(openPR) Über die zusätzlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der legislativen, normativen und rechtlichen Akte, die anlässlich der Abschaffung der Todesstrafe in der Republik Usbekistan der Annahme unterliegen.
Zwecks der Intensivierung der Aktivitäten zur Vorbereitung der legislativen, normativen und rechtlichen Akte, die für die Realisierung der Bestimmungen des Erlasses des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 1. August 2005 Nr. UP-3641 „Über die Abschaffung der Todesstrafe in der Republik Usbekistan“ und für rechtzeitige Übergabe dieser Akte zur Erörterung bei der Gesetzgebungskammer Oliy Majlis der Republik Usbekistan notwendig sind:
1. Die Schaffung einer Arbeitsgruppe für die Vorbereitung der legislativen und anderen normativen und rechtlichen Akte, die anlässlich der Abschaffung der Todesstrafe in der Republik Usbekistan der Annahme unterliegen, gemäß dem Anhang Nr.1.
2. Der Arbeitsgruppe wird auferlegt:
- binnen Monatsfrist einen Zeitplan für die Vorbereitung der legislativen, normativen und rechtlichen Akte auszuarbeiten, die die Realisierung der Bestimmungen des Erlasses des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 1. August 2005 „Über die Abschaffung der Todesstrafe in der Republik Usbekistan“ versorgen, auf Grund der Notwendigkeit deren etappenweise Vorlage zwecks der Erörterung bei der Gesetzgebungskammer Oliy Majlis der Republik Usbekistan bis Ende 2006.
- bei der Ausarbeitung der angeführten muss das „Verzeichnis der normativen und rechtlichen Akte, die zwecks der Realisierung des Erlasses (Nr. UP-3641) des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 1. August 2005 „Über die Abschaffung der Todesstrafe in der Republik Usbekistan“, die der Annahme, Abänderung und Ergänzung unterliegen. Dieser Erlass wurde durch Anordnung (Nr.P-2310) des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 19. August 2005 verabschiedet;
- bei der Vorbereitung der Vorschläge zu den Abänderungen und Ergänzungen im Strafgesetzbuch, in der Strafprozessordnung der Republik Usbekistan, die mit der Abschaffung der Todesstrafe aus dem System der Strafsachen verbunden sind, muss eine besondere Aufmerksamkeit auf die Erarbeitung einer klaren Bestimmung solcher Strafarten, wie die „lebenslange Haft“ und „langjährige Haftstrafe“, sowie auf die Zusammensetzung der Straftaten (Artikelverzeichnis) gelenkt und auf Grund dessen die Festsetzung vorgesehen werden;
- die Sicherstellung der effektiven Koordination der Aktivitäten der Ministerien und Behörden für die Ausarbeitung der in dieser Anordnung erwähnten normativen und rechtlichen Akte, die Heranziehung zur Arbeit an den Projekten dieser Gesetzgebungsakte der qualifizierten Spezialisten, sowie der führenden Experte und Wissenschaftler der Forschungs- und Bildungseinrichtungen des Landes;
- vierteljährliche Informierung des Präsidialamtes der Republik Usbekistan über den Ablauf der Realisierung des Zeitplans für die Vorbereitung der legislativen, normativen und rechtlichen Akte, die in dieser Anordnung angegeben sind.
3. Die Kontrolle der Realisierung dieser Anordnung wird dem Sekretär des nationalen Sicherheitsrates bei dem Präsidenten der Republik Usbekistan, Herrn M. Ataev auferlegt.
Islam Karimov,
Präsident der Republik Usbekistan
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