Rechtsanwalt Marco Rath
Friedrichstraße 103
40217 Düsseldorf
Tel: 0211/87580450
Fax: 0211/87580455
Steuernummer: 106/5285/2103
Finanzamt Düsseldorf-Altstadt
Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf,
Tel.: 0211/49502-0, Fax: 0211/49502-28
Es gelten folgende berufliche Regelungen:
Berufsordnung-BORA
Bundesrechtsanwaltsordnung-BRAO
Fachanwaltsordnung-FAO
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz-RVG
Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft-EURAG
Die vorgenannten Regelungen können sie hier einsehen: www.brak.de
Über das Unternehmen
Rechtsanwalt Rath studierte 1997-2002 Rechtswissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und absolvierte sein Referendariat im Landgerichtsbezirk Düsseldorf. Darüber hinaus besitzt er folgende Zusatzqualifikationen:
* Auditor für Zertifizierungen nach DIN ISO 9001
* 11/06 Tüv-Seminar “Führerschein und MPU”
* 06/08 RAK-Seminar “Rechtsanwaltsgebühren”
* 11/08 “Sachverständigeforum” der Ingenieurkammer Bau NRW
* 01/09 Weber und Partner-Vortragsreihe “Neueste Rechtsprechung im Arbeitsrecht”
* 03/09 DAV-Seminar “Wirtschaftsstraftaten”
* 09/09 IHK-Vortrag “Vertragsschluss im Internet”
* 03/10 Dozent “Vortrag Mietrecht”
* 07/10 Dozent “Vortrag Mietrecht”
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
Mietrecht
Die Beratung und gerichtliche Tätigkeit umfasst sowohl das Wohnungsmietrecht als auch das Gewerbemietrecht. Anlass von Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter sind hier regelmäßig Themen wie die rechtmäßige Mieterhöhung und die ordnungsgemäße Betriebskostenjahresabrechnung, die oftmals kostenintensive Investition des Mieters in “seine Wohnung”, etwaige Ansprüche bei Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeit. Zudem erstellt und überprüft Rechtsanwalt Rath ihren Mietvertrag und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Ferner steht er bei der Durchsetzung von Mietforderung, Vermieterpfandrecht, Kündigung oder bei einer Räumungsklage zur Seite.
Bau- und Immobilienrecht
Das private Baurecht behandelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen Bauherr und Unternehmer. Die Hauptstreitpunkte im Baurecht sind regelmäßig Mängel des erstellten Bauwerkes und der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt werden und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, so kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung selbst vorgenommen werden. Folgende Punkte sind regelmäßig streitig: wirksamer Bauvertrag, Mangelgewährleistung, Mangelbeseitigung, Verjährung, Garantie, Erstellung des bestellten Bauwerkes, Zahlung des Werklohnes.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht vertritt Rechtsanwalt Rath sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Anlass zur Kontaktaufnahme geben meist Abmahnung oder Kündigung. Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird. Da durch solche Verträge in den meisten Fällen eine Sperrfrist gegenüber der Arbeitsagentur ausgelöst wird, sollte vor der Unterzeichnung unbedingt eine rechtliche Beratung erfolgen. Weiter betreut Rechtsanwalt Rath alle Belange vom Beginn des Arbeitsverhältnisses (Entwurf und Überprüfung eines Arbeitsvertrags) bis zur Kündigung (ordentliche Kündigung, betriebsbedingte Kündigung und fristlose Kündigung). Ferner berät Rechtsanwalt Rath zu den darüber hinausgehenden nachvertraglichen Pflichten (etwa Wettbewerbsverbot). Kündigungsschutz, Versetzung, Abmahnung, Lohnanspruch, Urlaubsanspruch und Arbeitszeugnis gehören ebenfalls zu den bearbeiteten Rechtsgebieten. Schließlich werden im Arbeitsrecht der Schutz bestimmter Personengruppen (Schwerbehinderte, Schwangere und Auszubildende) sowie die Ausgestaltung von Zeugnis, Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag bearbeitet.
Vertragsrecht/ Schadensersatzrecht
In jedem geschäftlichen Kontakt, sei es zu Firmen, Dienstleistern oder Kunden, kann es zu Unstimmigkeiten und Auseinandersetzungen kommen. Um diese Unstimmigkeiten zu beseitigen und auszugleichen, erstellt und überprüft Rechtsanwalt Rath ihre Verträge. Im Rahmen von Schadensersatzforderungen berät er Sie unter anderem bei der Geltendmachung und Abwehr von Forderungen, oder bei Verletzung vertraglicher Haupt- oder Nebenpflichten. Rechtsanwalt Rath unterstützt Sie auch bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung.
Verfassungsrecht
Auch in einem Rechtsstaat ist es nicht ausgeschlossen, dass Behörden und Gerichte Fehler machen. Der Gesetzgeber hat deshalb die Möglichkeit geschaffen, dass Jedermann sich mit der Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht wenden kann, der geltend machen kann, selbst, unmittelbar und gegenwärtig durch einen Akt der öffentlichen Gewalt in einem Grundrecht verletzt zu sein, Artikel 93(1) Nr. 4a GG in Verbindung mit §§ 13 Nr. 8a, 93(1) BVerfGG. Rechtsanwalt Rath berät und vertritt Sie bei Verletzung in einem Grundrecht: Allgemeine Handlungsfreiheit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Gleichheit, Glaubensfreiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Ehe, Familie, Erziehung, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit (Bildung von Gewerkschaften, etc.), Briefgeheimnis, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Eigentum und Erbrecht, Asylrecht, Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren und rechtliches Gehör, und Verbot der Doppel- und Mehrfachbestrafung.