(openPR) „Der in Bayern mühsam errungene Nichtraucherschutz darf auf keinen Fall aufgeweicht wer¬den“, sagte Dr. H. Hellmut Koch, Präsident der Bayeri¬schen Landesärztekammer (BLÄK).
Je näher der Termin der Gerichtsentscheidung rücke, umso lauter würden die Rufe einiger potenten Lobbygruppen nach Ausnahmen, Sonderfällen und Extras. „Klar muss sein, dass es hier um Nichtraucherschutz geht und nicht um die Begehrlichkeiten und Einkommens¬chancen von Wirten von Einraumkneipen, Discos oder Festzelten“, sagte Koch in München bei ei¬nem Gespräch mit Mitgliedern des Ausschusses für Sozial-, Gesundheits- und Famili¬enpolitik des Bayerischen Landtags. Der Gesundheitsschutz habe absoluten Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen, so Koch.“ (Quelle: Bayerische Landesärztekammer, Pressemitteilung v. 26.06.08).
Das Engagement des Präsidenten in allen Ehren gehalten, aber hier geht es nicht nur um „Rufe einiger potenten Lobbygruppen“ und damit um „Begehrlichkeiten“. Bei dem Präsidenten der BLÄK scheint in Vergessenheit geraten zu sein, dass immerhin einige Verfassungsgerichte der Länder Zweifel an der Verfassungsgemäßheit der Nichtraucher-Schutzgesetze angemeldet haben. Dass die Richter zu irgendeiner „potenten Lobbygruppe“ zählen, ist diesseits nicht bekannt – im Übrigen aber auch völlig ohne Belang. Sie judizieren über geltendes Verfassungsrecht und es bleibt nach alledem abzuwarten, wie sich das BVerfG in dieser Frage positioniert.
Lutz Barth












