Anwaltskanzlei Leistikow
RA Sven Leistikow
Schaperstraße 14,
10719 Berlin,
Germany
Über das Unternehmen
Die Anwaltskanzlei Leistikow ist im In- und Ausland tätig. Die Korrespondenz erfolgt in deutsch oder englisch und wird nach der kanzleiinternen 48-Stundenregel abgearbeitet.
Unter dem Vorsitz der Präsidentin Malu Dreyer hat der Bundesrat am 16. Dezember 2016 einen Verordnungsentwurf zur Entsorgung von Styropor beschlossen.
Stimmt die Bundesregierung dem Verordnungsantrag zu, darf der als "besonders besorgniserregend" eingestufte Inhalts-Stoff HBCD bis zum Oktober 2017 ohne angemessene Sondermüllauflagen entsorgt werden.
Auf der homepage www.bundesrat.de ist zu lesen:
Zitat:
Er (der Bundesrat) reagiert damit auf die derzeit bestehenden akuten Probleme bei der Verbrennung von alten Dämmplatten: Seit Oktober gilt…
Folge: Bundesweite Verschärfung der Aufklärungspflicht für Vermieter
Das Amtsgericht Schöneberg hat mit seiner Entscheidung vom 07.07.2016 zum Aktenzeichen 105 C 2/16 ein Urteil zu Gunsten eines Mieters getroffen, der Asbestmaterial in seiner Wohnung vorfand.
Der klagende Mieter hatte seinen Nachbarn im selben Wohnhaus bei Renovierungsarbeiten geholfen und später auch seine Wohnung renoviert. Dabei kam er ungeschützt mit brüchigem, asbesthaltigem Baumaterial in Berührung und wurde der Exposition von Asbestfasern ausgesetzt. Der Vermieter be…
Vor dem Amtsgericht Eutin wird damit ein Verfahren eines Mieters gegen seinen Vermieter geführt. Der Vermieter renovierte im Keller eine asbestverdächtige Stelle. Dies ließ er durch fachunkundige Personen durchführen. In der Folge kontaminierte die gesamte Wohnung mit Asbestfasern. Jetzt fordern die Mieter einen hohen Schadenersatz auch wegen des neuen Urteils des LG Berlin 18 S 133/15 zum Mietmangel bei Asbest.
Weitere Inormationen unter http://www.kanzlei-leistikow.de/schadenersatz_asbest_2016.php
Bahnbrechendes Urteil für Ansprüche von Mietern asbestbelasteter Wohnungen.
Am 11.02.2016 urteilt das Landgericht Berlin (Geschäftsnummer: 18 S 133/15) in zweiter und letzer Instanz (erste Instanz Amtsgericht Spandau Geschäftsnummer: 6 C 539/14 Amtsgericht Spandau) zu Ansprüchen von Mietern einer asbestbelasteten Wohnung und spricht den Mietern eine 20 prozentige Mietminderung rückwirkend zum Beginn der Mietzeit zu. Zudem stellt das Gericht klar, das der Bruch von Asbestplatten immer eine konkrete Gesundheitsgefahr darstellt.
Das Urteil in …
19.02.2016
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