(openPR) Die Besteuerung von Kraftfahrzeugen wird in Portugal ab 1.7.07 umgestellt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der Steuer, die beim Kauf eines Neuwagens in Portugal oder Einfuhr nach Portugal zu zahlen ist und der laufenden Kfz-Steuer.
Die bei Kauf oder Einfuhr zu zahlende Steuer läuft bisher unter dem Namen "Imposto Automóvel". Sie ist wohl die höchste in ganz Europa und erschrickt jeden, der sein Auto von Deutschland nach Portugal überführen will. Ab 1. Juli dieses Jahres trägt diese Steuer den Namen "Imposto Sobre Veículos Automóveis" (ISV). Bei der Kalkulation dieser "ISV" wird die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge über den CO2 Ausstoss berücksichtigt. Auch soll sie nach Angaben der Regierung im Schnitt um 10% niedriger sein. Aber Vorsicht: "im Schnitt" heisst nicht generell, genaues Nachrechnen ist angesagt.
Um die Einfuhr alter Autos zu erschweren - nach dem Motto "Wir wollen keinen Schrott" hat der Gesetzgeber sich etwas Nettes einfallen lassen. Nach dem 1.7. eingeführte Autos tragen in Portugal das Datum der Einfuhr als Erstzulassungsdatum (data da matricula) in den Papieren. Da in Portugal die jährliche Kfz-Steuer gestaffelt nach dem Alter des Fahrzeuges ist, bewirkt diese Regelung eine saftige Steuererhöhung.
Aus der jährlich zu zahlenden Kfz-Steuer, die bisher" IMV" hiess und alle Autofahrer mit einer farbigen Plakette an der Windschutzscheibe schmückte, wird nunmehr die "Imposto Unico de Circulação", abgekürzt IUC. Sie ist zu zahlen von allen Autos, die ab 1.7.2007 neu zugelassen werden und von allen übrigen ab 2008. Die IUC unterscheidet in 2 Tabellen zwischen den "alten" von 1982 - 30.06.2007 zugelassenen Fahrzeugen und den "neuen" ab 1.7.2007. Wer sich nach dem 1.7. ein Auto kauft, muss deutlich mehr Kfz-Steuer zahlen, da ein Betrag für den CO2 Ausstoss hinzukommt. Für die "alten" bleiben die Beträge gleich.
Im nächsten Jahr gibt es keine "selos" mehr. Die Kfz-Steuer ist jeweils im Monat der Zulassung zu zahlen. Jeder Eigentümer erhält einen entsprechenden Bescheid. Dabei gilt es aufgepasst: Bei vor dem 30.06.07 eingeführten Autos ist die "data da matricula" die Erstzulasssung in Deutschland und nicht die Einfuhr. Es gibt Fälle, wo auf der Internetseite der Finanzverwaltung dieses Datum falsch erfasst ist. Eine Berichtigung erfolgt nur bei Vorlage der Papiere beim Finanzamt.
Und die gute Nachricht zum Schluss: Zukünftig soll ein Auto nur zugelassen werden, wenn eine Versicherung nachgewiesen wird. Bei geschätzten 70.000 unversicherten Fahrzeugen in Portugal doch ein Lichtblick.
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