(openPR) Schadenersatz wegen Beratungspflichtverletzungen und Prospektfehlern macht die auf die Vertretung geschädigter Kapitalanleger spezialisierte Kanzlei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Büros in Heidelberg, Berlin, Leipzig, Hamburg und München für einen ihrer Mandanten geltend. Vor dem Landgericht Hamburg wurde Klage gegen die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (ApoBank) sowie die Gründungsgesellschafter des Fonds eingereicht. Die ApoBank hatte ihrem Kunden die Beteiligung an dem vom Emissionshaus MPC aufgelegten Fonds MS "Santa-B Schiffe" empfohlen.
Mehr zu MPC Offen Flotte MS Santa-B Schiffe: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-offen-flotte-santa-b-schiffe-schadenersatzansprueche-fuer-fondsanleger-drohen-zu-verjaehren.html
Auf die im Emissionsprospekt genannten und die darüber hinaus vorhandenen Risiken der Fondsbeteiligung wurde in der Beratung ebenso wenig hingewiesen, wie auf nach Ansicht von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht fehlerhafte Angaben im Prospekt sowie die an die ApoBank für die erfolgreiche Vermittlung der Beteiligung den der MS "Santa-B Schiffe" GmbH & Co. KG fließende Provision.
Für eine fehlerhafte Anlageberatung wäre nicht nur die ApoBank schadenersatzpflichtig, sondern nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die drei Gründungsgesellschafter des Fonds, die TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds KG, die MPC Capital Investments GmbH sowie die Reederei Claus-Peter Offen KG. Die Gründungsgesellschafter müssten darüberhinaus für etwaige Prospektfehler Schadenersatz leisten.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht hat bereits für zahlreiche Mandanten Schadenersatz wegen Falschberatung im Zusammenhang mit Schiffsfondsbeteiligungen erstritten.
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