openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Mangelnder Grundrechtsschutz für Kinder

01.11.200611:38 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bereits Altbundespräsident Roman Herzog hatte sich seinerzeit (Auftakt der Initiative „Deutschland für Kinder“ am 25.8.2005 in Berlin) für eine Verankerung der Rechte von Kindern in der Verfassung ausgesprochen. Grundsätze wie der Schutz vor Gewalt und Armut oder der Anspruch auf Bildung müssten zum Inhalt einer verbindlichen und daher positiven Festlegung auch im Verfassungstext werden.

Freilich sind diese Initiativen zu begrüßen, wenngleich daran zu erinnern ist, dass bereits jetzt den Kindern der volle Grundrechtsschutz zuteil wird. Es ist offensichtlich dem Unvermögen der Verantwortlichen geschuldet, dass sie ihren grundrechtlichen Schutzpflichten gegenüber den Kindern in unserer Gesellschaft nicht nachkommen und die erforderliche Sensibilität im Umgang mit dem positiven Verfassungsrecht vermissen lassen.

Es steht zu befürchten an, dass allein mit der positiven Aufnahme von Kinderrechten in unserer Verfassung nicht die hinreichende Gewähr dafür geboten wird, dass die Rechte eben unserer Kinder gewahrt werden, zumal ihnen bereits jetzt schon der Grundrechtsschutz zuteil wird.

Dass derzeit geschriebene positive Verfassungsrecht entfaltet auch seine Schutzpflichten gegenüber den Kindern und dem muss in der Praxis entsprochen werden. Das derzeitige Engagement unserer Bundesfamilienministerin in allen Ehren, aber angesichts der einzelnen Schicksale der betroffenen Kinder sollten wir nicht auf den Rat von Verfassungsexperten zuwarten, um zu erkennen, dass unsere Verfassung auch unsere Kinder schützt!

>>> vgl. hierzu das Interview
http://www.faz.net/s/Rub28FC768942F34C5B8297CC6E16FFC8B4/Doc~EA73810FA066F4E089E3F7AE74FCEAEED~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Quelle: Faz.net

„Wir müssen in der Tat darüber diskutieren, Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen. Aber nicht nur im Verhältnis zu den Eltern, sondern auch zum Staat. Der Staat hat wie die Eltern gegenüber den Kindern eine besondere Schutz- und Förderfunktion. Dies wird ein wichtiger, gesamtgesellschaftlicher Diskussionsprozess werden. Aber ich bin der Meinung, dass die Zeit dafür reif ist.“, so von der Leyen.

Mit Verlaub: es bedarf keiner Diskussion vor dem Hintergrund eines gesamtgesellschaftlichen Diskurses, sondern entsprechender Handlungen vor dem Hintergrund des geltenden Verfassungsrechtes, denn ansonsten droht eine jahrelange Debatte und eine Expertenkommission „jagt“ die andere und den Kindern droht bis zum Abschluss der Diskussion die Versagung ihres Grundrechtsschutzes!

Lutz Barth

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 106255
 1720

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Mangelnder Grundrechtsschutz für Kinder“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von IQB - Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht - Lutz Barth

Bild: Wir sollen nicht sterben wollenBild: Wir sollen nicht sterben wollen
Wir sollen nicht sterben wollen
Der „Diskurs“ (?) über das frei verantwortliche Sterben eines schwersterkrankten und sterbenden Menschen ist nach wie vor nicht nur soziologisch unterbelichtet, sondern zeichnet sich insbesondere durch Glaubensbotschaften der selbsternannten „Oberethiker“ und deren „Geschwätzigkeit“ aus. „Lebensschützer“ meinen zu wissen, was die Schwersterkrankten und Sterbenden wünschen und welcher Hilfe diese am Ende ihres sich neigenden Lebens bedürfen. Mit Verlaub: Es reicht nicht zu, stets die Meinungsumfragen zu kritisieren, in denen die Mehrheit der…
Bild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubarBild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Es scheint an der Zeit, in einer hoch emotionalisierten Debatte „Ross und Reiter“ zu benennen, die sich fortwährend um den „Lebensschutz“ scheinbar verdienstbar gemacht haben und unbeirrt auf ihrer selbst auferlegten Mission fortschreiten. Einige politisch Verantwortlichen sind gewillt, die „Sterbehilfe“ gesetzlich zu regeln und wie es scheint, besteht das Ziel in einer strikten Verbotsregelung. Auffällig ist, dass es sich um eine handverlesene Schar von Ethiker, Ärztefunktionären, freilich auch Theologen und Mediziner handelt, bei denen ber…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Hart aber Fair - Der Faktenscheck zur „Regelung des Sterbens“ ist online gestelltBild: Hart aber Fair - Der Faktenscheck zur „Regelung des Sterbens“ ist online gestellt
Hart aber Fair - Der Faktenscheck zur „Regelung des Sterbens“ ist online gestellt
… es an der Zeit sein dürfte, den parlamentarischen Tätigkeitsversäumnissen keinen Vorschub mehr zu leisten (in diesem Sinne auch konstruktiv, Hollenbach, Grundrechtsschutz im Arzt-Patienten-Verhältnis, 2003, S. 134 ff.). Selbstredend hierbei ist, dass BGH sozusagen in Ermangelung entsprechender parlamentarischer Gesetzgebungsaktivitäten in einen „Entscheidungsnotstand“ …
Bild: An die Bundestagsabgeordneten - Pro Selbstbestimmungsrecht und PatientenverfügungBild: An die Bundestagsabgeordneten - Pro Selbstbestimmungsrecht und Patientenverfügung
An die Bundestagsabgeordneten - Pro Selbstbestimmungsrecht und Patientenverfügung
… in der Gänze Abstand zu nehmen bedeutet in der Konsequenz, dass den Bürgerinnen und Bürgern in einem eminent wichtigen Lebensabschnitt der konkret gebotene Grundrechtsschutz versagt wird! Es drohen entgegen den Verlautbarungen der Gegner von Patientenverfügungen keine Gefahren durch die Absicherung des Grundrechts auf Selbstbestimmung, sondern es darf …
Bild: Neujahrsbotschaft: Neopaternalisten – „Bleibt bei Euren Leisten“Bild: Neujahrsbotschaft: Neopaternalisten – „Bleibt bei Euren Leisten“
Neujahrsbotschaft: Neopaternalisten – „Bleibt bei Euren Leisten“
… gegen eine Liberalisierung ausspricht, ist insofern bedauerlich, weil von ihm gerade in seiner Eigenschaft als Abgeordneter erwartet werden darf, dass er sich dem Grundrechtsschutz besonders verpflichtet weiß. Denn auch ihm dürfte nicht entgangen sein, dass die Ärztekammer nicht private Organisationen sind, die gleichsam nach Gutsherrenart eine Ethik …
Bild: „Sterne fürs Pflegeheim“ - Veröffentlichung nicht nur der Kriterien gefordertBild: „Sterne fürs Pflegeheim“ - Veröffentlichung nicht nur der Kriterien gefordert
„Sterne fürs Pflegeheim“ - Veröffentlichung nicht nur der Kriterien gefordert
… Pflege“, so der Pflege-Selbsthilfeverband auf seiner Homepage (Quelle: >>> http://www.pflege-shv.de/heimauszeichnung/Aktuell.htm ). Demzufolge scheint mit der Vergabe von „Sternen“ primär wohl der „Grundrechtsschutz“, der den Bewohnern resp. den zu Betreuenden zuteil wird, prämiert werden. Das bedeutet also im Kern, dass die höchste Kategorie …
Bild: Patientenverfügungsgesetz auf der Kippe?Bild: Patientenverfügungsgesetz auf der Kippe?
Patientenverfügungsgesetz auf der Kippe?
… Fragen“ des Lebens (und freilich auch des Sterbens) nicht normierbar seien. Verweigert also die CDU den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Lande den notwendigen Grundrechtsschutz? Anlass zu dieser kritischen Nachfrage besteht allemal, ist es doch unbestritten, dass der Staat vor seinen Rechtssetzungsaufgaben nicht kapitulieren kann, denn schließlich …
Bild: Hygieneartikel für Kinder – Spielend sauber und gepflegtBild: Hygieneartikel für Kinder – Spielend sauber und gepflegt
Hygieneartikel für Kinder – Spielend sauber und gepflegt
… Händewaschen und das Gesicht reinigen, nur selten zeigen sich Kinder bei der Körperpflege begeistert. Karies, Ekzeme und Hänseleien aufgrund unangenehmen Körpergeruchs sind nur einige Folgen mangelnder Hygiene. Um bereits in jungen Jahren Freude an der Pflege zu vermitteln, bietet es sich an, dass Eltern gemeinsam mit Kindern baden gehen. Beim lustigen …
Bild: Kein Grundrechtsschutz für überwiegend von öffentlicher Hand getragenem ArbeitgeberverbandBild: Kein Grundrechtsschutz für überwiegend von öffentlicher Hand getragenem Arbeitgeberverband
Kein Grundrechtsschutz für überwiegend von öffentlicher Hand getragenem Arbeitgeberverband
… denen ein staatlicher Rechtsträger grundrechtsberechtigt sein könne. Er diene weder der Verwirklichung von Grundrechten privater Individuen, noch geriete er ohne Grundrechtsschutz in eine Rechtsschutzlücke. Für die Koalitionsfreiheit gölten keine Besonderheiten, die den Grundrechtsschutz auf öffentlich beherrschte Arbeitgebervereinigungen erweiterten.
BRBD GmbH übernimmt Schulpatenschaft
BRBD GmbH übernimmt Schulpatenschaft
… einen Schüler während seiner gesamten Schullaufbahn. Durch die regelmäßige Unterstützung bekommt das Kind die Möglichkeit, eine Schule zu besuchen und den Kreislauf aus Armut und mangelnder Bildung zu durchbrechen. Nepal gehört zu den ärmsten Ländern der Erde, 62 Prozent der Frauen und 40 Prozent der Männer sind Analphabeten. Viele Eltern haben weder …
Neue Wege der Behandlung beim Kriegsenkel-Syndrom
Neue Wege der Behandlung beim Kriegsenkel-Syndrom
… oder unausgesprochen Vorwurf „Euch geht es ja viel besser“ nahezu negiert. Ergänzend können Tabuisierungen von bestimmten Gefühlen hinzu kommen. Durchgängig ist das Phänomen mangelnder emotionaler Unterstützung zu beobachten, einhergehend mit einer Überlagerung von permanenter Sorge seitens der Eltern. Der so von den zumeist die zwischen 1960 und 1975 …
Bild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubarBild: Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
Sterbehilfedebatte - Der Kreis der ethischen Überzeugungstäter ist überschaubar
… im Vorfeld einer möglichen Entscheidung im Bundestag davon überzeugen zu können, dass die Sterbehilfegegner mit ihren vielfach pathetisch vorgetragenen „Argumenten“ den Grundrechtsschutz auch der Schwersterkrankten und Sterbenden nicht nur untergraben und aushöhlen, sondern in der Gänze die als selbstverständlich erachtete Autonomie und Selbstbestimmung …
Sie lesen gerade: Mangelnder Grundrechtsschutz für Kinder