(openPR) Anlässlich der aktuellen Debatte wurde der Deutsche Internet Verband von verschiedenen Medien um eine Stellungnahme gebeten.
Hier ein Auszug des Textes, welcher vom Justiziar des Verbandes, RA Dr. Christian Rauda, erarbeitet wurde.
Den vollständigen Text finden Sie hier:
http://www.deutscher-internet-verband.de/news/sperrung-kinderpornographischer-seiten/
Sperrung kinderpornographischer Seiten: Position des Deutschen Internetverbandes
Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen liegt uns besonders am Herzen. Anbieter von Kinderpornographie müssen intensiv bekämpft werden. Wir begrüßen daher die Debatte sehr. Es darf allerdings bei allen Maßnahmen nicht aus den Augen verloren werden, dass die Problematik technisch und rechtlich sehr komplex ist. Die Politik sollte daher in noch stärkerem Maße betroffene Service Provider, Verbände sowie technische und juristische Experten in den Entscheidungsprozess einbeziehen.
Der Deutsche Internetverband erkennt an, dass sowohl der Jugendschutz als auch das Fernmeldegeheimnis und die Meinungsfreiheit wichtige Schutzgüter sind, die im Einzelfall sorgsam miteinander abgewogen werden müssen. Jeder Eingriff in die Bürgerrechte muss sich am Maßstab der Verhältnismäßigkeit messen lassen.
Der Deutsche Internet Verband fordert, dass Maßnahmen praktisch umsetzbar, technisch sicher und rechtlich einwandfrei sind.
Praktisch umsetzbar ist eine Lösung nur, wenn sie den faktischen Gegebenheiten Herr wird. Aufgrund der digitalen Form der Inhalte können diese binnen kurzer Zeit auf andere Internetseiten umgezogen werden. Um solche „Nomadeninhalte“ wirksam zu sperren, ist schnelles Handeln erforderlich. Schnelles Handeln schließt aber eine intensive Prüfung aus. Wer unter Zeitdruck Seiten sperren muss, ist anfällig für Fehler. Es besteht dann die Gefahr, dass auch Seiten gesperrt werden, bei denen die Sperrvoraussetzungen nicht vorliegen. (...)
Die Maßnahmen müssen technisch sicher sein. Es muss folglich garantiert sein, dass es keine einfachen technischen Umgehungsmöglichkeiten gibt. Anonymisierungsdienste oder die Eingabe der IP-Adresse anstatt der URL dürfen nicht dazu führen, dass entsprechende Seiten doch zugänglich sind. Zu bedenken ist ferner, dass nur ein winziger Teil der Kinderpornographie über das world wide web zugänglich gemacht wird. Der Löwenanteil wird über peer-to-peer-Netzwerke oder Handys getauscht. (...)
Rechtlich einwandfrei sind Maßnahmen nur, wenn sie mit dem Verfassungsrecht in Einklang stehen. Datenspeicherungen ohne konkreten Verdacht und andere Verstöße gegen das Fernmeldegeheimnis müssen vermieden werden. (...)
Kritisch sehen wir auch die Maßnahme, einen „roten Knopf“ einzuführen, dessen Aktivierung unverzüglich und ohne menschliche Prüfung zur Sperrung einer gewissen Seite führt. Die Gefahr des Missbrauchs ist hierbei immens. So könnte ein Unternehmen beispielsweise auf diesem Weg die Seite eines unliebsamen Konkurrenten sperren lassen, obwohl sich dort gar keine kinderpornographischen Inhalte befinden. (...)
Wenn man der Kinderpornographie Herr werden will, gibt es sicherlich wirksamere Maßnahmen als die Sperrung von Internetseiten, da nur ein sehr kleiner Teil der Kinderpornographie über das world wide web verbreitet wird. Viel effektiver ist es, den Sumpf der Anbieter auszurotten. Hierfür sind europäische und weltweite Maßnahmen erforderlich, um die internationalen Drahtzieher zur Verantwortung zu ziehen.(...)













