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Eintreibung der Kfz-Steuer durch den Zoll ab 2014

(openPR) Eintreibung der Kfz-Steuer durch den Zoll ab 2014

Der Zoll ist seit Jahresbeginn für die Kfz-Steuer und ihre Eintreibung zuständig. Die Kfz-Steuer ist mittlerweile keine „kleine“ Steuer mehr. Bei ca. 58 Millionen Fahrzeugen und Haltern führt sie immerhin zu 8,5 Mrd. EUR Steuereinnahmen. Das Aufkommen aus der Kfz-Steuer steht dem Bund zu. Da ihm aber zu wenig Personal und nicht die richtige Software für die Eintreibung zur Verfügung stand, hatte der Bund seit 2009 die Eintreibung auf die Finanzbehörden der Bundesländer ausgegliedert. Jetzt wurde die Eintreibung mit Beginn 2014 wieder auf den Bund zurück übertragen. Gleichwohl führt die Eintreibung durch den Zoll aktuell noch zu vielen Problemen.



Lingen / Ems, 1. Juli 2014: Ab 2014 treibt der Zoll für den Bund die Kfz-Steuer von den Kfz-Haltern ein, nachdem die Zuständigkeit dafür von den Finanzbehörden der Bundesländer auf den Bund (zurück) übertragen wurde. „Die Rückverlagerung der Zuständigkeit für die Eintreibung kann endlich erfolgen nachdem der Bund (immerhin nach 5 Jahren) die richtige Software für die Eintreibung bereit stellen kann und auch ausreichend Personal (u.a. durch den Umbau der Bundeswehr) haben dürfte.“ sagt Tim Lühn, Steuerberater und Partner der Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft VOLBERS VEHMEYER PARTNER GbR mit Kanzleisitzen in Lingen (Ems), Lathen und Neuenhaus im Emsland und in der Grafschaft Bentheim.

Allerdings führte die Rückverteilung der Zuständigkeit für die Kfz-Steuer im ersten Halbjahr 2014 zu vielen Problemen für die Kfz-Halter. Viele Kfz-Halter waren vom Zuständigkeitswechsel überrascht. „Dies führt zu vielen Fragen“ weiß Tim Lühn von VOLBERS VEHMEYER PARTNER zu berichten. „Musste jetzt nicht nur zum Finanzamt, sondern auch zum Zoll Kfz-Steuer gezahlt werden? War die geplante Autobahn- und Straßenmaut schon längst heimlich vom Staat eingeführt? Wieso buchte der Zoll vom Konto Kfz-Steuer ab?“

Auch wurde nach Zeitungsberichten Kfz-Steuer vom Zoll zu hoch berechnet. Kfz-Halter zahlten also teilweise zu viel Kfz-Steuern als sie tatsächlich zahlen mussten. Viele Betroffene haben die zu hohe Zahlung bemerkt und dagegen Einspruch eingelegt. Aufgrund der hohen Anzahl der Einsprüche müssen die Betroffen aber längere Wartezeiten in Kauf nehmen wie sogar ein Hauptzollamt eingeräumt habe.

Gründe für die zu hohen Berechnungen der Kfz-Steuer durch den Zoll liegen nach Presseberichten darin, dass die neue Software den Zoll mit vielen „Tücken“ überrascht haben soll. Auch sei eine reibungslose Datenübertragung von den Finanzbehörden zum Zoll nicht immer erfolgt sei. Dazu kommt noch, dass schließlich bei jeder Umstellung auch das neue Personal für die neuen Aufgaben geschult werden muss.

Für Kfz-Halter ist dabei wichtig zu wissen, dass sie sich die zuviel bezahlte Kfz-Steuer wieder vom Zoll erstatten lassen müssen. Die genaue Vorgehensweise sowie weitere Informationen hierzu finden sich direkt beim Zoll auf der Homepage unter www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Kraftfahrzeugsteuer/kraftfahrzeugsteuer_node.html.

Schließlich hat es viele Bürger empört, dass die Daten vom Finanzamt ohne Erlaubnis der Kfz-Halter einfach so an den Zoll weitergegeben wurden. Wegen Verletzung des Steuergeheimnisses hagelte es daher noch weitere Beschwerden neben den Beschwerden gegen die zu hohe Festsetzung der Kfz-Steuer an sich.

Weitere Informationen finden Sie unter www.vvp.de.

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