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Kfz-Steuer: Musterklage eingereicht

23.08.200719:02 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Reisemobil Union kämpft für Wohnmobilbesitzer vor Gericht - Aktenzeichen wichtig für Einspruchsverfahren

Stade, 17. August 2007 - Wie angekündigt geht die Reisemobil Union (RU) nun auch mit juristischen Mitteln gegen die verfassungswidrigen Bestandteile des Gesetzes zur Erhöhung der Kfz-Steuer für Wohnmobile vor. „Das Aktenzeichen der ersten Musterklage lautet 2 K 1439/07, das Verfahren läuft am Finanzgericht des Saarlandes in Saarbrücken“, berichtet Peter Broszio, Projektleiter „Wohnmobilsteuerklage“ bei der RU. Bereits in den vergangenen Wochen erfuhren die Finanzämter in Deutschland einen massiven Widerstand, da viele Wohnmobileigner Einspruch gegen die rückwirkend geänderten Steuerbescheide einlegten. „Nun folgt konsequenterweise unser nächster Schritt: die Klage,“ so der RU-Steuerexperte.



„Jetzt können alle, die noch keinen rechtskräftigen Bescheid erhalten haben unter Bezug auf die Musterklage der RU das Ruhen des eigenen Verfahrens beantragen und so eine eigene Klage umgehen“, streicht Broszio die Bedeutung der Veröffentlichung des Aktenzeichens heraus. Auch Steuerpflichtige, denen bereits klagefähige Steuerbescheide vorliegen, können vom Know-how der von der RU beauftragten Kanzlei profitieren: „Nicht auf eigene Faust klagen, sondern auf den Anwalt der RU zurückgreifen“, rät Projektleiter Broszio. Die Reisemobil Union geht davon aus, dass die Prozesse durch drei Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht geführt werden müssen - um hierbei erfolgreich zu sein, sind Fachanwälte in Steuer- und Verfassungsrecht erforderlich.

Reisemobil Union unterstützt Wohnmobileigner aktiv

Die von der RU organisierte Musterklage wurde am 8. August 2007 eingelegt, am 16. August 2007 teilte das Finanzgericht des Saarlandes das Aktenzeichen mit. Das Verfahren beanstandet die grundgesetzwidrige steuerliche Rückwirkung und Ungleichbehandlung von Kraftfahrzeugen der Klasse M SA (Wohnmobile) durch das 3. Änderungsgesetz zum Kraftfahrzeugsteuergesetz. Finanziert werden die erforderlichen Musterklagen durch Spenden, die die RU seit dem 18. Juni 2007 eingeworben hat. Nach einem langen und sehr kontroversen Gesetzgebungsverfahren wurde das beanstandete Gesetz am 21. Dezember 2006 verkündet und wirksam. Es wurde für 20 Monate rückwirkend zum 1. Mai 2005 in Kraft gesetzt. Das Gesetz verschärft die steuerrechtliche Definition „Wohnmobil“ und führte eine eigene Bemessungsgrundlage mit teureren Steuersätzen ein. Außerdem legte es die höhere Steuer rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 fest.

Die Reisemobil Union hält für Wohnmobilfahrer umfangreiches Informationsmaterial und Mustertexte für Schreiben an die Finanzämter bereit. Die Texte sind im Internet unter www.reisemobil-union.de bereitgestellt. Aktuelle Informationen stellt auch das RU-Mitglied camperline.de telefonisch (06172-457 000), per Faxabruf (05121-511 500) oder im Internetforum (http://forum.camperline.de) bereit.

Tipp: Wer keinen Internetzugang besitzt, kann das Info-Paket der RU per Post anfordern. Dazu einen mit 1,45 Euro frankierten und adressierten Rückumschlag (DIN B4) sowie
1,10 Euro in Briefmarken senden an:
Reisemobil Union e.V., Geschäftsstelle Uwe Streit, Walderbenweg 49, 47269 Duisburg.

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Ansprechpartner für die Medien:
Peter Broszio, Projektleiter „Wohnmobilsteuerklage“ der Reisemobil Union e.V.
Dörpstroot 11, 21709 Burweg
Telefon 04144-21 07 53

ab 24. August 2007 (davor noch im Urlaub):
Jens Voshage, Pressereferent Reisemobil Union e.V.
Heinrich-Jasper-Weg 18, 30457 Hannover
Mobiltelefon 0178-8 67 42 43, E-Mail

Reisemobil Union - Standpunkte

Dachverband der Reisemobilfahrer
Die RU vertritt die Interessen der Wohnmobilfahrer gegenüber Bund, Bundesländern und Kommunen. Sie setzt sich für die Produktqualität der Reisemobile ein. Darüber hinaus unterstützt die RU den Reisemobil-Tourismus in Deutschland und Europa. Derzeit sind in Deutschland mehr als 400.000 Wohnmobile zugelassen.

Sterne sind uns Schnuppe

Die RU kämpft gemeinsam mit der Fachzeitschrift Reisemobil International gegen die drohende Klassifizierung von Wohnmobilstellplätzen, da diese zu einer Verteuerung der Stellplätze führen wird. Der DTV und der ADAC, die versuchen, sich mit einer Klassifizierung zusätzlich Einnahmen zu generieren, vertreten nicht die Interessen der Wohnmobilfahrer.

Feinstaub-Fahrverbote

Der Städtetourismus mit Wohnmobilen kann durch großflächige Fahrverbotszonen für Dieselfahrzeuge massiv behindert werden, da für Reisemobile in der Regel keine zugelassenen Dieselpartikelfilter zur Nachrüstung erhältlich sind. Gleichzeitig ergibt sich für Wohnmobilbesitzer, die innerhalb der Verbotszonen wohnen, ein enteignungsähnlicher Verwaltungsakt, da sie ihre Fahrzeuge nicht mehr nutzen können.

Kfz-Steuererhöhung

Auch wenn durch die massiven Proteste der Reisemobilisten die Steuererhöhung abgemildert wurde, bleibt eine unverhältnismäßige Steuerbelastung für Reisemobile bestehen. Dies wird verstärkt durch die rückwirkende Steuererhöhung. Die RU stellt den Mitgliedern Basistexte für Einsprüche gegen die aktuellen Steuerbescheide zur Verfügung und organisiert das weitere rechtliche Vorgehen. Die erste Musterklage gegen verfassungswidrige Bestandteile des Steuererhöhungsgesetzes wurde Anfang August 2007 am Finanzgericht des Saarlandes eingelegt.

Neue Stellplätze

Weiterhin berät die RU Kommunen und private Stellplatzbetreiber ehrenamtlich und kostenlos hinsichtlich der Lage und Ausstattung von neuen Stellplätzen.

Mitglieder

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