(openPR) „Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, will persönlich Anzeige erstatten, sobald ein Arzt in Deutschland Sterbehilfe leistet. „Wir werden das nicht tatenlos beobachten, wir werden dagegen kämpfen“, sagte er der „Rheinischen Post“ vom Montag. Der assistierte Suizid sei mit dem ärztlichen Ethos unvereinbar und würde Patienten zutiefst verunsichern, so der Ärztepräsident.“
Quelle: ärzteblatt.de (14.01.08)
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Das neuerliche Statement des Präsidenten der BÄK verdeutlich einmal mehr, dass der Gesetzgeber dringend aufgefordert ist, sich nachhaltig der Problematik rund um die Sterbehilfe anzunehmen.
Wir können nicht tatenlos zusehen, wie das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und die einschlägigen Grundrechte der Ärzteschaft ganzjährig nicht nur in dem berühmten Sommerloch versenkt werden. Das ärztliche Ethos ist keine ethische Superschranke, die den Gesetzgeber hindern könnte, den ärztlich assistierten freiverantwortlichen Suizid als Option für den Patienten und die Ärzte (!) vorzusehen. Das ethische Mandat der BÄK stößt insofern an seine Grenzen, als dass das ärztliche Ethos durchaus an der individuellen Gewissensentscheidung der Ärzte und Ärztinnen zu messen ist und von daher durchaus übereinstimmen kann, aber nicht zwangsläufig muss. Die Drohgebärde mit einer möglichen Strafanzeige mag besonders eindrucksvoll sein, enttarnt sich aber bei genauerer Betrachtung um die Ankündigung einer höchst fragwürdigen und vor allem einschneidenden Maßnahme, die in erster Linie der ethischen Erziehung zu dienen bestimmt ist und zugleich als eine mahnende Botschaft an die gesamte Ärzteschaft gerichtet sein dürfte. Der kommende 111. Deutsche Ärztetag im Mai dürfte die Möglichkeit bieten, zugleich auch die Bedeutung der individuellen Grundrechte der Ärzte und Ärztinnen in Erinnerung zu rufen, bevor eine ethische Gleichschaltung erfolgt und der Eindruck in der Öffentlichkeit entstehen könnte, dass mit „wir“ tatsächlich die gesamte Ärzteschaft hinter dem Votum der BÄK steht. Freilich bleibt es Einzelpersonen überlassen, „gegen die Sterbehilfe“ zu kämpfen, denn auch diese nehmen am Wertediskurs teil. Problematisch wird es nur, wenn hiermit der eigenen Profession ethische Grundwerte verordnet werden, die in dem Maße jedenfalls nicht von der Verfassung vorgegeben sind und im Übrigen die Freiheit zur Gewissensentscheidung in empfindlicher Weise beschränkt, wenn nicht gar aufhebt.
Lutz Barth









