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Rauchverbot in der Gastronomie – es bleibt existentiell

26.08.200815:15 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Rauchverbot in der Gastronomie – es bleibt existentiell
Weg vom Verbots-Fanatismus - hin zur Wahlfreiheit für die Gastronomie
Weg vom Verbots-Fanatismus - hin zur Wahlfreiheit für die Gastronomie

(openPR) Gastronomen als Spielball von Wahlkämpfern und Verbots-Fanatikern

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende Juli zur vorläufigen Aufhebung des Rauchverbots, haben die Bundesländer nun Zeit, bis Ende 2009 eine einheitliche Regelung herbeizuführen. Die Gastronomen von sog. Einraumkneipen unter 75 qm können zwar ein wenig aufatmen, müssen allerdings auch weiterhin um ihre Existenz bangen. Denn von Frequenz- und Umsatzrückgängen an allen gastronomischen Fronten ist die Rede.
Gerade bei den Kneipenwirten fiele die Entscheidung eines absoluten Rauchverbots geschäftlich immens ins Gewicht. Die DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband) rechnet sogar damit, dass über 11% dieses Gaststättentyps schließen müssen, wenn keine branchengerechte Lösung gefunden wird. Eine ebenso fatale wie inakzeptable Folge.

Dass sich dem gegenüber Bayerns Ministerpräsident Beckstein bezüglich seines bereits eingeführten, totalen Rauchverbots in der höchstrichterlichen Empfehlung bestätigt sieht, ist zum einen unverständlich und zum anderen wohl auch nur eine Frage der Zeit. Immerhin ist derzeit in Bayern Wahlkampf und an der Parteibasis rumort es bereits. Zumindest wäre es nicht verwunderlich, wenn der Verbotswahn der Politiker nicht doch noch zu einer späten Einsicht führt, weil es auch ein Kreuzzug gegen eine unbestimmte Mehrheit ist. Laut DIE WELT sind 56% befragter Bundesbürger für Ausnahmen beim Rauchverbot. 20% lehnen das Rauchverbot ganz ab, während nur 23% ein absolutes Rauchverbot befürworten würden. Die Umfrageergebnisse des FOCUS kommen zu nahezu identischen Ergebnissen. Auch hier sind über die Hälfte davon überzeugt, dass ein Nichtraucherschutzgesetz mit Ausnahmeregelungen für die Gastronomie die beste Lösung wäre.

Doch was ist das Beste für diejenigen, die mit ihrer Existenz nicht die Wahl haben und am Ende doch dem lauten Wahlgetöse unterliegen. Ein Wirt kann nicht mal eben aus seinem Betrieb aussteigen. Traditionell gehören zumindest in der Getränkegastronomie schon immer ein Bierchen und die Zigarette zusammen. Ob in der Einraumkneipe, in Diskotheken oder im bayerischen Festzelt. Und solange es Raucher gibt, die ebenfalls nicht mal eben mit ihrem Laster aufhören können, so lange sollte es Politikern untersagt sein, sich zwecks Wählerstimmen oder aus überzogenem Unterwürfigkeitsdenken gegenüber Brüssel unüberlegt ins Zeug zu legen. Vielmehr sollten sie die Wahlfreiheit – als demokratisches Gut – für Gaststätten unter 100 qm und Diskotheken – auch bezeichnet als 'Spanisches Modell' – vor Augen haben und es dem Gastronomen überlassen, welchen Markt er bedienen möchte: Den Rauchermarkt? Oder lieber doch die Nichtraucher? Letztendlich wäre dieses ein Vertrauen in die Mündigkeit der Bürger, entfernt von planwirtschaftlichen Stigmata, deren Heiligkeit sowieso keiner so Recht versteht.

Der Markt reguliert sich selbst. Ausnahmen sind laut allen Umfragen akzeptiert. Gerade mit der Einschränkung zum Schutz der Jugend und auch gegenüber dem Nichtrauchen während des Essens in Restaurants. Die "Zigarette danach" stört keinen, solange es im Kreise von Rauchern passiert.
Und letztendlich wäre die ganze Diskussion eine Chance, die speziell Nichtraucher-Etablissements eine neue Alleinstellung beschert. Sie wären attraktiv, weil es vielleicht mehr Raucher-Betriebe gäbe (wie z.B. aktuell in Spanien auf Basis der Wahlfreiheit). Sie könnten von sämtlichen Nichtrauchern (immerhin fast zwei Drittel der Bevölkerung) frequentiert werden. Raucher könnten weiterhin in ihre Kneipen gehen. Die Welt wäre in Ordnung.

Stattdessen verkrampfen sich die Gegebenheiten in immer weiteren Differenzierungen und Notlösungen wie z.B. das Thema Raucherclub. Von den Bundesrichtern als Alternative freigestellt, müssten sich Gastronomien demnach von der wichtigen Laufkundschaft verabschieden, gar isolieren. Denn es heißt: Ausschließlich mit festem Mitgliederbestand, ohne Mitgliedschaftserwerb am Eingang. Sicherlich in Zeiten von Unklarheiten das kleinere Übel, doch letztendlich keineswegs ein Mittel, die Existenz – gerade mit Blick auf die Laufkundschaft – zu sichern. Das Spanische Modell (Wahlfreiheit) würde sich in Form von vielen Mitgliedskarten und Anträgen widerspiegeln. Der rauchende Gast, der schon heute z.B. in München die Mitgliedschaft in über 800 Raucherclubs beantragen kann, würde am Ende nicht mehr durchblicken: „Darf ich hier als Mitglied rauchen und mein Bierchen genießen oder war es doch die andere Kneipe dort drüben?“.
Zudem ist davon auszugehen, dass mit Blick auf die bereits von DIE WELT erwähnten 56% der Bürger, die sich für eine Ausnahmeregelung ausgesprochen haben, sich auch anteilige Nichtraucher als Mitglied einschreiben lassen. Außer bürokratischem Aufwand hätte man in dieser Angelegenheit also nichts dazu gewonnen.

Und doch: Wenn es tatsächlich dazu kommt, dass sich die Bundesländer statt für das spanische, für das "bayerische Modell", also das absolutes Rauchverbot ohne Ausnahme entscheiden, wäre der Raucherclub die einzige Lösung. Ein vermeintlich neuer Typ von Gastronomie. Letztendlich aber auch „alter Wein in neuen Schläuchen“, der stets daran erinnert, wie man ihn einst genoss, im Kreise derer, denen Spaß und Geselligkeit noch etwas bedeutete.
Die GASTRO-AWARD Deutschland AG ist dennoch zuversichtlich, dass der gesunde Menschenverstand siegt und sich die Geselligkeit bald wieder einstellt. Wer bis dato hinsichtlich der Gründung eines gesetzeskonformen Raucherclubs informiert werden möchte, dem steht man gerne mit Rat und Tat unter E-Mail zur Seite.

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