(openPR) Es war eigentlich zu vermuten. Nachdem die CDU/CSU aus Respekt vor den Kirchen „einstweilen“ davon Abstand genommen haben, nach der SPD ihren eigenen Entwurf zur Regelung der Patientenverfügung ins Parlament einzubringen, scheint nunmehr die Botschaft des Herrn Kauder eindeutig zu sein: er hält es für möglich, dass es kein Gesetz geben werde. Kauder philosophiert über die Frage, dass vielleicht die Politik erkennen müsse, dass bestimmte Lebenssituationen sich einer gesetzlichen Regelung verschließen (Quelle: Tagesspiegel – online v. 04.05.08).
Damit liegt Kauder im Übrigen ganz auf der Linie des Präsidenten der Bundesärztekammer, der in der Debatte stets betont hat, dass „letzte Fragen“ des Lebens (und freilich auch des Sterbens) nicht normierbar seien.
Verweigert also die CDU den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Lande den notwendigen Grundrechtsschutz? Anlass zu dieser kritischen Nachfrage besteht allemal, ist es doch unbestritten, dass der Staat vor seinen Rechtssetzungsaufgaben nicht kapitulieren kann, denn schließlich hat er seiner Verpflichtung zum Grundrechtsschutz nachzukommen. Die Gerichte sind auf Dauer wohl nicht nur überfordert, die Rechtsfragen im Wege des rechtsfortbildenden „Richterrechts“ zu entscheiden, sondern vor allem hierfür auch nicht (!) zuständig, mal ganz von den Differenzen zwischen dem Straf- und Zivilsenat beim BGH abgesehen.
Der Vorbehalt des Gesetzes weist einzig in die richtige Richtung und deshalb müssen die Fragen in einem rechtsförmigen Gesetzgebungsverfahren geregelt werden!
Sollte die CDU tatsächlich ihre Mitwirkung mit Blick auf die grundrechtliche Schutzverpflichtung des Staates nachhaltig verweigern, trägt diese ohne Frage in einem ganz entscheidenden Punkt zum Untergang einer Rechtskultur bei und überantwortet ein gesamtes Staatsvolk in die Hände eines „Schattengesetzgebers“. Die Integrität und die Tugendhaftigkeit der BÄK und Kirchen steht hier nicht in Frage, wohl aber ihr „Sendungsbewusstsein“, den Patienten bei den von ihm zu entscheidenden Fragen an seinem Lebensende „ethisch zwangsbeglücken zu wollen“.
Die Bundestagsabgeordneten sind aufgefordert, in dieser Frage fraktionsübergreifend sich dem Problem anzunehmen und ihre parlamentarischen Pflichten wahrnehmen. Einen Fraktionszwang (auch nicht einen solcher „faktischer Natur“) darf es nicht geben und es wird hier der Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die Abgeordneten sich ihrer Verantwortung und der Bedeutung des Vorbehalt des Gesetzes bewusst werden.
Sollten das Patientenverfügungsgesetz und die Bestrebungen hierzu „begraben“ werden, hat die Patientenautonomie nachhaltigen Schaden genommen.
Lutz Barth













