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Was nun, Herr Fuchs? Der „Lahrer Kodex“ ist keineswegs überflüssig

15.05.200821:44 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Was nun, Herr Fuchs? Der „Lahrer Kodex“ ist keineswegs überflüssig
Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Der „Lahrer Kodex“ ist eine Selbstverpflichtungserklärung von Ärzten und die Verfasser des Kodex sind Mediziner und nicht-medizinische Experten zum Thema Patientenrecht, die sich zum Lahrer Kreis zusammengeschlossen haben. In dem Kodex verpflichten sich die Ärztinnen und Ärzte insbesondere dazu, die Patientenverfügungen für verbindlich zu erachten.
Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, hält diese Selbstverpflichtung jedoch für überflüssig: "Es bedarf keines weiteren Kodexes, um Grundsätze ärztlicher Sterbebegleitung zu verdeutlichen". Die BÄK verweist darauf, dass sie Ärzten mit den "Grundsätzen zur ärztlichen Sterbebegleitung" und den "Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis" wesentliche Orientierungshilfen an die Hand gegeben habe.
Wir haben dazu eine Umfrage durchgeführt, die in einer Woche enden wird. Wir möchten gerne wissen, wie Ihre Meinung dazu ist. Halten Sie den „Lahrer Kodex“ für überflüssig?

Gegen Ende der Umfrage ist das Votum mehr als eindeutig.

Das Zwischenergebnis spricht „Bände“ und dürfte zumindest belegen, dass der Hauptgeschäftsführer der BÄK mit seiner Einschätzung einem beachtlichen Irrtum erlegen ist. Grundätze ärztlicher Sterbebegleitung lassen sich offensichtlich nicht ausschließlich durch ein Dekret von „Oben“ verordnen.

Wenn Sie mögen, können Sie noch Ihre Stimme abgegeben.
Hier geht es zur Umfrage >>> http://www.iqb-info.de/aktuelle_umfragen.htm

Lutz Barth

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