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Beschluss des Präsidenten der Republik Usbekistan

09.07.201815:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Beschluss des Präsidenten der Republik Usbekistan
Einführung der e-Visa in Usbekistan
Einführung der e-Visa in Usbekistan

(openPR) (Inoffizielle Übersetzung)

Beschluss des Präsidenten der Republik Usbekistan
Nr.PP-3836 vom 4. Juli 2018
Über die weitere Maßnahmen zur Optimierung der Einreise von Ausländern in die Republik Usbekistan

Entsprechend der Aktionsstrategie für die fünf vorrangigen Entwicklungsrichtungen der Republik Usbekistan in den Jahren 2017-2021 werden derzeit umfassende Maßnahmen durchgeführt, die darauf gerichtet sind, das Genehmigungsverfahren zur Einreise der ausländischen Staatsbürger in die Republik zu optimieren, den Einreisetourismus in einen der wichtigsten Wirtschaftszweige umzuwandeln, das kulturelle und historische Erbe, Naturressourcen und Traditionen, sowie die touristischen Möglichkeiten und das Reisepotential der Republik darzustellen.



Eine weitere Verbesserung des Verfahrens zur Einreise von Ausländern in die Republik erfordert die Vereinfachung der Einreisevisa für Ausländer durch die Einführung eines interaktiven Dienstes für die Bearbeitung und Ausstellung eines elektronischen Einreisevisums sowie die kurzfristige visumfreie Einreise in die Republik Usbekistan für Bürger einer Reihe von fremden Ländern und die visafreie Einreise in die Republik Usbekistan Bürgern, die das Alter von 16 Jahren noch nicht erreicht haben.

Zwecks Sicherung der Umsetzung der Anforderungen von Absatz 3 des Erlasses des Präsidenten der Republik Usbekistan „Über die zusätzlichen organisatorischen Maßnahmen zur Schaffung von günstigen Bedingungen für die Entwicklung des touristischen Potentials der Republik Usbekistan“ Nr. UP-5326 vom 3. Februar 2018:

1. Es muss berücksichtigt werden, dass ab dem 15. Juli 2018 das System zur Registrierung und Ausstellung von Online-Visa (im Folgenden das System E-VISA.UZ) in Kraft tritt, das Folgendes vorsieht:

die Aufhebung des Verfahrens zur obligatorischen Anmeldung der ausländischen Staatsangehörigen bei diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Republik Usbekistan im Ausland für die Registrierung eines Einreisevisums;

die Verkürzung der Fristen für die Prüfung des Antrags eines ausländischen Staatsbürgers auf Einreisevisum;

die Verwendung von modernsten Informations- und Kommunikationstechnologien bei der Ausstellung eines Zulassungsdokuments für die Einreise in die Republik;

die Schaffung eines zentralisierten Systems für die Ausstellung eines elektronischen Einreisevisums durch die Bildung einer einzigen Datenbank für elektronische Einreisevisa.

2. Die Bestimmung über das elektronische Visum der Republik Usbekistan gemäß Anlage Nr.1. zu bestätigen.

3. Dem Finanzministerium der Republik Usbekistan wird auferlegt, die notwendigen Mittel aus dem Staatshaushalt der Republik Usbekistan für weitere Umsetzung der Einführung des Systems E-VISA.UZ bereitzustellen. Dies sollte anhand der berechtigten Berechnungen des Staatlichen Zentrum für Personalisierung der Republik Usbekistan, des Innenministeriums, des Außenministeriums, des Staatssicherheitsdienstes und des Grenzschutzdienstes des Staatssicherheitsdienstes der Republik Usbekistan geschehen.

4. Es muss festgehalten werden, dass die weitere technische Unterstützung und Entwicklung der behördlichen Systeme der Teilnehmer am System E-VISA.UZ auf Kosten des Staatshaushaltes der Republik Usbekistan verwirklicht wird.

5. Staatliches Zentrum für Personalisierung bei dem Ministerkabinett der Republik Usbekistan gemeinsam mit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Ministerium des Inneres und dem Staatssicherheitsdienst der Republik Usbekistan und anderen interessierten Ministerien und Behörden innerhalb von zwei Monaten dem Ministerkabinett eine Reihe von organisatorischen und technischen Maßnahmen (Straßenkarte/„Road Map“) vorlegen für die weitere Einführung des Systems zur Registrierung und Ausstellung von elektronischen Visa für ausländische Staatsbürger zur Einreise in die Republik Usbekistan, zur Modernisierung der behördlichen Systeme, die bei der Registrierung des E-Visums verwendet werden, sowie kurzfristige visumfreie Einreise in die Republik Usbekistan für die Bürger einiger fremden Länder und die visumfreie Einreise in die Republik Usbekistan von Ausländern unter 16 Jahren.

6. Festzulegen ist die Höhe der konsularischen Gebühr für die Bearbeitung und Erteilung eines elektronischen Einreisevisums für ausländische Staatsbürger zur Einreise in die Republik Usbekistan in Höhe von 20 USD mit Überweisung dieser Geldmitteln auf das Devisenkonto des Außenministeriums der Republik Usbekistan zur weiteren gezielten Finanzierung der Aktivitäten der diplomatischen Vertretungen und Konsulate der Republik Usbekistan im Ausland.

7. Zuzustimmen dem Vorschlag des Staatlichen Komitees für die Entwicklung des Tourismus und dem Finanzministerium der Republik Usbekistan für Bereitstellung von Geldmitteln aus dem außerbudgetären Fonds für Förderung des Tourismussektors bei dem Staatlichen Komitee für die Entwicklung des Tourismus in Höhe von 300 Millionen Sum als unentgeltliche Hilfe für die Unterstützung der Grenztruppen des Staatssicherheitsdienstes der Republik Usbekistan zur Finanzierung von Aktivitäten zur Modernisierung von Softwareprogrammen für die Identifizierung der ausgestellten elektronischen Einreisevisa.

8. Bis zum 1. Januar 2021 werden von Zollzahlungen (außer Zölle) befreit: Ausrüstungen, Software, Ersatzteile und Materialien, die nicht in der Republik Usbekistan hergestellt wurden, die im Rahmen der weiteren Umsetzung des E-VISA.UZ-Systems gemäß den festgelegten Listen eingeführt werden.

9. Festzulegen ist ab dem 15. Juli 2018 die Regelung zur visumfreien Einreise, zum vorübergehenden Aufenthalt und zur Ausreise aus der Republik Usbekistan durch Checkpoints:

für die Bürger der Staaten, die gemäß Anlage 2 durch das Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan reisen, auf den internationalen Flughäfen des Landes für einen Zeitraum von nicht mehr als fünf Tagen, wenn sie Flugticket für ein Drittland des Luftfahrtunternehmens haben, das die Vorabinformationen über Passagiere an die Grenzschutzkräfte des Staatssicherheitsdienstes der Republik Usbekistan übermittelt;

für ausländische Staatsbürger, die unter 16 Jahre alt sind, sofern sie einen biometrischen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis besitzen und von ihren gesetzlichen Vertretern begleitet werden, dürfen innerhalb der Gültigkeit des Visums der Begleitperson Usbekistan einreisen und sich dort aufhalten können aber nicht länger als 90 Tage nach dem Einreisedatum.
Dabei werden den ausländischen Staatsbürgern, die während ihres Aufenthalts in Usbekistan das 16. Lebensjahr vollendet haben, das Ausreisevisum von den Einwanderungs- und Bürgerämtern Usbekistans im Rahmen des festgelegten Verfahrens ausgestellt.

10. Dem ersten stellvertretenden Sekretär des Sicherheitsrates bei dem Präsidenten der Republik Usbekistan Murad Ataev, dem stellvertretenden Premierminister der Republik Usbekistan Aziz Abdukhakimov und dem stellvertretenden Vorsitzender des Staatssicherheitsdienstes der Republik Usbekistan Alisher Usmanov wird auferlegt:

zusammen mit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, dem Staatssicherheitsdienst, dem Staatlichen Zentrum für Personalisierung beim Ministerkabinett der Republik Usbekistan und dem Staatlichen Komitee für die Entwicklung des Tourismus bis zum 1. Oktober 2018 Vorschläge zu machen zur Einführung von zusätzlichen Visaregelungen für verschiedene Kategorien von ausländischen Bürgern, die die Republik Usbekistan bereisen (Seidenstraße – für Touristen, die die Länder der Seidenstraße bereisen, mit der Möglichkeit, Visa-Kennzeichen anderer Länder zu erkennen, Vatandosh – ein Fünf-Jahres-Visum für die Einheimischen Republik Usbekistan und für ihre Familien, Goldene Visa – ein Zehn-Jahres-Visum für große ausländische Investoren);

gemeinsam mit den Grenzschutzbehörden des Staatssicherheitsdienstes der Republik Usbekistan nach Einführung des vorläufigen Informationssystems über die Passagiere die Einführung von visumfreien Einreisen, vorübergehenden Aufenthalt und Ausreise ausländischer Staatsbürger, die im Transit in Usbekistan unterwegs sind, nach der Durchreise durch ausländische Kontrollstellen zu kontrollieren;

zusammen mit dem Außenministerium der Republik Usbekistan und dem Staatskomitee der Republik Usbekistan für die Entwicklung des Tourismus nach Einführung des Verfahrens zur visumfreien Einreise, zum vorübergehenden Aufenthalt und zur Ausreise aus der Republik Usbekistan für Ausländer, die im Transit in Usbekistan unterwegs sind, bis zum 1. März 2019, Vorschläge einzureichen zur Erweiterung der Liste der Länder, für deren Bürger Regelungen für einen visafreien Transit, vorübergehenden Aufenthalt und für Ausreise aus der Republik Usbekistan festgelegt ist.

11. Punkt 2 des Beschlusses des Präsidenten der Republik Usbekistan „Über Maßnahmen zur Entwicklung des Einreisetourismus“ Nr. PP-3509 vom 6. Februar 2018 gilt als ungültig.

12. Nationale Fernseh- und Rundfunkgesellschaft Usbekistans, Nationale Informationsagentur Usbekistans und andere Massenmedien des Landes müssen dazu beitragen, damit die Bestimmungen dieses Beschlüsses breit veröffentlicht werden.

13. Das Außenministerium der Republik Usbekistan über seine Auslandsvertretungen wird beauftragt, umfassende Informationen über die Einführung ab dem 15. Juli 2018 des Verfahrens zur Bearbeitung und Ausstellung des elektronischen Visums für ausländische Staatsbürger zur Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Usbekistan, zur kurzfristigen visumfreien Einreise in die Republik Usbekistan für Bürger einer Reihe von fremden Ländern sowie zur visumfreien Einreise in die Republik Usbekistan für ausländische Staatsbürger unter 16 Jahren zu sichern.

14. Das Außenministerium gemeinsam mit dem Innenministerium der Republik Usbekistan und dem Staatskomitee für die Entwicklung des Tourismus sowie andere beteiligten Behörden, haben innerhalb von zwei Monaten ordnungsgemäß an das Ministerkabinett der Republik Usbekistan Vorschläge über Änderungen und Ergänzungen in die Gesetzgebung, die sich aus dieser Verordnung ergeben, einzureichen.

15. Die Kontrolle über die Umsetzung dieses Beschlusses wird dem Premierminister der Republik Usbekistan Abdulla Aripov, dem Sekretär des Sicherheitsrates beim Präsidenten der Republik Usbekistan Viktor Makhmudov und dem Vizepremierminister der Republik Usbekistan Aziz Abdukhakimov auferlegt.

Präsident der Republik Usbekistan Shavkat Mirziyoyev
(Stempel)
Stadt Taschkent

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