(openPR) Eine unruhige Bewohnerin wird in der Badewanne allein gelassen, rutscht nach unten und kann sich gerade noch über Wasser halten.
Was ist passiert?
Eine Bewohnerin wird von einem Pflegehelfer in Badewanne allein gelassen, obwohl bekannt ist, dass sie immer unruhig ist, oft schreit und aufgrund kognitiver Einschränkung die Notfallklingel nicht benutzen kann. Als die Bewohnerin im Bad schreit, reagiert niemand darauf, da das nicht ungewöhnlich ist. Erst eine Pflegefachkraft, die zufällig in das Bad kommt, entdeckt, dass die Bewohnerin in der Wanne heruntergerutscht ist und sich nur knapp über Wasser halten kann.
Quelle: KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen – Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (01.02.08) >>> zum Bericht >>> www.kritische-ereignisse.de
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Zum Bericht liegt eine Stellungnahme der KDA – Redaktion vor. Ergänzend hierzu ist anzumerken, dass grundsätzlich das Pflegepersonal angehalten ist, die ihnen obliegenden Sorgfaltspflichten walten zulassen. Sofern also in der Folge nachgeordnete Pflegehelfer mit der Aufgabe betraut werden, sind diesbezüglich Instruktionspflichten von der Pflegefachkraft wahrzunehmen.

















