(openPR) Trotz eines Blutzuckers von über 400 mg/dl verzichtet die zuständige Pflegefachkraft auf die Benachrichtigung eines Arztes.
Was ist passiert?
Eine Bewohnerin hat am frühen Abend einen Blutzucker von über 400 mg/dl. Laut Pflegeplan soll die Insulininjektion aber erst um 21 Uhr erfolgen. Die zuständige Pflegefachkraft ordnet an, die Injektion sofort durchzuführen und die Zufuhr der Sondennahrung abzustellen.
Ein Arzt wird nicht verständigt.
Die Pflegefachkraft hielt es nicht für notwendig den Notarzt zu rufen, da ein Besuch des Hausarztes am nächsten Tag angekündigt war.
Quelle: KDA – Aus kritischen Ereignissen lernen – Online-Berichts- und Lernsystem für die Altenpflege (25.01.08) >>> zum Bericht >>> https://www.kritische-ereignisse.de
Kurze Anmerkung (L. Barth):
Zum Bericht liegt eine Stellungnahme der KDA – Redaktion vor. Ergänzend hierzu ist anzumerken, dass grundsätzlich das Pflegepersonal angehalten ist, keine eigenmächtigen Behandlungsmaßnahmen zu ergreifen, sondern vielmehr verpflichtet ist, den zuständigen Hausarzt zu benachrichtigen.














