(openPR) Von der Regierung des Landes, den Ministerien für Justiz, für innere Angelegenheiten, dem Obergericht, der Generalstaatsanwaltschaft, sowie von anderen Ministerien und Ämtern, den Forschungs- und analytischen Instituten wird eine wesentliche Arbeit für die Realisierung der Bestimmungen des Erlasses (Nr. UP-3641) des Präsidenten der Republik Usbekistan vom 1. August 2005 „Über die Abschaffung der Todesstrafe in der Republik Usbekistan“ durchgeführt.
Durch die Anordnung des Präsidenten vom 19. August 2005 „Über die Maßnahmen zur Vervollkommnung der Gesetzgebung auf dem Gebiet der Liberalisierung der Strafsachen und des gerichtlichen Rechtssystems“ wurde das Verzeichnis der normativen und rechtlichen Akte verabschiedet, die anlässlich der Abschaffung der Todesstrafe und ihren Ersetzung durch „lebenslange Haft“ oder „langjährige Haftstrafe“ der Annahme, Abänderung und Ergänzung unterliegen. Daneben werden die Mechanismen der Versorgung der Erfüllung der neu eingeführten kriminellen Strafarten durchgearbeitet; Es werden die Maßnahmen zur Vorbereitung der Beamten der Rechtsschutzorgane, Richter für die Verwirklichung der Gerechtigkeit und die Realisierung der Rechtsanwendungspraxis entsprechend des neuen Strafrechts, der strafrechtlichen Gesetzgebung entwickelt und realisiert.
Zur Verwirklichung dieser Arbeit sind hunderte von Fachleuten, dabei nicht nur die Juristen, sondern auch die Ökonomen, Journalisten, Experten der verschiedenen Ämter, der Staats- und Verwaltungsorgane, Wissenschaftler, breite Öffentlichkeit, einschließlich die Vertreter der Wohngemeinden herangezogen.
Die Bestimmung des Erlasses des Präsidenten der Republik Usbekistan wurde in der Öffentlichkeit und den Massenmedien weit besprochen.
Die Annahme der Anordnung „Über die zusätzlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der legislativen, normativen und rechtlichen Akte, die anlässlich der Abschaffung der Todesstrafe in der Republik Usbekistan der Annahme unterliegen“ ist ein logischer Abschluss des ganzen Vorgangs, der mit der Abschaffung der Todesstrafe verbunden ist.
Das Hauptziel der Anordnung ist die Sicherstellung des demokratischen und transparenten Vorgangs der Ausarbeitung der notwendigen rechtlichen und normativen Basis für die Abschaffung der Todesstrafe.
Die Anordnung ist auf die Versorgung der aktiven Beteiligung an diesem Vorgang der Vertreter aller Bevölkerungsschichten, der Öffentlichkeit und Nichtregierungsorganisationen, Massenmedien, Rechtswissenschaftler und andere Experte gerichtet. Wichtig ist dabei auch die Rücksicht auf die internationale Erfahrung, auf die Meinungen und Einschätzungen der ausländischen Experten und Rechtswissenschaftler.
Insofern kann man unterstreichen, dass die Anordnung des Präsidenten die Ausarbeitung der effektiven Rechtsbasis und des Mechanismus für endgültige Abschaffung der Todesstrafe zum Ziel hat.
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