… Welt, „nur noch als Werben um Mitglieder oder Unterstützer solcher Vereinigungen bestraft werden, heißt es in dem Beschluss. Damit sinkt das maximale Strafmaß von zehn auf fünf Jahre. Das gelte unabhängig davon, wie menschenverachtend die Werbung sei. (…)Die neue Rechtsprechung sei "zwingende Folge" von Änderungen der Strafvorschriften 2002 und 2003, erklärte der BGH. Ziel dieser Änderungen sei es mit Blick auf die Meinungsfreiheit gewesen, …“.
Hm… „…unabhängig, wie menschenverachtend die Werbung sei…“:
Das machen sich auch Politiker zu Nutze, …
… mögliche Anpassung des Schutzbereichs von Marken, die nach Artikel 28 der neuen Unionsmarkenverordnung möglich sein wird. Artikel 28 Abs. 8 enthält eine wichtige sechsmonatige Ausschlussfrist für die Anpassung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen an die Erfordernisse der EuGH-Rechtsprechung (Stichwort: "IP-Translator"):
"... Inhaber von vor dem 22. Juni 2012 angemeldeten Unionsmarken, die in Bezug auf die gesamte Überschrift einer Nizza-Klasse eingetragen sind, dürfen erklären, dass es am Anmeldetag ihre Absicht war, Schutz in Bezug auf Waren …
… in der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Nach eigenen Angaben hat die Kanzlei die Europäische Kommission heute entsprechend aufgefordert.
„Ein Vertragsverletzungsverfahren könnte mit zwei denkbaren Begründungen abgelehnt werden: Entweder die Europäische Kommission ändert ihre ursprüngliche Einschätzung zu Art. 124 AEUV oder sie disqualifiziert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als für sie nicht verbindlich.“ so Braun.
In beiden Fällen würde das Vertrauen in die Europäischen Rechtsordnungen nicht gefördert.
… hat der Bundesgerichtshof bereits im Mai 2014 eröffnet (Az.: IV ZR 76/11). Betroffen von diesem Urteil waren in erster Linie Verträge, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden.
Allerdings erweiterte der BGH seine Rechtsprechung auch auf Policen, die nach dem Antragsmodell geschlossen wurden. Auch hier ist der Widerruf möglich, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung durch den Versicherer vorliegt.
Der Widerspruch einer Lebensversicherung ist für den Versicherungsnehmer deutlich lukrativer als die Kündigung der …
… hat der Bundesgerichtshof bereits im Mai 2014 eröffnet (Az.: IV ZR 76/11). Betroffen von diesem Urteil waren in erster Linie Verträge, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden.
Allerdings erweiterte der BGH seine Rechtsprechung auch auf Policen, die nach dem Antragsmodell geschlossen wurden. Auch hier ist der Widerruf möglich, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung durch den Versicherer vorliegt.
Der Widerspruch einer Lebensversicherung ist für den Versicherungsnehmer deutlich lukrativer als die Kündigung der …
… die Verbesserung des Mieterschutzes bei Eigenbedarfskündigungen in Berlin ausdrücklich", sagt der 1. Vorsitzende des AMV, RA Uwe Piper. "Die Entscheidung ist dogmatisch richtig und überzeugend begründet. Sie steht im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH - VIII ARZ 2/00, Rechtsentscheid vom 15.11.2000). Das durch die zeitliche Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten verfolgte sozialpolitische Ziel, die Versorgung der Berliner Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zu gewährleisten, …
… 20.000,00 Euro als Vergleichssumme an Schmerzensgeld sowie 20.000,00 Euro für weitere Kosten gezahlt worden sind. Zudem wird es dazu führen, dass Krebspatientinnen besser und vollständig aufgeklärt werden. Für eine Chemotherapie mit Taxotere gibt es regelmäßig eine bessere Alternative, ohne das Risiko von dauerhaftem Haarverlust. Ohne den Einsatz und die intensive Recherchearbeit des hier tätigen Rechtsanwaltes wäre es nicht zu diesem Wandel in der Rechtsprechung gekommen.
Das Urteil vom 21.03.2016 ist unter dem Gz. 5 U 46/14 beim OLG Köln einzusehen.
… Diese dürfte in den meisten Fällen noch möglich sein, da noch keine Entdeckung im Sinne des Steuerstrafrechts vorliegt. Die Voraussetzungen und Anforderungen für eine solche Selbstanzeige sind inzwischen jedoch schärfer geworden.
Steuerverkürzung in großem Ausmaß
Auch die Rechtsprechung im Steuerstrafrecht scheint sich zu verschärfen. Kürzlich entschied der Bundesgerichtshof, dass bereits bei einer Steuerhinterziehung in Höhe von 50.000 Euro eine Tat von „großem Ausma? gegeben sei und dabei nicht zwischen dem bloßen Gefährdungsschaden und dem …
… Fondsanteilen informieren müssen (XI ZR 542/14).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit dem aktuellen Entschluss hat der Bundesgerichtshof seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung fortgesetzt. Schon vor einigen Jahren hatte der BGH grundsätzlich entschieden, dass die vermittelnden Banken ihre Kunden über ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/kick-back.html), aufklären müssen, damit sie den möglichen …
… „Abgrenzungsvereinbarungen“ sind in der markenrechtlichen Praxis Routinevereinbarungen, in der markenrechtlichen Literatur werden sie allerdings nur wenig kommentiert. Bei der Abfassung von Abgrenzungsvereinbarungen müssen gesetzliche Vorgaben ebenso berücksichtigt werden wie neuere markenrechtliche Rechtsprechung, außerdem kartellrechtliche sowie internationale Bezüge. Wie so oft steckt der Teufel auch hier im Detail. Fatal (und gefährlich!) wäre es, hier unreflektiert irgendwelche Vertragsmuster zu verwenden, ohne deren rechtliche Tragfähigkeit …
… Geschäfts hatte in allen Instanzen Erfolg, da es auf die Beweggründe für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht ankomme, wie der BGH abschließend feststellte.
Auch wenn es in dem aktuellen Urteil um den Widerruf eines Kaufvertrags ging, lässt sich die Rechtsprechung des BGH auch auf den Widerruf von Verbraucherdarlehen übertragen. Um einen Widerruf abzuwehren, argumentieren Banken und Sparkassen häufig, dass die Verbraucher ihr Widerrufsrecht treuwidrig ausgeübt hätten, da es ihnen nicht um eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, sondern um günstigere …
… soll geklärt werden, inwiefern die Bereitstellung eines offenen W-LANs ein Anbieten eines Dienstes im Sinne der E-Commerce-Richtlinie darstellt und ob die Haftungsprivilegierung des § 8 TMG sowohl Schadensersatz- als auch Unterlassungsansprüche umfasst. Letzter sind nämlich von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof bislang nicht umfasst.
Bis zur endgültigen Klärung dieser Frage Anschlussinhaber, die ihr Netzwerk unentgeltlich zur Verfügung stellen nach wie vor ein enorm hohes Risiko ein. Um so gespannter darf man daher auf die Entscheidung des …
… sich die Bank nicht auf die Schutzwirkung der Musterbelehrung berufen. Auch Argumente der Banken, dass das Widerrufsrecht des Verbrauchers bereits verwirkt oder treuwidrig ausgeübt worden sei, haben unterschiedliche Gerichte inzwischen eindeutig zurückgewiesen. Durch diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung ist der Widerruf in vielen Fällen möglich. Um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf vorliegen, können sich die Anleger an einen im Bankrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
Allerdings sollte mit dem Widerruf nicht mehr lange …
… Immobilienfonds durch eine Bank vermittelt worden sein, so war diese zudem verpflichtet, dem Anleger etwaig für die Vermittlung als sogenannte Kick-back-Zahlungen vereinnahmte Provisionen offenzulegen. Sollte die Bank dies versäumt haben, können auch auf Grundlage der sogenannten Kick-back-Rechtsprechung gestützte Schadensersatzansprüche in Betracht kommen, die ebenfalls auf eine Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs gerichtet sind.
Unter Umständen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und –durchsetzung.
Die patentrechtliche Rechtsprechung ist in Bewegung. Unterschiedliche Gerichte und Instanzen entwickeln sie fort, und nicht immer lässt sich eine einheitliche Linie erkennen. Die Fachtagung „Münchener Tage der Patentrechtsprechung“ am 30. Juni und 1. Juli 2016 in München verfolgt eine doppelte Zielrichtung: Praktiker sollen die Möglichkeit bekommen, sich in komprimierter Form einen Überblick über die neuesten Entwicklungen in der patentrechtlichen Rechtsprechung zu verschaffen und die Auswirkungen in der Praxis gemeinsam zu diskutieren. Daneben dient …
… wirtschaftliche Bedeutung für die chemische und pharmazeutische Industrie.
Die Thematik der Ergänzenden Schutzzertifikate ist komplex. Patentinhaber, die ihre Wirkung nutzen möchten, müssen mit der Gesetzeslage, vor allem aber mit der Genehmigungspraxis der Ämter und der jüngeren Rechtsprechung zu diesem Thema vertraut sein. Insbesondere der Europäische Gerichtshof hat in neuerer Zeit mit mehreren Entscheidungen für Aufmerksamkeit gesorgt. Dabei hat er zwar einerseits Zweifelsfragen geklärt, andere dagegen hat er neu aufgeworfen. In den Unternehmen, …
Flüchtlinge können im Prinzip das Scheidungsrecht frei wählen
Düsseldorf, 10. März 2016 // Die Flüchtlingssituation stellt auch die Rechtsprechung vor neue Aufgaben. Scheidungen von ausländischen Ehepaaren sind immer eine Herausforderung. Die Entscheidungsfreiheit der Eheleute bei der Rechtswahl ist oberstes Gebot.
Will ein Flüchtlingspaar sich scheiden lassen, muss es die Frage nach der Rechtswahl beantworten. Welches Recht soll bei der Scheidung Anwendung finden? Die Rom-III-Verordnung Nr. 1259-2010 stärkt die Entscheidungsfreiheit der ausländischen …
… seine Planungen einbeziehen. Zumal die Rechnungen anderer Unternehmen noch zu rund 70 Prozent beglichen worden seien. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Mit der Nichtzulassungsbeschwerde scheiterte der Geschäftsführer beim BFH.
Der Bundesfinanzhof bestätigte seine ständige Rechtsprechung. Demnach kann sich ein gesetzlicher Vertreter einer Gesellschaft bereits vor Fälligkeit der Steuern der Verletzung seiner Pflicht zur Bereithaltung von Mitteln schuldig machen. Von ihm könne eine vorausschauende Planung verlangt werden. Dies gelte besonders …
… später einmal passieren könnte, das man vermeiden will;
• zu prüfen, welche Handlungsoptionen es gibt. Gibt es dabei ggf. gesetzliche Vorgaben, die unumgänglich sind?
• die Klauseln sorgfältig und im Einklang mit dem AGB-Recht und der aktuellen Rechtsprechung zu formulieren.
Gerne unterstützen wir Sie dabei mit unserem Knowhow und unserer Expertise aus dem Veranstaltungsgeschäft und als Rechtsanwälte.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)
… neusten Entwicklungen und Änderungen im Arbeitsrecht beleuchten.
Die Teilnehmer des Seminars erhalten praxisrelevante Informationen, um schwere und finanziell belastende Fehler bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu vermeiden. Unter Berücksichtigung aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung werden sie mit Überlegungen vertraut gemacht, die vor Beendigung eines Arbeitsverhältnisses angestellt werden müssen. Mit Hilfe prägnanter Praxisbeispiele vermittelt Herr Rechtsanwalt Uwe Claus anschauliche Lösungsvorschläge. Das Seminar dient nicht …
… kündigt dies auch noch an, berechtigt das den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht/kuendigung-arbeitsrecht.html). Das Arbeitsrecht sieht vor, dass der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund aussprechen kann.
Nach Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Hamm kann ein wichtiger Grund vorliegen, wenn der Arbeitnehmer eine zukünftige Erkrankung ankündigt ohne zu diesem Zeitpunkt erkrankt zu sein. Eine solche Ankündigung des Arbeitnehmers für den Fall, dass …
… es auf eine Pflichtverletzung des Vermieters an, noch auf eine Aufforderung durch den Mieter zur Beseitigung. Daher war den Mietern 20 % Mietminderung für die Beschädigung von 9 Platten für die gesamte Mietzeit zu gewähren, da der Plattenbruch von Mietbeginn an vorhanden war.
Da die Revision nicht zugelassen wurde, ist mit der Bestandskraft dieser Rechtsprechung des Landgerichts zu rechnen. Dies hat zur Folge, dass alle Mieter von Asbestwohnung potentiell einen Schadenersatzanspruch gegen den Vermieter auf Rückgewähr der überzahlten Miete haben!
… aus dem Unternehmen ausscheidet.
Den Parteien eines Arbeitsverhältnisses wird daher empfohlen, Fortbildungsverträge mit entsprechenden Rückzahlungsklauseln überprüfen zu lassen. „Zu dieser komplexen Thematik ist bereits eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen ergangen. Ob und in welchem Umfang die Rechtsprechung auf Ihren Fall Anwendung findet, prüfen wir gern für Sie. Auf diese Weise können Stolperfallen in Verträgen und daraus entstehende Folgeprobleme vermieden werden.“, so Rechtsanwältin Rita Dix. „Wir bieten sowohl Arbeitnehmern als auch …
… Arbeitnehmer während des Surfens im Internet zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringt und dadurch seine Arbeitspflicht verletzt.
Entbehrlichkeit einer Abmahnung
Bei einer exzessiven privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz kann der Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des BAG grundsätzlich nicht darauf vertrauen, der Arbeitgeber werde dies tolerieren. Nutzt der Arbeitnehmer das Netz in einem erheblichen zeitlichen Umfang, ist für ihn die Pflichtwidrigkeit seines Verhaltens erkennbar und er muss damit …
… ein Unfallereignis in einem inneren oder sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit eines Angestellten gestanden hat und vom Tagungsprogramm mit umfasst war. Ansonsten besteht, wie im Falle des Skifahrens, kein Versicherungsschutz.
Aus den vorgenannten Kriterien der Rechtsprechung, so der DFK, müsse sich aber im Umkehrschluss ergeben, dass sportliche Betätigungen dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen können, wenn sie – beispielsweise bei einem „Überlebenstraining“ für Manager – konkret zum Tagungsinhalt und …
… Bundesrepublik mithilfe sogenannter buffer weiterverschoben wurden. Anschließend fand eine Weiterleitung ins europäische Ausland statt.
Der BGH befasste sich nun abermals mit dem Vorsteuerabzug – dieses Mal in Bezug auf das Umsatzsteuerkarussell. Dabei bestätigte das Gericht die bisherige Rechtsprechung. Für die Durchführung eines Vorsteuerabzugs müssen die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG vorliegen. Maßgeblich dafür sei der Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung oder der sonstigen Leistung. Hingegen sei die Abgabe der Steueranmeldung …
… hafte, wenn er persönlich aktiv an den Wettbewerbsverstößen beteiligt war oder diese hätte verhindern müssen. Allein seine Organstellung und die allgemeine Verantwortlichkeit für den Geschäftsbetrieb begründen seine Haftung nicht.
In die Rechtsprechung des BGH fügt sich auch das Urteil des OLG Düsseldorf ein. Die Klägerin warf einem Unternehmen und seinem Geschäftsführer Markenrechtsverletzungen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html)ab. Das beklagte Unternehmen hatte Produkte der Klägerin …
… erwähnt. Trotz des Risikos des Totalverlusts für die Anleger wurden Beteiligungen an Schiffsfonds auch als geeignete Altersvorsorge beworben. Eine derartige fehlerhafte Anlageberatung kann Ansprüche auf Schadensersatz begründen.
Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Anleger können an Hand dieser sog. Kick-Backs das Provisionsinteresse der Banken ablesen, ehe sie sich für eine Beteiligung entscheiden. Wurden die Kick-Backs verschwiegen, kann das …
… das Totalverlustrisiko aufgeklärt habe, verdeutlicht nach Ansicht von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich die insgesamt eher anlegerfreundliche Rechtsprechung. „Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christian Luber, der das Urteil für CLLB Rechtsanwälte erstritten hat. „Dies …
… Totalverlust-Risiko für die Anleger. Obwohl eine Geldanlage mit Totalverlustrisiko spekulativ ist, wurden Beteiligungen an Schiffsfonds erfahrungsgemäß häufig auch als sichere Altersvorsorge empfohlen. Eine derartige Falschberatung kann Ansprüche auf Schadensersatz begründen.
Diese sind auch entstanden, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html
… bestimmten Fällen auch gestellt werden. Dies sei etwa im Bereich von Zeitungen oder Zeitschriften möglich, ließe sich aber nicht auf Internetseiten oder Apps übertragen. Bei rein beschreibenden Domainnamen bzw. App-Bezeichnungen ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Titelschutz nun eine Verkehrsdurchsetzung von mindestens 50 Prozent erforderlich.
Im Markenrecht kompetente Rechtsanwälte können bei der Anmeldung einer Marke, der Durchsetzung des Markenschutzes bzw. der Abwehr von Forderungen bei Markenrechtsverletzungen beraten.
…
… unzureichend oder gar nicht dargestellt. Eine derartige Falschberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen, die die Bank für die Vermittlung erhält, aufgeklärt werden müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden, damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html
… Höhe der gesetzlich festgelegten Preise für Taxi-Fahrten dürften weder nach unten oder nach oben korrigiert werden. Auch das Oberlandesgericht Köln hatte die Gewährung dieser Rabatte bereits untersagt. Andere Gerichte haben wiederum genau anders entschieden.
Die uneinheitliche Rechtsprechung zeigt, dass die Werbung mit Rabattaktionen ein schmaler Grat für Unternehmen und Dienstleister sein kann. Denn auch wenn sich Verbraucher über Preisnachlässe und Rabattaktionen freuen, hat der Gesetzgeber enge Grenzen für derartige Aktionen gesteckt. Hintergrund …
… Sicherheitsbedürfnis der Bewohner, durch eine abgeschlossene Haustür vor Einbruch und Diebstahl besser geschützt zu sein. Begründet wurde die Unzulässigkeit mit dem Brandschutz, da im Fall eines Feuers verschlossene Haustüren zu einer lebensgefährlichen Falle werden können.
Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich und eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wie das Verschließen von Haustüren geregelt sein darf, gibt es nicht. Das Landgericht Köln (AZ: 1 S 2011/12) entschied zum Beispiel, dass Mieter einer Erdgeschosswohnung zum Abschließen der …
… Empfehlung einer unternehmerischen Beteiligung mit Totalverlustrisiko und mit dem Risiko der Nachschusspflicht bezüglich erhaltener Ausschüttungen nicht auf die persönlichen Verhältnisse der Anlegerin zugeschnitten“ war.
Das Landgericht Berlin nahm dabei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Bezug, wonach bei der vom Anlageberater geschuldeten anlegergerechten Beratung die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Anlegers berücksichtigt und das Anlageziel, die Risikobereitschaft und der Wissensstand vorab abgeklärt werden …
… wirtschaftlichen Risiko. Im schlimmsten Fall kann das mit dem Totalverlust der Einlage enden. Dennoch wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig nur unzureichend oder gar nicht dargestellt. Das kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen nicht offen gelegt hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet auch das Verschweigen dieser sog. Kick-Backs den Anspruch auf Schadensersatz.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/atlantic.html
Im nachstehenden Kommentar äußert sich Dr. jur. Andreas Sautter, Rechtsanwalt in Stuttgart (http://www.schiefer-schmid.de), über die aktuelle Filesharing-Rechtsprechung.
Der BGH hat mit seinen drei Urteilen vom 11.06.2015 (I ZR 19/14-Tauschbörse I, I ZR 21/14-Tauschbörse II, I ZR 75/14-Tauschbörse III) die Filesharing-Rechtsprechung weiter fortgeführt. Die Urteilsverkündungen sind für die Nutzer von Tauschbörsen wie aMule, BitComet, Gnutella2 oder Shareaza denkbar schlecht ausgefallen. Gleich alle drei Urteile kommen Abmahnern zugute – und machen …
… dann, wenn eine Gesellschaft mit einer Unternehmensbezeichnung oder in ihrem allgemeinen Werbe- und Internetauftritt ein fremdes Zeichenrecht verletzt davon auszugehen ist, dass dies auf einem Verhalten beruht, das dem Geschäftsführer anzulasten ist.
Zwar sei nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) eine persönliche Haftung des Geschäftsführers für deliktische Handlungen der von ihm vertretenen Gesellschaft nur dann gegeben, wenn er daran entweder durch positives Tun beteiligt war oder wenn er sie aufgrund einer nach allgemeinen …
… werden. Dem stehe auch die hilfsweise Kündigung nicht entgegen.
Für Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 einen Lebensversicherung oder Rentenversicherung nach dem Policenmodell abgeschlossen haben, bestehen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH gute Chancen einen Widerspruch durchzusetzen und die Versicherung rückabzuwickeln. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich Verbraucher an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html
… nicht allein dadurch begründet.
Es müssen also weiterer Umstände hinzukommen, wie das „sich zu Eigen machen“ der verlinkten Informationen. Wer sich nämlich fremde Informationen zu Eigen macht, auf die er mit Hilfe eines Hyperlinks verweist, haftet dafür nach der Rechtsprechung des BGH so, wie für eigene Informationen. Es gilt dann also nichts anderes, als wenn man selbst die rechtswidrigen Inhalte hochgeladen hätte.
Wer seinen Internetauftritt durch einen Link mit wettbewerbswidrigen Inhalten auf den Internetseiten eines Dritten verknüpft, kann …
… den Beratungsgesprächen nicht immer im ausreichenden Maß dargestellt oder sogar ganz verschwiegen. Eine derartige fehlerhafte Anlageberatung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Ebenso hätten die vermittelnden Banken auf ihre Rückvergütungen hinweisen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden, damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Bank zu kennen, ehe er sich für oder gegen eine Beteiligung entscheidet.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html
… anders aussieht, belegen etliche Insolvenzen von Schiffsfonds. Eine unzureichende Aufklärung über die Risiken kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.
Ebenso hätten die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen offen legen müssen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen diese sog. Kick-Backs nicht verschwiegen werden, damit sich der Anleger ein Bild vom Provisionsinteresse der Bank machen kann. Auch hier können Schadensersatzansprüche entstanden sein.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html
… umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist diese Aufklärung in vielen Fällen gar nicht oder nur unzureichend erfolgt, so dass Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.
Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog. Kick-Backs zwingend offen gelegt werden, damit der Anleger das Provisionsinteresse der Bank erkennen kann.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/lloyd-fonds-ag.html
… aber keine Alternative, da der Rückkaufswert in der Regel enttäuschend und ein Verlustgeschäft für den Versicherten ist. Eine lukrativere Alternative kann der Widerspruch bzw. die Rückabwicklung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung sein.
Der Widerspruch ist nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Das hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nie in Gang gesetzt wurde und dadurch auch heute noch Altverträge widerrufen werden können. …
Anleger offener Immobilienfonds, die inzwischen abgewickelt werden, können nach wie vor Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Die Chancen sind durch die Rechtsprechung des BGH gestiegen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Durch den Ausbrauch der Finanzkrise 2008 erlebten besonders auch die Anleger offener Immobilienfonds (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/immobilienfonds.html), dass das viel gerühmte Betongold keineswegs eine …
… diese auf den Internetseiten ganz oder teilweise gelöscht wurden.
Eine Haftung von Google erscheint also nur legitim. Bedenkt man, dass das Manko in einem solchen Fall offensichtlich bei der Suchmaschine selbst liegt.
Als Grundlage ihrer Entscheidung zogen die Richter die Rechtsprechung des BGH, sowie das Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofes, zu den Prüfpflichten von Host-Providern, heran. Allerdings geht das Gericht in Hamburg nicht so weit wie die Richter des EuGH, welche sogar eine Verantwortlichkeit für rechtmäßige Inhalte annehmen. Das …
… Anlageberatung hätten sie aber auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen allerdings gar nicht oder nur unzureichend dargestellt. Ebenso hätten die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, offen legen müssen.
Wurden die Kick-Backs oder die Risiken verschwiegen, kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/koenig-cie-schiffsfonds.html
… Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 27.05.2015 (Az. IV C1-S-2210/15/10001:2 und IV C1-S- 2252/10/10006:7) nach dem die Rückerstattung von Kreditbearbeitungsgebühren kapitalertragssteuer- pflichtig sei.
In diesem Erlass stuft die Finanzverwaltung in Folge einer geänderten Rechtsprechung des BGH zu Bear- beitungsentgelten bei Verbraucherkrediten die zurückzuerstattenden Bearbeitungsentgelte als Kapitaler- trag ein und unterwirft sie in voller Höhe der Kapitalertragssteuerpflicht. Hierbei verweist die Finanzverwal- tung auf ein Urteil des …
… unternehmerische Beteiligungen und stehen damit auch im Risiko. Am schwersten wiegt dabei das Risiko des Totalverlusts. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig nur unzureichend oder gar nicht erläutert.
Ebenso hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen, sog. Kick-Backs, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offen legen müssen. Wurden die Risiken oder Kick-Backs verschwiegen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz rechtfertigen.
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/schiffsfonds.html