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Sonderrechte für rauchende Politiker?

21.01.200815:43 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Sonderrechte für rauchende Politiker?
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Hamburgs Innensenator Nagel hat eine Lücke im „Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz“ für sich entdeckt. Um auch weiterhin in seinem Büro rauchen zu dürfen, hat der passionierte Pfeifenraucher mit Genehmigung der Amtsleitung sein Senatorenbüro als Raucherzimmer deklariert.
Zwar gilt grundsätzlich in der Innenbehörde seit dem 01.01.08 ein Rauchverbot, aber es besteht die Möglichkeit für die Mitarbeiter, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Die Lösung ist durchaus sympathisch und es fragt sich, warum dies nicht auch für die Gastronomen gelten soll? Die Nichtraucherschutzgesetze tragen in aller Regel den Interessen der Gastronomen nicht hinreichend Rechnung und allen Beteiligten wäre geholfen, wenn die Gastronomen sich für eine Alternative qua Gesetz zu entscheiden haben. Der Bürger selbst wird dann entscheiden können, welche Gaststätte er zu betreten gedenkt. Es bleibt zu hoffen, dass die mit den Verfassungsbeschwerden befassten Richter ein rechtes Augenmaß entwickeln, um der unseligen Debatte ein Ende zu setzen.

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