-Haus wird von Vivico/Feuring entwickelt und soll Ende 2011 die ersten Gäste empfangen. Der 165 Meter hohe Turm ist das derzeit größte Hotelprojekt in der Mainmetropole und wird das zweite Grand Hyatt Hotel in Deutschland sein. Dies geht aus der Datenbank tophotelprojects.com hervor. Die Onlinedatenbank der internationalen Marktf…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Klagewut gegen Gastro-RauchverbotBild: Klagewut gegen Gastro-Rauchverbot
Klagewut gegen Gastro-Rauchverbot
hotelier.com: Bereits vier Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht – Entscheidung offen Hamburg, 09. Januar 2007 - Seit Jahresanfang herrscht in nunmehr elf Bundesländern das Rauchverbot in der Gastronomie. Acht weitere Bundesländer ließen entsprechende Gesetze in Kraft treten. Gegen die Einschränkungen gehen nun mehrere Gastronomen vor. Beim …
Bild: Infrarottechnik spart KostenBild: Infrarottechnik spart Kosten
Infrarottechnik spart Kosten
Nach dem verregneten Sommer setzen deutsche Gastronomen auf einen umsatzstarken Herbst. Wenn ihnen das Wetter oder das Rauchverbot keinen Strich durch die Rechnung machen. Denn der Einsatz der bei Gastronomen beliebten Heizpilze als „Raucherlösung“ ist umstritten. Wie das Marktforschungsunternehmen CHD Expert meldet, erwarten 40 Prozent der deutschen …
Bild: Rauchverbot in der Gastronomie – es bleibt existentiellBild: Rauchverbot in der Gastronomie – es bleibt existentiell
Rauchverbot in der Gastronomie – es bleibt existentiell
Gastronomen als Spielball von Wahlkämpfern und Verbots-Fanatikern Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende Juli zur vorläufigen Aufhebung des Rauchverbots, haben die Bundesländer nun Zeit, bis Ende 2009 eine einheitliche Regelung herbeizuführen. Die Gastronomen von sog. Einraumkneipen unter 75 qm können zwar ein wenig aufatmen, müssen allerdings …
Bild: Nichtraucher schützen - Eigenverantwortung erhaltenBild: Nichtraucher schützen - Eigenverantwortung erhalten
Nichtraucher schützen - Eigenverantwortung erhalten
In dieser Woche haben Sachverständige und Abgeordnete im Landtag Nordrhein-Westfalen in einer öffentlichen Anhörung über die geplante Verschärfung des Rauchverbotes in NRW (Nichtraucherschutzgesetz) beraten. "Alle Sachverständigen haben zu Recht auf die Notwendigkeit eines effektiven Nichtraucherschutzes hingewiesen. Insbesondere Kinder sollten vor gesundheitsschädlichem …
Bild: Umfrage zum Rauchverbot in der Gastronomie: Gäste unzufrieden und Gastronomen besorgtBild: Umfrage zum Rauchverbot in der Gastronomie: Gäste unzufrieden und Gastronomen besorgt
Umfrage zum Rauchverbot in der Gastronomie: Gäste unzufrieden und Gastronomen besorgt
(Oberursel, den 18. Januar 2007) Sowohl die Gäste als auch die Gastronomen sind mit den zurzeit diskutierten Vorschlägen zu einem Rauchverbot im Gastgewerbe in der Mehrheit unzufrieden. Das ergab eine Online-Umfrage auf Restaurant-Kritik.de, eines der größten deutschen Verbraucher-Portale auf dem Gäste Restaurants finden und bewerten. Bei der Umfrage …
Bild: Leere Tische? Welche Folgen hat das Rauchverbot in der Gastronomie?Bild: Leere Tische? Welche Folgen hat das Rauchverbot in der Gastronomie?
Leere Tische? Welche Folgen hat das Rauchverbot in der Gastronomie?
… in Niedersachsen und Baden-Württemberg durch – Erste Ergebnisse Ende Oktober In Niedersachsen und Baden-Württemberg fürchten viele Gastronomen um ihre Existenz. Seit Einführung des Rauchverbotes in Gaststätten, Restaurants und Discotheken am 1. August laufen vor allem Inhaber kleinerer Betriebe Sturm. Die Dehoga-Landesverbände wollen sogar vor das Bundesverfassungsgericht …
Bild: Disco-Deutschland sieht rot - Rauchverbot, Lärmpegelbegrenzung und Alkoholverbot für JugendlicheBild: Disco-Deutschland sieht rot - Rauchverbot, Lärmpegelbegrenzung und Alkoholverbot für Jugendliche
Disco-Deutschland sieht rot - Rauchverbot, Lärmpegelbegrenzung und Alkoholverbot für Jugendliche
Rauchverbot, Lärmpegelbegrenzung und Alkoholverbot für Jugendliche - viele Diskotheker sehen ihre Existenz bedroht München - Rund 100 Millionen Gäste pilgern jährlich in die rund 2200 Clubs und Diskotheken in Deutschland. Der Disco-Besuch ist damit Deutschlands beliebtestes Freizeitvergnügen. Doch dies könnte schon bald der Vergangenheit angehören, denn …
Bild: Sonderrechte für rauchende Politiker?Bild: Sonderrechte für rauchende Politiker?
Sonderrechte für rauchende Politiker?
… dürfen, hat der passionierte Pfeifenraucher mit Genehmigung der Amtsleitung sein Senatorenbüro als Raucherzimmer deklariert. Zwar gilt grundsätzlich in der Innenbehörde seit dem 01.01.08 ein Rauchverbot, aber es besteht die Möglichkeit für die Mitarbeiter, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Die Lösung ist durchaus sympathisch und es fragt sich, …
Bild: Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden: Hotelverwertung.de hat die LösungBild: Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden: Hotelverwertung.de hat die Lösung
Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden: Hotelverwertung.de hat die Lösung
Viel wird in den letzten Monaten über Sinn und Durchführung des Nichtraucherschutzes diskutiert und abgestimmt. Fakt ist, es wird kommen das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wie Gaststätten und Kneipen. Problem ist, dass die wenigsten Gastronomen die Möglichkeit haben, einen abgetrennten Raucherraum einzurichten. Hotelverwertung.de macht hier aus …
Bild: Hotelier.com: Verfassungsklage gegen Rauchverbot kommt noch in 2007Bild: Hotelier.com: Verfassungsklage gegen Rauchverbot kommt noch in 2007
Hotelier.com: Verfassungsklage gegen Rauchverbot kommt noch in 2007
Der Dehoga-Bundesverband will noch in diesem Jahr eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Rauchverbot in der Gastronomie auf den Weg bringen. Dies wurde gegenüber der Redaktion von hotelier.com (magazine. hotelier. com) bestätigt. Kern der Klage, an der der renommierte Verfassungsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Prof. Rupert …
Sie lesen gerade: Rauchverbot: Nur Umsatzdelle oder existenzielle Herausforderung für Gastronomen?