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Rechtsanwaltskanzlei Leistikow

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Anwaltskanzlei Leistikow RA Sven Leistikow Schaperstraße 14, 10719 Berlin, Germany

Über das Unternehmen

Die Anwaltskanzlei Leistikow ist im In- und Ausland tätig. Die Korrespondenz erfolgt in deutsch oder englisch und wird nach der kanzleiinternen 48-Stundenregel abgearbeitet.

Aktuelle Pressemitteilungen von Rechtsanwaltskanzlei Leistikow
Bild: Bundesrat schafft Voraussetzung für umwelt- und gesundheitsbelastende Entsorgung von HBCD in StyroporBild: Bundesrat schafft Voraussetzung für umwelt- und gesundheitsbelastende Entsorgung von HBCD in Styropor
Rechtsanwaltskanzlei Leistikow

Bundesrat schafft Voraussetzung für umwelt- und gesundheitsbelastende Entsorgung von HBCD in Styropor

Unter dem Vorsitz der Präsidentin Malu Dreyer hat der Bundesrat am 16. Dezember 2016 einen Verordnungsentwurf zur Entsorgung von Styropor beschlossen. Stimmt die Bundesregierung dem Verordnungsantrag zu, darf der als "besonders besorgniserregend" eingestufte Inhalts-Stoff HBCD bis zum Oktober 2017 ohne angemessene Sondermüllauflagen entsorgt werden. Auf der homepage www.bundesrat.de ist zu lesen: Zitat: Er (der Bundesrat) reagiert damit auf die derzeit bestehenden akuten Probleme bei der Verbrennung von alten Dämmplatten: Seit Oktober gilt…
06.01.2017
Neue Bewertung von Ansprüchen zur Asbestproblematik
Rechtsanwaltskanzlei Leistikow

Neue Bewertung von Ansprüchen zur Asbestproblematik

Folge: Bundesweite Verschärfung der Aufklärungspflicht für Vermieter Das Amtsgericht Schöneberg hat mit seiner Entscheidung vom 07.07.2016 zum Aktenzeichen 105 C 2/16 ein Urteil zu Gunsten eines Mieters getroffen, der Asbestmaterial in seiner Wohnung vorfand. Der klagende Mieter hatte seinen Nachbarn im selben Wohnhaus bei Renovierungsarbeiten geholfen und später auch seine Wohnung renoviert. Dabei kam er ungeschützt mit brüchigem, asbesthaltigem Baumaterial in Berührung und wurde der Exposition von Asbestfasern ausgesetzt. Der Vermieter be…
14.07.2016
Hohe Schadenersatzforderung wegen Asbestverseuchung
Rechtsanwaltskanzlei Leistikow

Hohe Schadenersatzforderung wegen Asbestverseuchung

Vor dem Amtsgericht Eutin wird damit ein Verfahren eines Mieters gegen seinen Vermieter geführt. Der Vermieter renovierte im Keller eine asbestverdächtige Stelle. Dies ließ er durch fachunkundige Personen durchführen. In der Folge kontaminierte die gesamte Wohnung mit Asbestfasern. Jetzt fordern die Mieter einen hohen Schadenersatz auch wegen des neuen Urteils des LG Berlin 18 S 133/15 zum Mietmangel bei Asbest. Weitere Inormationen unter http://www.kanzlei-leistikow.de/schadenersatz_asbest_2016.php
25.02.2016
Asbest-Urteil: 20 Prozent Mietminderung rückwirkend zum Beginn der Mietzeit
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Asbest-Urteil: 20 Prozent Mietminderung rückwirkend zum Beginn der Mietzeit

Bahnbrechendes Urteil für Ansprüche von Mietern asbestbelasteter Wohnungen. Am 11.02.2016 urteilt das Landgericht Berlin (Geschäftsnummer: 18 S 133/15) in zweiter und letzer Instanz (erste Instanz Amtsgericht Spandau Geschäftsnummer: 6 C 539/14 Amtsgericht Spandau) zu Ansprüchen von Mietern einer asbestbelasteten Wohnung und spricht den Mietern eine 20 prozentige Mietminderung rückwirkend zum Beginn der Mietzeit zu. Zudem stellt das Gericht klar, das der Bruch von Asbestplatten immer eine konkrete Gesundheitsgefahr darstellt. Das Urteil in …
19.02.2016
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