(openPR) Von Bakhtiyar Mirbabaev, Stellvertretender Vorsitzender des Verfassungsgerichtes der Republik Usbekistan
In der Geschichte der unabhängigen Republik Usbekistan gibt es solche bedeutenden Daten, die ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ereignis im Leben ganzen Landes sind. Eines der solchen historischen Daten ist der Tag der Annahme der Verfassung der Republik Usbekistan, 8. Dezember 1992.
Dieses wichtige Datum nimmt seinen würdigen Platz in der Reihe anderer Volksfeiertage ein und ermöglicht nochmals, die wichtige Rolle und die Bedeutung der Verfassung bei der Sicherung der Rechte und Freiheiten der Menschen zu begreifen, ihren Einfluss auf das Schicksal jedes Bürgers, jeder Familie sowie auf das heutige Leben des Landes zu verstehen.
Die Hauptpolitische Bedeutung der Verfassung besteht darin, dass sie auf der Ebene der Verfassung die Entstehung des souveränen Staates, der Republik Usbekistan bestätigt hat, was im Artikel 1 der Verfassung widergespiegelt ist.
In der Verfassung der Republik Usbekistan haben solche dem usbekischen Volk typische Eigenschaften, wie die Toleranz, Großmütigkeit und Achtung der menschlichen Werte ihre Widerspiegelung gefunden. Eine wichtige Rolle wird dabei den Traditionen der Brüderschaft und der Freundschaft, den Prinzipien des beiderseitigen Einverständnisses und der guten Nachbarschaft abgeführt.
In Usbekistan werden aufgrund der Verfassung die umfangreichen Reformen durchgeführt, die alle Bereiche des Lebens erfassen. Als Hauptreformator hat der Staat die Hauptaufgaben, die mit den Umgestaltungen in der Gesellschaft verbunden sind, festgelegt. Es wurden alle Bedingungen für die Liberalisierung sowohl der Wirtschaft, als auch der sozialen Beziehungen geschaffen.
Die wichtigste Besonderheit der Verfassung besteht darin, dass in ihr die besondere Aufmerksamkeit dem Menschen, der Schaffung der realen Bedingungen für seine freie Entwicklung zugeteilt wird. Die Verfassung garantiert die persönlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte und Freiheiten der Bürger, die für die Bildung in Usbekistan des demokratischen Rechtsstaates und der rechtmäßigen bürgerlichen Gesellschaft notwendig sind.
Das System der staatlichen Macht der Republik Usbekistan ist auf dem Prinzip der Teilung der Mächte auf Legislative, Exekutive und Judikative basiert. Das ist eine der Hauptbestimmungen der Verfassung und es liegt in der Grundlage der konsequenten, tiefen und umfangreichen Reformen, die gegenwärtig etappenweise durchgeführt werden.
Als ein wichtiger Schritt auf dem Wege der weiteren Vervollkommnung des staatlich-politischen Systems des Landes wurde die neuliche Initiative des Präsidenten der Republik Usbekistan Islam Karimov zur Vorlegung der Entwürfe des Verfassungsgesetzes „Über die Verstärkung der Rolle der politischen Parteien in der Erneuerung und der weiteren Demokratisierung der staatlichen Verwaltung und der Modernisierung des Landes“ und des Gesetzes „Über die Eintragung von Änderungen in die einzelnen Artikel (Artikel 89; Punkt 15 des Artikels 93; Teil 2 des Artikels 102) der Verfassung der Republik Usbekistan“ bei der Gesetzgebungskammer des usbekischen Parlamentes.
Die Annahme dieses Verfassungsgesetzes wird die rechtlichen Bedingungen für die aktive Teilnahme der politischen Parteien und der Bewegungen an der Bildung der Organe der repräsentativen und exekutiven Zweige der Macht schaffen. Außerdem wird dieses Verfassungsgesetz die rechtlichen Mechanismen, die die Rechnungslegung der Regierungsstrukturen und der Organe der staatlichen Macht sowohl im Zentrum, als auch in den lokalen Orten vor den politischen Parteien, die im Parlament des Landes vertreten sind, sowie vor den Parteigruppen, die in den lokalen repräsentativen Organen vertreten sind, gewährleisten.
Die Verfassungsänderungen werden zwecks der weiteren Demokratisierung der staatlichen Verwaltung, der Erhöhung der Rolle und der Verantwortung der legislativen und exekutiven Zweige der Macht, der Regierung und der örtlichen Organe für die Verwirklichung der auf sie durch Verfassung auferlegten Vollmächte eingetragen. Sie verfolgen vor allem die Ziele der Verstärkung des Einflusses der Parteien auf das politische und wirtschaftliche Leben sowie auf die Prozesse der Erneuerung des Landes.
Die wichtigste Aufgabe der in Usbekistan durchgeführten Reform des gerichtsrechtlichen Systems ist die Sicherung der effektiven Verteidigung der verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten der Menschen, vor allem der Rechte auf das Leben, auf den Schutz vor der unbegründeten sträflichen Verfolgung und vor Einmischung ins private Leben des Menschen, auf seine persönliche Unantastbarkeit sowie auf eine gerechte Gerichtsverhandlung.
In den letzten Jahren wurde in Usbekistan im Bereich der Liberalisierung der Strafgesetzgebung, der Sicherung der Gesetzlichkeit in der Tätigkeit der Rechtsschutzorgane, der Festigung der Autorität des Gerichtswesens als die wichtigste Garantie der effektiven Verteidigung der Menschenrechte, der Sicherung der wahren Unabhängigkeit der Gerichte und der Verstärkung ihrer Rolle im Aufbau des demokratischen Rechtsstaates und der starken Bürgergesellschaft wesentliche Arbeit geleistet.
Die Spezialisierung der Gerichte hat die Erhöhung der Qualität der Untersuchung von Strafsachen ermöglicht und die Garantien der Verteidigung der Rechte und Freiheiten der Bürger verstärkt.
Eine der wichtigsten Richtungen der Reformierung des gerichtsrechtlichen Systems Usbekistans ist die sukzessive Liberalisierung der Strafgesetzgebung, die das System der kriminellen Strafe reguliert, besonders die Anwendung der Todesstrafe.
In den Jahren der Unabhängigkeit wurden in Usbekistan die Anwendungsbereiche der Todesstrafe schrittweise verringert. Im Jahre 1991 zu dem Zeitpunkt der Erlangung der Unabhängigkeit enthielt die Strafgesetzgebung des Landes in sich mehr als 30 Artikel, in denen die Todesstrafe vorgesehen war. 1994 im Strafgesetzbuch der Republik Usbekistan wurde die Anzahl dieser Artikel bis zu 13, 1998 - bis zu 8, und 2001 - bis zu 4 verringert. Nach der Realisierung im Jahre 2003 der komplexen Maßnahmen zur Liberalisierung der Strafgesetzgebung der Republik bleibt gegenwärtig die Todesstrafe in Kraft nur wegen der Begehung von zwei Verbrechensarten: der absichtliche Mord unter erschwerenden Umständen und der Terrorismus.
Die Politik des Staates hinsichtlich der Anwendung der Todesstrafe entspricht der Welttendenz vollkommen und spiegelt die Prinzipien des Humanismus und der Gerechtigkeit, die von der Verfassung ausgerufen ist, ab.
Ausgehend von den allgemeinanerkannten Prinzipien und Normen des internationalen Rechtes, den Bestimmungen der Verfassung, die das Recht des Menschen auf das Leben verkünden und festigen sowie zwecks der Verwirklichung der konkreten Maßnahmen zur weiteren Liberalisierung der kriminellen Strafe entsprechend dem Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan wird ab dem 1. Januar 2008 in Usbekistan die Todesstrafe als eine kriminelle Strafart abgeschafft und an ihre Stelle die lebenslängliche Haft- oder eine langwierige Freiheitsstrafe eingeführt.
Eine andere wichtigste Richtung der Liberalisierung des gerichtsrechtlichen Systems Usbekistans ist die Erweiterung der Vollmächte der Gerichte zwecks der effektiven Verteidigung der Bürgerrechte während der vorgerichtlichen Untersuchung, und vor allem die Übergabe des Rechtes auf Haftsanktion von der Staatsanwaltschaft den Gerichten.
Entsprechend dem anderen Erlass des Präsidenten der Republik Usbekistan wird den Gerichten das Recht auf die Haftsanktion gegenüber Personen, die verdächtigt oder der Begehung eines Verbrechens beschuldigt sind, gewährt. Die erwähnte Maßnahme wird ermöglichen, die Effektivität der Verteidigung der Verfassungsrechte der Bürger auf die Freiheit und auf die persönliche Unantastbarkeit wesentlich zu steigern.









