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Gastro Zürich vertritt die Intressen der Tabaklobby und foutiert sich um die Wünsche der Gäste/den Volkswillen

26.08.200819:45 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Reaktion auf die Aussagen im Tagesanzeiger, die Volksabstimmung zum Schutz vor Passivrauch verstosse gegen die Bundesverfassung. «Falls wir die Abstimmung verlieren, gehen wir vor Gericht», gibt sich Gastro Zürich kämpferisch.

Damit zeigt Gastro Zürich, was man von Demokratie hält:
Möchte das Volk (75% Nichtraucher, 15% Aufhörwillige) vor Passivrauch geschützt werden, intressiert das Gastro Suisse überhaupt nicht, man werde vor Gericht ziehen.

Dabei darf nicht vergessen werden, dass das Volk auch die potenziellen Kunden der Gastronomie bildet, aber offensichtlich sind die Wünsche der Kunden völlig egal, ganz im Gegensatz zu den Wünschen der Tabaklobby!

Früher stand man wenigstens dazu, im Auftrag der Tabakfirmen zu handeln, so stand jahrelang auf der Webseite der Gastrosuisse unter Partner nicht etwa: „Gastrosuisse ist der Partner der Wirte“, sondern „Gastrosuisse ist Partner der Vereinigung der schweizerischen Zigarettenindustrie CISC“. Nachdem der Kassensturz darüber berichtet hatte, verschwand diese Offenheit. Eine Kopie konnte aber gerettet werden, und ist unter www.nichtraucherschutz.ch zu finden.

Der Gegenvorschlag zur Volksinitiative wurde nicht etwa von den Politikern erdacht, sondern von Gastro Zürich, dem (früher offiziellen) Partner der Tabaklobby eingebracht. Offensichtlich hat man gemerkt, dass das Volk mehr Nichtraucherschutz wünscht, und versucht mit dieser Mogelpackung, wo Nichtraucherschutz draufsteht, aber nicht drin ist das Volk für dumm zu verkaufen.

Während die Volksinitiative die heutigen Verhältnisse umkehren möchte, sodass jedes Restaurant den Nichtrauchern Platz bietet, die Einrichtung von Fumoirs aber erlaubt bleibt, will der Gegenvorschlag, dass
• Restaurants bis 35 Plätze keinerlei Nichtraucherplätze anbieten müssen.
• Dass das Personal weiter gezwungen wird am Arbeitsplatz, bis zu 35 mal höhere Feinstaubkonzentrationen einzuatmen als in Nichtraucherrestaurants.
• Dass auch in Festzelten und dergleichen weiter ungebremst andere mit Passivrauch belästigt und gefährdet werden dürfen.

Warum aber bringt der Wirteverband einen Gegenvorschlag ein, der der Tatsache nicht Rechnung trägt, dass das Volk (die Gäste) mehr Schutz vor Passivrauch möchte, die Kunden verärgert und mit der Regelung mit den 35 Sitzplätzen zu massiven Wettbewerbsverzerrungen, Umsatzverlüsten und Problemen für die Wirte führt?

Die naheliegendste Vermutung ist, dass die Gelder vom (ehemaligen?) Partner, der Tabaklobby, nicht mehr fliessen, wenn ein griffiges Rauchverbot kommt, denn es gibt Studien, die zeigen, dass bis zu 40% weniger Kinder und Jugendliche rauchen, wenn es einen griffigen Schutz vor Passivrauch gibt - Ein grosses Problem für eine Branche, die 50% ihrer Konsumenten mit ihrem Produkt tötet, und sich darum ständig um den Nachwuchs bemühen muss!

Die Unterstellung, das deutsche Bundesverfassungsgericht hätte die Rauchverbote gekippt, weil sie unverhältnismässig oder ein schwerwiegender Eingriff in die Berufsausübung seien, ist absolut irreführend, um nicht zu sagen gelogen.

Was das deutsche Bundesverfassungsgericht dazu bewegt hat, die in verschiedenen Bundesländern geltenden Rauchverbote zu kippen (was von deutschen Nichtraucherschutz-Organisationen begrüsst wird), war vielmehr die Tatsache, dass es eine extreme Wettbewerbsverzerrung zwischen den grossen und kleinen Lokalen gab, weil das Gesetz nicht für alle die gleichen Bedingungen stellt, also genau das, was bei Annahme des Gastro Zürich-Gegenvorschlags statt der Volsinitiative auch in Zürich zu erwarten ist!

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat im Gegensatz dazu die Einrichtung eines völligen Rauchverbots, das für alle gleichermassen gilt, als verfassungskonform bestätigt.

Informierte Menschen könnten nun unterstellen, dass Gastrosuisse auf den Gegenvorschlag setzt, weil er erstens praktisch genauso wirkungslos ist wie der bereits bestehende und kaum Beachtung findende Paragraph („Für rauchende und nichtrauchende Gäste sind getrennte Plätze anzubieten, soweit es die Betriebsverhältnisse zulassen.") und alles beim alten belässt, aber auch jederzeit wegen der Wettbewerbsverzerrungen als nicht verfassungs-konform angefochten und abgesetzt werden kann!

Wenn Gastro Zürich aber sowieso keine Chance vor Gericht hat, warum behauptet sie dann, vor Gericht gehen zu wollen? Naheliegend wäre, dass damit dem Stimmvolk (völlig unbegründet) Angst gemacht werden soll, damit es, aus Angst sie könnte vom Gericht gekippt werden, die Volksinitiative ablehnt und statt dessen für die wirkungslose Mogelpackung der Gastro Zürich stimmt.

Tatsache ist, Rauchverbote funktionieren in ganz Europa, und nach der Einführung steigt die Zustimmung noch weiter. Die Raucherquote sinkt, die Herzinfarkte bei Passivrauchern gehen deutlich zurück, Aufhörwilligen fällt es leichter, ihre Sucht zu überwinden, Nichtraucher können endlich ohne Belästigung und Gefährdung ausgehen, und auch das Personal atmet auf. Dies funktioniert ganz selbstverständlich von Reykjavik bis Tallinn, von Rom bis Oslo, und in immer mehr Ländern weltweit.

Die Länder in Europa in denen der Nichtraucherschutz nicht funktioniert (zum Beispiel Deutschland) sind intressanterweise die, in denen auch die Wirte grosse Probleme wegen Wettbewerbsverzerrungen aufgrund komplizierter uneinheitlicher Gesetze haben, wie sie der Gegenvorschlag bringen würde!

Bitte stimmen Sie nicht für den Gegenvorschlag – Was auf den ersten Blick wie ein toleranter Kompromissvorschlag wirkt, ist in Wirklichkeit wirkungslos, kompliziert und verlogen.
Wenn Sie für einen Schutz vor Passivrauch für Personal und Gäste sind, stimmen Sie für die Volksinitiative, wenn Sie dagegen sind, sagen Sie ganz Nein, statt den Gegenvorschlag anzunehmen. Die Folgen sind praktisch genau die gleichen, aber es ist wenigstens ehrlich!

Dr. Michael Barry, Präsident Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Nichtrauchen
(SAN Zürich www.rauch-frei.ch)

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