(openPR) Das IQB - Internetportal: Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht hat mit der Redaktion des Online-Berichts- und Lernsystems “Aus kritischen Ereignissen lernen” eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Auf dem IQB- Internetportal werden exemplarisch Berichte vorgestellt und juristisch kommentiert. Umgekehrt können die juristischen Kommentare auch als Stellungnahme zu den Berichten im System “Aus kritischen Ereignissen lernen” eingestellt werden. Die Nennung der Quelle ist auf beiden Seiten obligatorisch.
Trotz überwiegend unseriöser Kritik (vornehmlich aus einer Richtung!) an dem System steht das IQB nach wie vor vollumfänglich hinter dem Critical Incident Reporting – System für die Altenpflege. Vielmehr dürfte die unsachliche Kritik an dem System ein Ansporn dafür sein, für noch mehr Akzeptanz in der Praxis zu werben.
Mit dem vom KDA initiierten und vom Bund geförderten Projekt haben die Mitarbeiter in der Altenpflege ein auf sie zugeschnittenes Reporting-System zur Verfügung gestellt bekommen, mit dem zugleich ein Schritt in eine neue und wichtige Fehlerkultur im Umgang mit sog. kritischen Ereignissen insbesondere in der Altenpflege getan worden ist.
Die These des Kritikers W. Schell, dass das KDA ggf. die vom Unterzeichnenden bei openPR veröffentlichte Stellungnahme "bestellt habe", ist völlig absurd. Der Unterzeichnende begrüßt seit Bekanntwerden des Projekts die Initiative des KDA, denn an der Sinnhaftigkeit eines Critical Incident Reporting – System speziell für die Altenpflege kann kein Zweifel bestehen und es fragt sich, ob die Kritiker sich gänzlich von der nationalen, aber auch internationalen Literatur zu diesem Themenkomplex abgeschottet haben. Mit der der pauschalen und polemischem Kritik sammeln die Kritiker weiter „wertvolle Punkte“ auf der nach oben offenen Skala wissenschaftlicher Untugenden.
Lutz Barth













