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Erklärung des Außenministeriums der Republik Usbekistan

16.05.200714:11 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Erklärung des Außenministeriums der Republik Usbekistan
Das Außenministerium der Republik Usbekistan
Das Außenministerium der Republik Usbekistan

(openPR) Im Zusammenhang mit dem Beschluss der Europäischen Union über Usbekistan vom 14. Mai 2007 gibt das Außenministerium der Republik Usbekistan folgende Erklärung ab.

Von Anfang an wurden der Beschluß des Europarates vom 23. Mai 2005 im Zusammenhang mit den tragischen Ereignissen vom 12.-13. Mai 2005 in Andischan, und der darauffolgende Beschluß vom 3. Oktober 2005 ohne Voruntersuchung des Sachverhalts vor Ort und ohne Einschätzungen der zuständigen Expertengruppe oder der Diplomaten der Europäischen Union, wie es in solchen Fällen üblich ist, verabschiedet.



Als Begründung für die Annahme der obengenannten Beschlüsse dienten vor allem die Mitteilungen einzelner Menschenrechts- und Nichtregierungsorganisationen, die nachher nicht bestätigt wurden. Ihre Rolle spielte dabei auch die von den engagierten Massenmedien entfaltete Antiregierungs- und antiusbekische Informationskampagne.

Die Ergebnisse des Besuches der EU-Expertendelegation in Usbekistan unter der Leitung von Pekka Oinonen, dem Vertreter Finnlands, die aus Spezialisten von Großbritannien, Deutschland, Frankreich und der Schweiz bestand, und des zweiten Besuches dieser Delegation unter der Leitung von R.Schulze, dem Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im April 2007, die Ergebnisse deren Untersuchungen der Ermittlungs- und Gerichtsunterlagen, die vom Obersten Gericht der Republik Usbekistan entsprechend den Internationalen und nationalen Gesetzgebungsnormen durchgeführt wurden, haben ein völlig anderes Bild der Ereignisse in Andischan im Mai 2005 gezeigt.

Die unumstößlichen Fakten und Materialien des Gerichtes zeugen davon, dass in Andischan ein vorher gut vorbedachter und gründlich vorbereiteter Terroranschlag stattfand, dessen Ziel die Machtergreifung und der Stutz der verfassungsmäßigen Ordnung war.

Im Laufe der Verwirklichung dieser Aktion haben die Terroristen eine große Menge von Waffen ergriffen, die Menschen als Geisel genommen, das Gebäude der Stadt- und Gebietsverwaltung erobert und mehr als 600 verurteilte Schwerverbrecher aus dem Gefängnis freigelassen. Es wurden Brandstiftungen in den öffentlichen und Verwaltungsgebäuden der Stadt durchgeführt.

Den Vertretern der genannten Expertengruppen der EU wurden alle von ihnen geforderten Materialien und Quellen über die Ereignisse in Andischen vorgelegt, und die Möglichkeit gewährt für Treffen und Gespräche mit den Rechtsanwälten, Verwandten und Freunden der verurteilten Personen, mit den Organisatoren und Leitern der Terroristen, wie K.Parpiev, H.Schakirov, I.Khodshijev, S.Zainabiddinov und andere.

Im April 2007, nach dem Besuch in Usbekistan im Rahmen der Teilnahme an der Sitzung des Ausschusses für parlamentarische Zusammenarbeit haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auch die Möglichkeit gehabt, in Andischan, direkt vor Ort, mit den interessierten Menschen und Vertretern der verschiedenen informellen Organisationen zu treffen und Gespräche zu führen.

Während der stattgefundenen Verhandlungen im Rahmen der Sitzung der Vertreter des Ausschusses für parlamentarische Zusammenarbeit fanden ein freier Meinungsaustausch und die Diskussionen über praktisch alle interessierten Fragen der Seiten statt.

Neben den ernsthaften kritischen Anmerkungen wurde auch die Aufmerksamkeit auf die positiven Änderungen und Fortschritte, die in verschiedenen Bereichen des Lebens Usbekistans geschehen, gelenkt.

Positiv bewertet wurden unter anderem die Gesetze der Republik Usbekistan vom April d.J. über die Verfassungsreform und die Eintragung der Änderungen in die Verfassung des Landes, die auf weitere Demokratisierung der Staatsverwatung, auf die Ausgeglichenheit aller Machtzweigen, die kardinale Liberalisierung der exekutiven Gewalt und Rechtssysteme, die Abschaffung der Todesstrafe ab dem 1. Januar 2008 und die Einführung des Instituts „Habeas Corpus“, die Verstärkung der Rolle und Stelle der politischen Parteien in der Realisierung der grundlegenden Reformen in Usbekistan gerichtet sind.

Es ist sehr wichtig, zu unterstreichen, dass alldiese in Usbekistan konsequent und schrittweise durchgeführten Reformen und Prozesse der demokratischen Erneuerung ein fester Bestandteil der gegenwärtig realisierten einheitlichen Konzeption der Schaffung eines demokratisch-rechtlichen Staates, der dauerhaften liberalen Wirtschaft, der Grundlagen der Bürgergesellschaft sind, und sie werden von der absoluten Mehrheit der Bevölkerung des Landes unterstützt.

Unter Berucksichtigung des Dargelegten ist das Außenministerium der Republik Usbekistan der Meinung, dass der Beschluß des EU-Rates vom 14. Mai 2007 unbegründet und vorgefaßt ist, und sich zum Ziel setzt, hinter einer menschenrechtlichen Rhetorik die so genannten EU-Sanktionen als Mittel des systematischen Drucks auf Usbekistan fortzusetzen. Selbstverständlich, dass eine derartige Entscheidung eher kontraproduktiv ist, und zur Umsetzung des Programms zur Zusammenarbeit, die den Interessen sowohl der EU als auch Usbekistans entsprechen, nicht beitragen kann.

Taschkent, den 15. Mai 2007

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