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Lutz Barth vom IQB rügt medizinethischen Paternalismus der BÄK

14.05.2010 • 08:02 Uhr • Politik, Recht & Gesellschaft
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Das kritische Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Gerontopsychiatrierecht - Lutz Barth
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(openPR) Die Eröffnungsrede des Präsidenten der BÄK zum 113. Deutschen Ärztetag hat es wahrlich in sich: Die unsägliche Mission namhafter Ärztefunktionäre, die zwischenzeitlich mehr klerikale Züge denn eine von der Ratio getragene Qualität angenommen hat, mündet unverhohlen in einen medizinethischen Paternalismus, der seinesgleichen sucht und es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis sich die „Gefolgsleute“ dem neuerlichen Statement des Präsidenten anschließen. Der Weg in die verklärte Selbstherrlichkeit ist beschritten und im Rekurs auf den berühmten Arzt Hufeland – und freilich der Reanimierung des hippokratischen Geistes – schickt sich nunmehr die Fraktion der Lebensschützer an, ihren wohlmeinenden Beitrag zur Absicherung der Würde auch des schwersterkrankten Patienten zu leisten. Pseudowissenschaftliche Phrasen werden mehr oder minder gedroschen und kunstvoll in Szene gesetzt, so dass man/frau gelegentlich den Eindruck gewinnen könnte, dass das eine oder andere Verfahren zur „Seligsprechung“ namhafter Medizinethiker oder eben auch Ärztefunktionäre eingeleitet werden soll, zeichnen diese sich doch durch einen Habitus aus, der ganz bewusst an Hippokrates erinnern soll, um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, dass der Arzt stets nur das „Gute“ will.



Nur wird hierbei verkannt, dass immerhin ein Drittel der verfassten Ärzteschaft sich für eine Liberalisierung der Sterbehilfe ausspricht und da muss es schon verwundern, dass die Funktionäre keine Veranlassung sehen, deutlich zwischen ihrer privaten Meinung und einem scheinbar berufsethischen Konsens zu differenzieren, der eben nicht vorliegt!

Blogger haben sich bereits aufgemacht, ganz artig unter der Überschrift Deutscher Ärztetag: Klare Absage an aktive Euthanasie die Botschaft von dem guten Arzt in die Öffentlichkeit hineinzutragen und natürlich werden weitere Botschaften von namhaften Patientenschutzorganisationen, führenden Medizinethikern und sicherlich einigen (Hobby)Philosophen folgen, die die Rede des Präsidenten lobend werten, um so auch dem Gespenst von der vermeintlich herrschenden Lehre neue Nahrung geben zu können.

Vielleicht wird sich auch der Vizepräsident der BÄK in seinem Vortrag über die Patientenrechte in einem kleinen Exkurs der Problematik der Liberalisierung insbesondere der ärztlichen Suizidbeihilfe widmen, ist es doch gerade Montgomery, der um deutliche Worte nicht verlegen ist, wenn es darum geht, ein längst verstaubtes Arztethos zu bewahren.

Was ist also gefordert?

Da mehr als zweifelhaft ist, dass tatsächlich ein Dialog gewünscht ist und die Debatte um die Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe in die „Mitte der Gesellschaft“ geholt wird, sind nunmehr die Landesärztekammern mehr denn je gefordert. Ihnen obliegt die hohe Last, den arztethischen Widerstand der BÄK im Zaume zu halten, wollen die Kammern sich nicht selbst den Vorwurf aussetzen, fundamentale Rechtsprinzipien zu „Grabe zu tragen“. Die mögliche Alternative dazu wäre sicherlich die denkbar unglücklichste: ein Einschreiten der staatlichen Aufsichtsbehörden, denen es daran gelegen ist, dass in erster Linie die Kammern als öffentlich-rechtliche Körperschaften die Grundrechtsbelange ihrer verfassten Mitglieder nicht über Gebühr strapazieren.

Denn eines ist doch wohl (hoffentlich) völlig klar: Die Liberalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe bei Schwersterkrankten scheitert derzeit an einem arztethischen Bollwerk, das nach wie vor zementiert werden soll. Es bedarf keiner großen „internen Debatte“, um daran zu erinnern, dass die Gewissensentscheidung des Arztes frei ist und dass gute Gründe dafür streiten, dass manche Patienten einfach ihrem individuellen Leid durch einen Suizid entfliehen wollen.

Fragen wir doch mal ungeniert bei Michael de Ridder oder besser bei seinen Patienten nach, was diese wohl einem Herrn Hoppe entgegnen würden?

Es ist zu hoffen, dass nunmehr eine breite Diskussion jenseits eines „Dr. Tods“ entfacht wird und sich im Übrigen auch diejenigen Medizinethiker in Erinnerung bringen, die seit Jahren für eine Liberalisierung eintreten. Es ist ein Armutszeugnis der Wissenschaftsdisziplin Medizinethik, wenn führende Medizinethiker noch nicht einmal mehr die Notwenigkeit sehen, in ihren Beiträgen – die nicht selten mehr die Qualität von Botschaften denn eines wissenschaftlichen Beitrags besitzen – ggf. auf abweichende Positionen ihrer Kollegen einzugehen.

Zuweilen würde ich mir persönlich auch ein stückweit mehr Engagement so mancher Verfassungsrechtler wünschen, an deren wissenschaftliche Reputation kein Zweifel besteht und diese jedenfalls den Versuch unternehmen sollten, speziell die BÄK von ihrem Irrweg abzuhalten.

Das ärztliche Standesrecht wird nicht durch einige wenige Ärztefunktionäre geschrieben, die uns fortwährend mit ihren Botschaften überziehen, zumal gerade das für alle gültige Gesetz diesem Sendungsauftrag deutliche Grenzen zieht!

Das „Recht“ und noch weniger das Verfassungsrecht werden einen medizinethischen Paternalismus als eine immanente Schranke akzeptieren, bei der dann das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und das Recht der freien Gewissensentscheidung der Ärzteschaft zugunsten eines Bildes vom „guten Arzt“ geopfert wird.

Ein Ausweg aus diesem Dilemma könnte darin bestehen, dass sich die BÄK bei ihren gesinnungsethischen Offenbarungen diszipliniert und das Arztethos hiervon freihält!

Die politisch Verantwortlichen – so freilich auch die Liberalen – sollten sich nicht von den fragwürdigen Botschaften irritieren lassen und dafür Sorge tragen, dass das Selbstbestimmungsrecht in der Frage eines freiverantwortlichen Suizids nicht zur bloßen Makulatur wird, zumal jedem seriösen Diskutanten klar ist, dass das Selbstbestimmungsrecht nicht zur Fremdbestimmung über den einzelnen Arzt führt.

Klar muss aber auch sein, dass es völlig inakzeptabel ist, dass Ärztefunktionäre meinen, eine ethische Fremdbestimmung über ihre verfassten Mitglieder ausüben zu können.

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